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Baumschutzsatzung Osnabrück: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

In Osnabrück gilt eine Baumschutzsatzung, aber nicht überall. Sie gilt: Besiedelte Flächen im Gebiet der Stadt Osnabrück; Grenze nach Karte (Anlage 1, 1:20.000) – nicht das gesamte Stadtgebiet. Geschützt sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang, Eiben ab 60 cm Stammumfang und Baumgruppen ab 60 cm Stammumfang (Gruppe von mindestens fünf Bäumen mit sich berührenden oder ineinander gewachsenen Kronen, jeder Baum mindestens 60 cm), gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Osnabrück auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume ab 100 cm Stammumfang
Eiben ab 60 cm Stammumfang
Baumgruppen ab 60 cm Stammumfang (Gruppe von mindestens fünf Bäumen mit sich berührenden oder ineinander gewachsenen Kronen, jeder Baum mindestens 60 cm)
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Baumgruppen und Ersatzpflanzungen
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 60 cm Umfang hat.
Ausgenommen
Nicht erfasst: gewerblich genutzte Obstbäume (außer Walnüsse und Esskastanien), Wald, gewerblich genutzte Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, Bäume in Botanischen Gärten, Bäume auf kleingärtnerisch genutzten Flächen (außer Rand-, Eingrünungs-, Wege-/Zufahrtsbepflanzung und Gemeinschaftsflächen), Bäume, die nach Bebauungsplan zu erhalten oder zu pflanzen sind. Private Obstbäume sind nicht ausgenommen.
Gilt
Besiedelte Flächen im Gebiet der Stadt Osnabrück; Grenze nach Karte (Anlage 1, 1:20.000) – nicht das gesamte Stadtgebiet.
Zuständig
Stadt Osnabrück, Fachbereich Klima, Natur, Umwelt – Untere Naturschutzbehörde (schriftlich oder elektronisch, online im ServicePortal)
Gebühr
gebührenpflichtig nach Allgemeiner Gebührenordnung (AllGO) – Betrag nicht in der Satzung
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Kann auferlegt werden: bei 60–150 cm Stammumfang (Eiben 60–110 cm) ein Ersatzbaum, 3x verschult, Stammumfang 16/18 cm; darüber je angefangene weitere 50 cm ein zusätzlicher Baum; bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stammumfänge. Standortgerechte Laubbäume auf demselben Grundstück, innerhalb eines Jahres. Keine Pflicht bei abgestorbenen, sturmgeworfenen oder zerbrochenen Bäumen.
Ausgleichszahlung
Ersatzgeld 1.100 Euro je Baum, wenn Ersatzpflanzung unmöglich.
Bußgeld
bis 25.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht erfasst: gewerblich genutzte Obstbäume (außer Walnüsse und Esskastanien), Wald, gewerblich genutzte Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, Bäume in Botanischen Gärten, Bäume auf kleingärtnerisch genutzten Flächen (außer Rand-, Eingrünungs-, Wege-/Zufahrtsbepflanzung und Gemeinschaftsflächen), Bäume, die nach Bebauungsplan zu erhalten oder zu pflanzen sind. Private Obstbäume sind nicht ausgenommen.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 100 cm Stammumfang, Eiben ab 60 cm Stammumfang und Baumgruppen ab 60 cm Stammumfang (Gruppe von mindestens fünf Bäumen mit sich berührenden oder ineinander gewachsenen Kronen, jeder Baum mindestens 60 cm). Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 60 cm Umfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Besiedelte Flächen im Gebiet der Stadt Osnabrück; Grenze nach Karte (Anlage 1, 1:20.000) – nicht das gesamte Stadtgebiet.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Osnabrück

In Osnabrück zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unmittelbar darunter maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 60 cm Umfang hat.

Faustregel: 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser, 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser, 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Osnabrück

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadt Osnabrück, Fachbereich Klima, Natur, Umwelt – Untere Naturschutzbehörde (schriftlich oder elektronisch, online im ServicePortal)
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
0541 323-3741
Was es kostet
gebührenpflichtig nach Allgemeiner Gebührenordnung (AllGO) – Betrag nicht in der Satzung

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Osnabrück

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Osnabrück

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Osnabrück geschützt?

Alle Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, Eiben ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Baumgruppen ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe (Gruppe von mindestens fünf Bäumen mit sich berührenden oder ineinander gewachsenen Kronen, jeder Baum mindestens 60 cm). Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 60 cm Umfang hat.

Welche Bäume sind in Osnabrück ausgenommen?

Nicht erfasst: gewerblich genutzte Obstbäume (außer Walnüsse und Esskastanien), Wald, gewerblich genutzte Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, Bäume in Botanischen Gärten, Bäume auf kleingärtnerisch genutzten Flächen (außer Rand-, Eingrünungs-, Wege-/Zufahrtsbepflanzung und Gemeinschaftsflächen), Bäume, die nach Bebauungsplan zu erhalten oder zu pflanzen sind. Private Obstbäume sind nicht ausgenommen.

Was kostet die Genehmigung in Osnabrück?

gebührenpflichtig nach Allgemeiner Gebührenordnung (AllGO) – Betrag nicht in der Satzung

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Kann auferlegt werden: bei 60–150 cm Stammumfang (Eiben 60–110 cm) ein Ersatzbaum, 3x verschult, Stammumfang 16/18 cm; darüber je angefangene weitere 50 cm ein zusätzlicher Baum; bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stammumfänge. Standortgerechte Laubbäume auf demselben Grundstück, innerhalb eines Jahres. Keine Pflicht bei abgestorbenen, sturmgeworfenen oder zerbrochenen Bäumen.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 25.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadt Osnabrück
Naturschutz- und Waldbehörde (68-3), Fachbereich Umwelt
Anschrift
Hannoversche Str. 6-8 (Telekom-Gebäude), 49084 Osnabrück
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Osnabrück, Fachbereich Klima, Natur, Umwelt – Untere Naturschutzbehörde (schriftlich oder elektronisch, online im ServicePortal).