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Baumschutzsatzung Wolfsburg: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

In Wolfsburg gilt eine Baumschutzsatzung, aber nicht überall. Sie gilt: Nur Stadtteil Teichbreite (Übersichtsplan 1:5000), und dort nur Bäume, die in den Baumbestandskarten erfasst und in Baumbestandsplänen eingetragen sind. Geschützt sind Laubbäume ab 30 cm Stammdurchmesser. Erfassungsrichtlinie (Anlage): Laubbäume mit Stammdurchmesser über 30 cm; geschützt ist aber nur, was in den Baumbestandsplänen eingetragen ist. Sonderregeln für Pappeln/Weiden/Erlen (nur an Gewässern), Walnuss/Esskastanie und seltene Arten auch unter 30 cm, Nadelgehölze nur große raumprägende Exemplare, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Wolfsburg auf einen Blick

Geschützt
Laubbäume ab 30 cm Stammdurchmesser. Erfassungsrichtlinie (Anlage): Laubbäume mit Stammdurchmesser über 30 cm; geschützt ist aber nur, was in den Baumbestandsplänen eingetragen ist. Sonderregeln für Pappeln/Weiden/Erlen (nur an Gewässern), Walnuss/Esskastanie und seltene Arten auch unter 30 cm, Nadelgehölze nur große raumprägende Exemplare
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Mehrstämmige Bäume
Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Durchmesser aller Stämme maßgebend.
Ausgenommen
Ausgenommen sind Naturdenkmale, Waldflächen und Waldrestflächen sowie Obstbäume (Walnuss und Esskastanie werden aber erfasst).
Gilt
Nur Stadtteil Teichbreite (Übersichtsplan 1:5000), und dort nur Bäume, die in den Baumbestandskarten erfasst und in Baumbestandsplänen eingetragen sind.
Zuständig
Stadt Wolfsburg, untere Naturschutzbehörde
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Nur als Folgenbeseitigung: Wer ohne Erlaubnis geschützte Bäume entfernt oder zerstört, muss sie in angemessenem Umfang durch Neupflanzungen ersetzen; bei Ausnahmen/Befreiungen sind Nebenbestimmungen möglich.

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Ausgenommen sind Naturdenkmale, Waldflächen und Waldrestflächen sowie Obstbäume (Walnuss und Esskastanie werden aber erfasst).
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume ab 30 cm Stammdurchmesser. Erfassungsrichtlinie (Anlage): Laubbäume mit Stammdurchmesser über 30 cm; geschützt ist aber nur, was in den Baumbestandsplänen eingetragen ist. Sonderregeln für Pappeln/Weiden/Erlen (nur an Gewässern), Walnuss/Esskastanie und seltene Arten auch unter 30 cm, Nadelgehölze nur große raumprägende Exemplare. Mehrstämmige Bäume: Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Durchmesser aller Stämme maßgebend. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Nur Stadtteil Teichbreite (Übersichtsplan 1:5000), und dort nur Bäume, die in den Baumbestandskarten erfasst und in Baumbestandsplänen eingetragen sind.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Wolfsburg

In Wolfsburg zählt der Durchmesser in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang; geteilt durch 3,14 ergibt sie den Durchmesser.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 1 m, ist der Stammdurchmesser unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Durchmesser aller Stämme maßgebend.

Faustregel: 30 cm Durchmesser sind etwa 94 cm Umfang.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Wolfsburg

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadt Wolfsburg, untere Naturschutzbehörde
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
05361 28-2830
E-Mail
naturschutz@stadt.wolfsburg.de

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Weitere Regeln in Wolfsburg

  • Satzung zum Schutz von Bäumen in der Stadt Wolfsburg, Stadtteil Rabenberg, als geschützte Landschaftsbestandteile (Baumschutzsatzung) vom 11. Dezember 1990. Gilt: Nur Stadtteil Rabenberg (Übersichtsplan 1:5000), und dort nur Bäume, die in den Baumbestandskarten erfasst und in Baumbestandsplänen eingetragen sind. Geschützt: Laubbäume ab 30 cm Stammdurchmesser, gemessen in 1,00 m Höhe. Erfassungsrichtlinie (Anlage): Laubbäume mit Stammdurchmesser über 30 cm; geschützt ist aber nur, was in den Baumbestandsplänen eingetragen ist. Sonderregeln für Pappeln/Weiden/Erlen (nur an Gewässern), Walnuss/Esskastanie und seltene Arten auch unter 30 cm, Nadelgehölze nur große raumprägende Exemplare.

Was zusätzlich gilt, auch in Wolfsburg

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Wolfsburg

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Wolfsburg geschützt?

Laubbäume ab 30 cm Stammdurchmesser, gemessen in 1,00 m Höhe. Erfassungsrichtlinie (Anlage): Laubbäume mit Stammdurchmesser über 30 cm; geschützt ist aber nur, was in den Baumbestandsplänen eingetragen ist. Sonderregeln für Pappeln/Weiden/Erlen (nur an Gewässern), Walnuss/Esskastanie und seltene Arten auch unter 30 cm, Nadelgehölze nur große raumprägende Exemplare. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Durchmesser aller Stämme maßgebend.

Welche Bäume sind in Wolfsburg ausgenommen?

Ausgenommen sind Naturdenkmale, Waldflächen und Waldrestflächen sowie Obstbäume (Walnuss und Esskastanie werden aber erfasst).

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Nur als Folgenbeseitigung: Wer ohne Erlaubnis geschützte Bäume entfernt oder zerstört, muss sie in angemessenem Umfang durch Neupflanzungen ersetzen; bei Ausnahmen/Befreiungen sind Nebenbestimmungen möglich.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadt Wolfsburg
Abteilung Umwelt- und Klimaschutz, Untere Naturschutzbehörde
Anschrift
Rathaus B, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg
Telefon
05361 28-2830
E-Mail
naturschutz@stadt.wolfsburg.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Wolfsburg, untere Naturschutzbehörde.