Baumschutzsatzung Osnabrück: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
In Osnabrück gilt eine Baumschutzsatzung, aber nicht überall. Sie gilt: Besiedelte Flächen im Gebiet der Stadt Osnabrück; Grenze nach Karte (Anlage 1, 1:20.000) – nicht das gesamte Stadtgebiet. Geschützt sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang, Eiben ab 60 cm Stammumfang und Baumgruppen ab 60 cm Stammumfang (Gruppe von mindestens fünf Bäumen mit sich berührenden oder ineinander gewachsenen Kronen, jeder Baum mindestens 60 cm), gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Osnabrück auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 100 cm Stammumfang
Eiben ab 60 cm Stammumfang
Baumgruppen ab 60 cm Stammumfang (Gruppe von mindestens fünf Bäumen mit sich berührenden oder ineinander gewachsenen Kronen, jeder Baum mindestens 60 cm) - Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Baumgruppen und Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 60 cm Umfang hat.
- Ausgenommen
- Nicht erfasst: gewerblich genutzte Obstbäume (außer Walnüsse und Esskastanien), Wald, gewerblich genutzte Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, Bäume in Botanischen Gärten, Bäume auf kleingärtnerisch genutzten Flächen (außer Rand-, Eingrünungs-, Wege-/Zufahrtsbepflanzung und Gemeinschaftsflächen), Bäume, die nach Bebauungsplan zu erhalten oder zu pflanzen sind. Private Obstbäume sind nicht ausgenommen.
- Gilt
- Besiedelte Flächen im Gebiet der Stadt Osnabrück; Grenze nach Karte (Anlage 1, 1:20.000) – nicht das gesamte Stadtgebiet.
- Zuständig
- Stadt Osnabrück, Fachbereich Klima, Natur, Umwelt – Untere Naturschutzbehörde (schriftlich oder elektronisch, online im ServicePortal)
- Gebühr
- gebührenpflichtig nach Allgemeiner Gebührenordnung (AllGO) – Betrag nicht in der Satzung
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Kann auferlegt werden: bei 60–150 cm Stammumfang (Eiben 60–110 cm) ein Ersatzbaum, 3x verschult, Stammumfang 16/18 cm; darüber je angefangene weitere 50 cm ein zusätzlicher Baum; bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stammumfänge. Standortgerechte Laubbäume auf demselben Grundstück, innerhalb eines Jahres. Keine Pflicht bei abgestorbenen, sturmgeworfenen oder zerbrochenen Bäumen.
- Ausgleichszahlung
- Ersatzgeld 1.100 Euro je Baum, wenn Ersatzpflanzung unmöglich.
- Bußgeld
- bis 25.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Nicht erfasst: gewerblich genutzte Obstbäume (außer Walnüsse und Esskastanien), Wald, gewerblich genutzte Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, Bäume in Botanischen Gärten, Bäume auf kleingärtnerisch genutzten Flächen (außer Rand-, Eingrünungs-, Wege-/Zufahrtsbepflanzung und Gemeinschaftsflächen), Bäume, die nach Bebauungsplan zu erhalten oder zu pflanzen sind. Private Obstbäume sind nicht ausgenommen.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 100 cm Stammumfang, Eiben ab 60 cm Stammumfang und Baumgruppen ab 60 cm Stammumfang (Gruppe von mindestens fünf Bäumen mit sich berührenden oder ineinander gewachsenen Kronen, jeder Baum mindestens 60 cm). Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 60 cm Umfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Besiedelte Flächen im Gebiet der Stadt Osnabrück; Grenze nach Karte (Anlage 1, 1:20.000) – nicht das gesamte Stadtgebiet.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Osnabrück
In Osnabrück zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unmittelbar darunter maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 60 cm Umfang hat.
Faustregel: 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser, 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser, 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Osnabrück
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Stadt Osnabrück, Fachbereich Klima, Natur, Umwelt – Untere Naturschutzbehörde (schriftlich oder elektronisch, online im ServicePortal)
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 0541 323-3741
- Was es kostet
- gebührenpflichtig nach Allgemeiner Gebührenordnung (AllGO) – Betrag nicht in der Satzung
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Osnabrück
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Osnabrück
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Osnabrück geschützt?
Alle Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, Eiben ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Baumgruppen ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe (Gruppe von mindestens fünf Bäumen mit sich berührenden oder ineinander gewachsenen Kronen, jeder Baum mindestens 60 cm). Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 60 cm Umfang hat.
Welche Bäume sind in Osnabrück ausgenommen?
Nicht erfasst: gewerblich genutzte Obstbäume (außer Walnüsse und Esskastanien), Wald, gewerblich genutzte Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, Bäume in Botanischen Gärten, Bäume auf kleingärtnerisch genutzten Flächen (außer Rand-, Eingrünungs-, Wege-/Zufahrtsbepflanzung und Gemeinschaftsflächen), Bäume, die nach Bebauungsplan zu erhalten oder zu pflanzen sind. Private Obstbäume sind nicht ausgenommen.
Was kostet die Genehmigung in Osnabrück?
gebührenpflichtig nach Allgemeiner Gebührenordnung (AllGO) – Betrag nicht in der Satzung
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Kann auferlegt werden: bei 60–150 cm Stammumfang (Eiben 60–110 cm) ein Ersatzbaum, 3x verschult, Stammumfang 16/18 cm; darüber je angefangene weitere 50 cm ein zusätzlicher Baum; bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stammumfänge. Standortgerechte Laubbäume auf demselben Grundstück, innerhalb eines Jahres. Keine Pflicht bei abgestorbenen, sturmgeworfenen oder zerbrochenen Bäumen.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 25.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Osnabrück
Naturschutz- und Waldbehörde (68-3), Fachbereich Umwelt - Anschrift
- Hannoversche Str. 6-8 (Telekom-Gebäude), 49084 Osnabrück
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Niedersachsen
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Osnabrück, Fachbereich Klima, Natur, Umwelt – Untere Naturschutzbehörde (schriftlich oder elektronisch, online im ServicePortal).