Baumweiser
Baumpfleger finden

Baumschutzsatzung Hildesheim: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Hildesheim gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume, Schwarzkiefer, Lärche, Obstbäume in der freien Landschaft, Baumhasel, Walnuss und Schwarznuss ab 150 cm Stammumfang, Eibe, Esskastanie, Rotdorn, Stechpalme und Wildobst ab 60 cm Stammumfang und Laubbäume, Schwarzkiefer, Lärche, Obstbäume in der freien Landschaft, Baumhasel, Walnuss und Schwarznuss ab 90 cm Stammumfang (nur Gebiete des Verzeichnisses B), gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Hildesheim auf einen Blick

Geschützt
Laubbäume, Schwarzkiefer, Lärche, Obstbäume in der freien Landschaft, Baumhasel, Walnuss und Schwarznuss ab 150 cm Stammumfang
Eibe, Esskastanie, Rotdorn, Stechpalme und Wildobst ab 60 cm Stammumfang
Laubbäume, Schwarzkiefer, Lärche, Obstbäume in der freien Landschaft, Baumhasel, Walnuss und Schwarznuss ab 90 cm Stammumfang (nur Gebiete des Verzeichnisses B)
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Hecken, Feldgehölze, Baumreihen, Alleen, Obstwiesen, Grünanlagen, Ersatzpflanzungen und im Bebauungsplan festgesetzte Bäume
Mehrstämmige Bäume
Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge entscheidend.
Ausgenommen
Nicht geschützt (außerhalb Verzeichnis B): Birken, Pappeln, Kastanien, weitere Nadelbäume (außer Schwarzkiefer, Lärche, Eibe), weitere Nussbäume, Zierobst, Obstgehölze zum Obstertrag in Haus- und Kleingärten. Wald ist ausgenommen. Erforderliche Pflege und ordnungsgemäße Obsternte sind nicht verboten.
Gilt
Gesamtes Stadtgebiet (innerhalb der Stadtgrenzen), Bäume außerhalb des Waldes; in Gebieten des Verzeichnisses B gelten niedrigere Schwellen; zusätzlich Einzelobjekte der Verzeichnisse A–F (Bäume, Hecken, Obstwiesen, Feucht-/Trockengebiete, Grünanlagen).
Zuständig
Stadt Hildesheim, Fachbereich Tiefbau, Verkehr und Grün – Fachdienst Grünflächenplanung und -neubau (66.4)
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Als Auflage: Baum 60–70 cm StU → Ersatz mind. 16 cm StU; 90–100 cm (Verzeichnis B) → mind. 18 cm; 150–160 cm (auch mehrstämmig in Summe) → mind. 20 cm; bei größeren Bäumen Festlegung nach Art, Durchmesser, Krone, Zustand und Bedeutung.

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt (außerhalb Verzeichnis B): Birken, Pappeln, Kastanien, weitere Nadelbäume (außer Schwarzkiefer, Lärche, Eibe), weitere Nussbäume, Zierobst, Obstgehölze zum Obstertrag in Haus- und Kleingärten. Wald ist ausgenommen. Erforderliche Pflege und ordnungsgemäße Obsternte sind nicht verboten.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume, Schwarzkiefer, Lärche, Obstbäume in der freien Landschaft, Baumhasel, Walnuss und Schwarznuss ab 150 cm Stammumfang, Eibe, Esskastanie, Rotdorn, Stechpalme und Wildobst ab 60 cm Stammumfang und Laubbäume, Schwarzkiefer, Lärche, Obstbäume in der freien Landschaft, Baumhasel, Walnuss und Schwarznuss ab 90 cm Stammumfang (nur Gebiete des Verzeichnisses B). Mehrstämmige Bäume: Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge entscheidend. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamtes Stadtgebiet (innerhalb der Stadtgrenzen), Bäume außerhalb des Waldes; in Gebieten des Verzeichnisses B gelten niedrigere Schwellen; zusätzlich Einzelobjekte der Verzeichnisse A–F (Bäume, Hecken, Obstwiesen, Feucht-/Trockengebiete, Grünanlagen).

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Hildesheim

In Hildesheim zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge entscheidend.

Faustregel: 150 cm Umfang sind etwa 48 cm Durchmesser, 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser, 90 cm Umfang sind etwa 29 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Hildesheim

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadt Hildesheim, Fachbereich Tiefbau, Verkehr und Grün – Fachdienst Grünflächenplanung und -neubau (66.4)
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
05121 301-3530
E-Mail
tiefbau-gruen@stadt-hildesheim.de

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Hildesheim

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Hildesheim

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Hildesheim geschützt?

Laubbäume, Schwarzkiefer, Lärche, Obstbäume in der freien Landschaft, Baumhasel, Walnuss und Schwarznuss ab 150 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, Eibe, Esskastanie, Rotdorn, Stechpalme und Wildobst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Laubbäume, Schwarzkiefer, Lärche, Obstbäume in der freien Landschaft, Baumhasel, Walnuss und Schwarznuss ab 90 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe (nur Gebiete des Verzeichnisses B). Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge entscheidend.

Welche Bäume sind in Hildesheim ausgenommen?

Nicht geschützt (außerhalb Verzeichnis B): Birken, Pappeln, Kastanien, weitere Nadelbäume (außer Schwarzkiefer, Lärche, Eibe), weitere Nussbäume, Zierobst, Obstgehölze zum Obstertrag in Haus- und Kleingärten. Wald ist ausgenommen. Erforderliche Pflege und ordnungsgemäße Obsternte sind nicht verboten.

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Als Auflage: Baum 60–70 cm StU → Ersatz mind. 16 cm StU; 90–100 cm (Verzeichnis B) → mind. 18 cm; 150–160 cm (auch mehrstämmig in Summe) → mind. 20 cm; bei größeren Bäumen Festlegung nach Art, Durchmesser, Krone, Zustand und Bedeutung.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Landkreis Hildesheim
Fachdienst Naturschutz
Anschrift
Marie-Wagenknecht-Straße 3, 31134 Hildesheim
Telefon
05121 309-0 (Zentrale)
E-Mail
info@landkreishildesheim.de
Im Netz
Seite der Behörde

Die Stadt Hildesheim ist selbst untere Naturschutzbehörde für ihr Stadtgebiet (eigener Eintrag in der NLWKN-Liste und in der UNB-Liste des Umweltministeriums).

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

Weitere Städte in Niedersachsen

Alle Gemeinden in Niedersachsen

Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Hildesheim, Fachbereich Tiefbau, Verkehr und Grün – Fachdienst Grünflächenplanung und -neubau (66.4).