Baumschutzverordnung Frankenthal (Pfalz): Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Frankenthal (Pfalz) gibt es eine Baumschutzverordnung. Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Frankenthal (Pfalz) auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 80 cm Stammumfang
- Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Mehrstämmige Bäume
- Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stammumfänge; mindestens ein Teilstamm muss 60 cm Umfang (in 100 cm Höhe) erreichen.
- Ausgenommen
- Geschützt sind Bäume mit MEHR als 80 cm Stammumfang. Ausgenommen sind wirtschaftlich genutzte Bäume. Verbote gelten nicht für ordnungsgemäße Land-/Forstwirtschaft, fachgerechte gartenbauliche und Baumpflege, Rückschnitt aus Gründen der Verkehrssicherheit, Unterhaltung von Straßen, Gewässern, Bahn- und Versorgungsanlagen (im Benehmen mit der UNB) sowie unaufschiebbare Gefahrenabwehr (unverzüglich der UNB anzeigen). Obst- und Nadelbäume sind nicht ausgenommen.
- Gilt
- Gesamtes Gebiet der kreisfreien Stadt Frankenthal (Pfalz), nicht wirtschaftlich genutzte Bäume; nicht für Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile und Bäume mit besonderem Schutz in Natur-/Landschaftsschutzgebieten.
- Zuständig
- Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz), Bereich Ordnung und Umwelt, Untere Naturschutzbehörde (laut Verordnung: Neumayerring 72, 67227 Frankenthal)
- Gebühr
- keine Angabe gefunden
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung schriftlich innerhalb eines Monats (§ 6 Abs. 4).
- Ersatzpflanzung
- Bei Ausnahme/Befreiung soll auferlegt werden, auf dem Grundstück Bäume derselben oder gleichwertigen Art mit mindestens 20 cm Stammumfang (in 100 cm Höhe) neu zu pflanzen und zu erhalten; ist das auf dem Grundstück unmöglich, Pflanzung an anderer Stelle.
- Ausgleichszahlung
- Möglich: Wert des Baumes, mit dem sonst die Ersatzpflanzung erfolgen müsste, zuzüglich 30 % Pflanzkostenpauschale des Nettoerwerbspreises; zweckgebunden für Ersatzpflanzungen.
- Bußgeld
- bis 51.129,19 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Geschützt sind Bäume mit MEHR als 80 cm Stammumfang. Ausgenommen sind wirtschaftlich genutzte Bäume. Verbote gelten nicht für ordnungsgemäße Land-/Forstwirtschaft, fachgerechte gartenbauliche und Baumpflege, Rückschnitt aus Gründen der Verkehrssicherheit, Unterhaltung von Straßen, Gewässern, Bahn- und Versorgungsanlagen (im Benehmen mit der UNB) sowie unaufschiebbare Gefahrenabwehr (unverzüglich der UNB anzeigen). Obst- und Nadelbäume sind nicht ausgenommen.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stammumfänge; mindestens ein Teilstamm muss 60 cm Umfang (in 100 cm Höhe) erreichen. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamtes Gebiet der kreisfreien Stadt Frankenthal (Pfalz), nicht wirtschaftlich genutzte Bäume; nicht für Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile und Bäume mit besonderem Schutz in Natur-/Landschaftsschutzgebieten.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Frankenthal (Pfalz)
In Frankenthal (Pfalz) zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stammumfänge; mindestens ein Teilstamm muss 60 cm Umfang (in 100 cm Höhe) erreichen.
Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Frankenthal (Pfalz)
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz), Bereich Ordnung und Umwelt, Untere Naturschutzbehörde (laut Verordnung: Neumayerring 72, 67227 Frankenthal)
- Wie lange
- Entscheidung schriftlich innerhalb eines Monats (§ 6 Abs. 4). Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Frankenthal (Pfalz)
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Frankenthal (Pfalz)
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Frankenthal (Pfalz) geschützt?
Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stammumfänge; mindestens ein Teilstamm muss 60 cm Umfang (in 100 cm Höhe) erreichen.
Welche Bäume sind in Frankenthal (Pfalz) ausgenommen?
Geschützt sind Bäume mit MEHR als 80 cm Stammumfang. Ausgenommen sind wirtschaftlich genutzte Bäume. Verbote gelten nicht für ordnungsgemäße Land-/Forstwirtschaft, fachgerechte gartenbauliche und Baumpflege, Rückschnitt aus Gründen der Verkehrssicherheit, Unterhaltung von Straßen, Gewässern, Bahn- und Versorgungsanlagen (im Benehmen mit der UNB) sowie unaufschiebbare Gefahrenabwehr (unverzüglich der UNB anzeigen). Obst- und Nadelbäume sind nicht ausgenommen.
Wie lange dauert der Antrag?
Entscheidung schriftlich innerhalb eines Monats (§ 6 Abs. 4).
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Bei Ausnahme/Befreiung soll auferlegt werden, auf dem Grundstück Bäume derselben oder gleichwertigen Art mit mindestens 20 cm Stammumfang (in 100 cm Höhe) neu zu pflanzen und zu erhalten; ist das auf dem Grundstück unmöglich, Pflanzung an anderer Stelle.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzverordnung sieht ein Bußgeld bis 51.129,19 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz)
- Anschrift
- Rathausplatz 2-7, 67227 Frankenthal (Pfalz)
- Telefon
- 06233 89-666 (Zentrale)
- stadtverwaltung@frankenthal.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Rheinland-Pfalz
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz), Bereich Ordnung und Umwelt, Untere Naturschutzbehörde (laut Verordnung: Neumayerring 72, 67227 Frankenthal).