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Baumschutzsatzung Oldenburg (Oldb): Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Oldenburg (Oldb) gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume, Eibe, Lärche und Kiefer ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Oldenburg (Oldb) auf einen Blick

Geschützt
Laubbäume, Eibe, Lärche und Kiefer ab 100 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Einzelbäume und strauchartige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 100 cm beträgt und mindestens ein Stamm 30 cm Umfang hat.
Ausgenommen
Obstbäume ausgenommen außer Walnuss, Esskastanie und Baumhasel. Nadelbäume nur als Eibe, Lärche und Kiefer geschützt. Nicht erfasst außerdem bereits naturschutzrechtlich geschützte Bäume (Naturdenkmale, Schutzgebiete) und im Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzte Bäume.
Gilt
Gesamtes Gebiet der Stadt Oldenburg (Oldb); nicht Wald und nicht bereits naturschutzrechtlich geschützte Bäume.
Zuständig
Stadt Oldenburg, Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz (Online-Antragsassistent im Serviceportal)
Gebühr
Gebührenpflichtig (kein Betrag in der Satzung)
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Bei Ausnahme/Befreiung: 100–120 cm Stammumfang ein standortgerechter Laubbaum StU mindestens 20–25 cm; über 120 cm je zusätzlich angefangene 50 cm ein weiterer Baum; Anzahl kann bei StU 30–35 cm halbiert werden. Keine Pflicht bei natürlich abgestorbenen oder sturmgeworfenen Bäumen.
Ausgleichszahlung
1.500 Euro je Baum, der nach § 7 zu pflanzen wäre, wenn Ersatzpflanzung nicht möglich ist.
Bußgeld
bis 25.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Obstbäume ausgenommen außer Walnuss, Esskastanie und Baumhasel. Nadelbäume nur als Eibe, Lärche und Kiefer geschützt. Nicht erfasst außerdem bereits naturschutzrechtlich geschützte Bäume (Naturdenkmale, Schutzgebiete) und im Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzte Bäume.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume, Eibe, Lärche und Kiefer ab 100 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Einzelbäume und strauchartige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 100 cm beträgt und mindestens ein Stamm 30 cm Umfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamtes Gebiet der Stadt Oldenburg (Oldb); nicht Wald und nicht bereits naturschutzrechtlich geschützte Bäume.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Oldenburg (Oldb)

In Oldenburg (Oldb) zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 1 m, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Einzelbäume und strauchartige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 100 cm beträgt und mindestens ein Stamm 30 cm Umfang hat.

Faustregel: 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Oldenburg (Oldb)

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadt Oldenburg, Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz (Online-Antragsassistent im Serviceportal)
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
0441 235-2777
Was es kostet
Gebührenpflichtig (kein Betrag in der Satzung)

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Oldenburg (Oldb)

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Oldenburg (Oldb)

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Oldenburg (Oldb) geschützt?

Laubbäume, Eibe, Lärche und Kiefer ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Einzelbäume und strauchartige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 100 cm beträgt und mindestens ein Stamm 30 cm Umfang hat.

Welche Bäume sind in Oldenburg (Oldb) ausgenommen?

Obstbäume ausgenommen außer Walnuss, Esskastanie und Baumhasel. Nadelbäume nur als Eibe, Lärche und Kiefer geschützt. Nicht erfasst außerdem bereits naturschutzrechtlich geschützte Bäume (Naturdenkmale, Schutzgebiete) und im Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzte Bäume.

Was kostet die Genehmigung in Oldenburg (Oldb)?

Gebührenpflichtig (kein Betrag in der Satzung)

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Bei Ausnahme/Befreiung: 100–120 cm Stammumfang ein standortgerechter Laubbaum StU mindestens 20–25 cm; über 120 cm je zusätzlich angefangene 50 cm ein weiterer Baum; Anzahl kann bei StU 30–35 cm halbiert werden. Keine Pflicht bei natürlich abgestorbenen oder sturmgeworfenen Bäumen.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 25.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadt Oldenburg
Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz
Anschrift
Industriestraße 1 h, 26121 Oldenburg
Telefon
0441 235-2777 (Amt)
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Oldenburg, Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz (Online-Antragsassistent im Serviceportal).