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Baumschutzsatzung Aachen: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Aachen gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang und Nadelbäume (außer Fichten, Lebensbäumen, Scheinzypressen, Wacholder) ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, dazu weitere Bäume mit eigener Regel.

Die Regel in Aachen auf einen Blick

Geschützt
Laubbäume ab 80 cm Stammumfang
Nadelbäume (außer Fichten, Lebensbäumen, Scheinzypressen, Wacholder) ab 100 cm Stammumfang
Obstbäume ab 150 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Laubbäume sind geschützt, wenn ein Stämmling mindestens 50 cm Umfang hat, mehrstämmige Nadelbäume ab 60 cm eines Stämmlings.
Ausgenommen
Nicht geschützt sind Fichten, Lebensbäume, Scheinzypressen, Korkenzieherweiden, Wacholder, Birken und Pappeln; abgestorbene Bäume unterliegen nicht der Satzung. Obstbäume erst ab 150 cm Stammumfang (Walnuss und Esskastanie wie Laubbäume). Laut Satzung außerdem: Maßnahmen im ordnungsgemäßen Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien sind keine verbotenen Maßnahmen; Wald (Bundes-/Landesforstrecht) bleibt unberührt; eine Ausnahme ist u. a. zu erteilen für Bäume auf privatem Grund, die weniger als 5 m vom Mauerwerk eines Wohn-/Gewerbegebäudes stehen und nach dessen Errichtung gepflanzt wurden, sowie bei Widerspruch zur ordnungsgemäßen Nutzung von Kleingartenparzellen.
Gilt
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) und Geltungsbereich der Bebauungspläne sowie Vorhaben- und Erschließungspläne (nicht B-Plan-Flächen mit land-/forstwirtschaftlicher Festsetzung im Landschaftsplanbereich).
Zuständig
Fachbereich Klima und Umwelt, Abt. 36/402 (Untere Naturschutzbehörde), Maria-Theresia-Allee 38, 52058 Aachen
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Für jeden angefangenen Meter Stammumfang ein Ersatzbaum gleicher oder gleichwertiger Art mit mindestens 18–20 cm Stammumfang in 1 m Höhe; anwachsen lassen, sonst wiederholen. Entfällt bei Ausnahmen wegen Gefahr, Konkurrenz zu anderen geschützten Bäumen oder Krankheit.
Ausgleichszahlung
Wenn Ersatzpflanzung nicht tunlich/möglich: Nettopreis der Ersatzbäume (bei Nadelbäumen Preis eines Bergahorns) zuzüglich 100 % Aufschlag für Lieferung, Pflanzung, Anwuchspflege und Risiko.
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt sind Fichten, Lebensbäume, Scheinzypressen, Korkenzieherweiden, Wacholder, Birken und Pappeln; abgestorbene Bäume unterliegen nicht der Satzung. Obstbäume erst ab 150 cm Stammumfang (Walnuss und Esskastanie wie Laubbäume). Laut Satzung außerdem: Maßnahmen im ordnungsgemäßen Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien sind keine verbotenen Maßnahmen; Wald (Bundes-/Landesforstrecht) bleibt unberührt; eine Ausnahme ist u. a. zu erteilen für Bäume auf privatem Grund, die weniger als 5 m vom Mauerwerk eines Wohn-/Gewerbegebäudes stehen und nach dessen Errichtung gepflanzt wurden, sowie bei Widerspruch zur ordnungsgemäßen Nutzung von Kleingartenparzellen.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, Nadelbäume (außer Fichten, Lebensbäumen, Scheinzypressen, Wacholder) ab 100 cm Stammumfang und Obstbäume ab 150 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Laubbäume sind geschützt, wenn ein Stämmling mindestens 50 cm Umfang hat, mehrstämmige Nadelbäume ab 60 cm eines Stämmlings. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) und Geltungsbereich der Bebauungspläne sowie Vorhaben- und Erschließungspläne (nicht B-Plan-Flächen mit land-/forstwirtschaftlicher Festsetzung im Landschaftsplanbereich).

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Aachen

In Aachen zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz weniger als 100 cm über dem Stammfuß, ist der Umfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Laubbäume sind geschützt, wenn ein Stämmling mindestens 50 cm Umfang hat, mehrstämmige Nadelbäume ab 60 cm eines Stämmlings.

Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser, 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser, 150 cm Umfang sind etwa 48 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Aachen

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Fachbereich Klima und Umwelt, Abt. 36/402 (Untere Naturschutzbehörde), Maria-Theresia-Allee 38, 52058 Aachen
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
0241 432-0 (Zentrale)
E-Mail
baumschutz@mail.aachen.de

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Aachen

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Aachen

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Aachen geschützt?

Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, Nadelbäume (außer Fichten, Lebensbäumen, Scheinzypressen, Wacholder) ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Obstbäume ab 150 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Laubbäume sind geschützt, wenn ein Stämmling mindestens 50 cm Umfang hat, mehrstämmige Nadelbäume ab 60 cm eines Stämmlings.

Welche Bäume sind in Aachen ausgenommen?

Nicht geschützt sind Fichten, Lebensbäume, Scheinzypressen, Korkenzieherweiden, Wacholder, Birken und Pappeln; abgestorbene Bäume unterliegen nicht der Satzung. Obstbäume erst ab 150 cm Stammumfang (Walnuss und Esskastanie wie Laubbäume). Laut Satzung außerdem: Maßnahmen im ordnungsgemäßen Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien sind keine verbotenen Maßnahmen; Wald (Bundes-/Landesforstrecht) bleibt unberührt; eine Ausnahme ist u. a. zu erteilen für Bäume auf privatem Grund, die weniger als 5 m vom Mauerwerk eines Wohn-/Gewerbegebäudes stehen und nach dessen Errichtung gepflanzt wurden, sowie bei Widerspruch zur ordnungsgemäßen Nutzung von Kleingartenparzellen.

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Für jeden angefangenen Meter Stammumfang ein Ersatzbaum gleicher oder gleichwertiger Art mit mindestens 18–20 cm Stammumfang in 1 m Höhe; anwachsen lassen, sonst wiederholen. Entfällt bei Ausnahmen wegen Gefahr, Konkurrenz zu anderen geschützten Bäumen oder Krankheit.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
StädteRegion Aachen
Umweltamt (A 70) – untere Naturschutzbehörde
Anschrift
Zollernstraße 20, 52070 Aachen
E-Mail
umweltamt@staedteregion-aachen.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Fachbereich Klima und Umwelt, Abt. 36/402 (Untere Naturschutzbehörde), Maria-Theresia-Allee 38, 52058 Aachen.