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Duisburg hat keine Baumschutzsatzung mehr. Das gilt trotzdem.

Duisburg hat seine Baumschutzsatzung aufgehoben, in Kraft seit 1. Januar 2016. Eine städtische Fällgenehmigung brauchen Sie deshalb nicht mehr. Bundesrecht, Schutzgebiete und Naturdenkmale gelten weiter.

Was seit Januar 2016 gilt

Aufhebungssatzung vom 02.12.2015 (Ratsbeschluss 23.11.2015), bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 42/2015 vom 31.12.2015, S. 417; in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung. Mit aufgehoben: Baumschutzgebührensatzung vom 06.08.2001.

  • Keine städtische Fällgenehmigung mehr. Für Bäume auf Ihrem Grundstück verlangt Duisburg keinen Antrag mehr.
  • Das Bundesrecht gilt weiter. Schonzeit für Hecken und Gebüsche, Artenschutz für Nester und Höhlen. Was genau, steht unten.
  • Schutzgebiete und Naturdenkmale bleiben. Steht Ihr Baum in einem Schutzgebiet oder ist er ein Naturdenkmal, gelten dessen Regeln. Im Zweifel fragen Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde.
  • Bebauungspläne können einzelne Bäume schützen. Ist ein Baum dort als zu erhalten festgesetzt, fragen Sie bei der Bauaufsicht.

Was zusätzlich gilt, auch in Duisburg

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadt Duisburg
Umweltamt, 31-22 Untere Naturschutzbehörde, Artenschutz
Anschrift
HOIST-Hochhaus, Friedrich-Wilhelm-Straße 96, 47051 Duisburg
Telefon
0203 283-5909 (Amt)
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach.