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Paderborn hat keine Baumschutzsatzung mehr. Das gilt trotzdem.

Paderborn hat seine Baumschutzsatzung aufgehoben, in Kraft seit 7. Dezember 2024. Eine städtische Fällgenehmigung brauchen Sie deshalb nicht mehr. Bundesrecht, Schutzgebiete und Naturdenkmale gelten weiter.

Was seit Dezember 2024 gilt

Inkrafttreten der Aufhebungssatzung vom 02.12.2024 (Ratsbeschluss 14.11.2024; Amtsblatt Nr. 28/2024 vom 06.12.2024, Eintrag 122/2024; in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung)

  • Keine städtische Fällgenehmigung mehr. Für Bäume auf Ihrem Grundstück verlangt Paderborn keinen Antrag mehr.
  • Das Bundesrecht gilt weiter. Schonzeit für Hecken und Gebüsche, Artenschutz für Nester und Höhlen. Was genau, steht unten.
  • Schutzgebiete und Naturdenkmale bleiben. Steht Ihr Baum in einem Schutzgebiet oder ist er ein Naturdenkmal, gelten dessen Regeln. Im Zweifel fragen Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde.
  • Bebauungspläne können einzelne Bäume schützen. Ist ein Baum dort als zu erhalten festgesetzt, fragen Sie bei der Bauaufsicht.

Was zusätzlich gilt, auch in Paderborn

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Kreis Paderborn
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz (Amt 66)
Anschrift
Aldegreverstr. 10 - 14, 33102 Paderborn
Telefon
05251 308-6610 (Amt)
E-Mail
umweltamt@kreis-paderborn.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach.