Baumschutzsatzung Kaiserslautern: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
In Kaiserslautern gilt eine Baumschutzsatzung, aber nicht überall. Sie gilt: Gesamtes Stadtgebiet, aber nur Bäume außerhalb von Haus- und Kleingärten und nur wirtschaftlich nicht genutzte Bäume – Bäume in privaten Hausgärten sind nicht geschützt. Geschützt sind alle Bäume ab 60 cm Stammumfang und Amberbaum, Tulpenbaum, Maulbeerbaum, Feldahorn, Speierling, Weißdorn, Stechpalme und Eibe ab 40 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, dazu weitere Bäume mit eigener Regel.
Die Regel in Kaiserslautern auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 60 cm Stammumfang
Amberbaum, Tulpenbaum, Maulbeerbaum, Feldahorn, Speierling, Weißdorn, Stechpalme und Eibe ab 40 cm Stammumfang
Baumgruppen, Alleen und Baumreihen ab 30 cm Stammumfang - Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Baumgruppen, Alleen und Baumreihen
- Mehrstämmige Bäume
- Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend.
- Ausgenommen
- Nur Bäume außerhalb von Haus- und Kleingärten sind geschützt; wirtschaftlich genutzte Bäume sind nicht geschützt; ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung fällt nicht unter die Verbote.
- Gilt
- Gesamtes Stadtgebiet, aber nur Bäume außerhalb von Haus- und Kleingärten und nur wirtschaftlich nicht genutzte Bäume – Bäume in privaten Hausgärten sind nicht geschützt.
- Zuständig
- Stadtverwaltung Kaiserslautern – private Bäume: Referat Grünflächen; städtische Bäume: Referat Umweltschutz
- Gebühr
- keine Angabe gefunden
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung schriftlich innerhalb eines Monats (§ 5 Nr. 4)
- Ersatzpflanzung
- Bei Ausnahme nach § 5 Abs. 1 b–d bzw. Befreiung nach Abs. 2 a ist aufzuerlegen, auf dem Baugrundstück Bäume bestimmter Art und Größe zu pflanzen; sonst Ersatzpflanzung an anderer Stelle (keine festen Mengen).
- Ausgleichszahlung
- Verursacher kann verpflichtet werden, den erforderlichen Geldbetrag für die Ersatzmaßnahme an die Stadt zu zahlen (kein fester Betrag).
- Bußgeld
- bis 50.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Nur Bäume außerhalb von Haus- und Kleingärten sind geschützt; wirtschaftlich genutzte Bäume sind nicht geschützt; ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung fällt nicht unter die Verbote.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 60 cm Stammumfang, Amberbaum, Tulpenbaum, Maulbeerbaum, Feldahorn, Speierling, Weißdorn, Stechpalme und Eibe ab 40 cm Stammumfang und Baumgruppen, Alleen und Baumreihen ab 30 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamtes Stadtgebiet, aber nur Bäume außerhalb von Haus- und Kleingärten und nur wirtschaftlich nicht genutzte Bäume – Bäume in privaten Hausgärten sind nicht geschützt.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Kaiserslautern
In Kaiserslautern zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend.
Faustregel: 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser, 40 cm Umfang sind etwa 13 cm Durchmesser, 30 cm Umfang sind etwa 10 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Kaiserslautern
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Stadtverwaltung Kaiserslautern – private Bäume: Referat Grünflächen; städtische Bäume: Referat Umweltschutz
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 0631 365-1150
- umweltschutz@kaiserslautern.de
- Wie lange
- Entscheidung schriftlich innerhalb eines Monats (§ 5 Nr. 4) Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Kaiserslautern
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Kaiserslautern
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Kaiserslautern geschützt?
Alle Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, Amberbaum, Tulpenbaum, Maulbeerbaum, Feldahorn, Speierling, Weißdorn, Stechpalme und Eibe ab 40 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Baumgruppen, Alleen und Baumreihen ab 30 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend.
Welche Bäume sind in Kaiserslautern ausgenommen?
Nur Bäume außerhalb von Haus- und Kleingärten sind geschützt; wirtschaftlich genutzte Bäume sind nicht geschützt; ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung fällt nicht unter die Verbote.
Wie lange dauert der Antrag?
Entscheidung schriftlich innerhalb eines Monats (§ 5 Nr. 4)
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Bei Ausnahme nach § 5 Abs. 1 b–d bzw. Befreiung nach Abs. 2 a ist aufzuerlegen, auf dem Baugrundstück Bäume bestimmter Art und Größe zu pflanzen; sonst Ersatzpflanzung an anderer Stelle (keine festen Mengen).
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadtverwaltung Kaiserslautern
- Anschrift
- Willy-Brandt-Platz 1, 67657 Kaiserslautern
- Telefon
- 0631 365-0 (Zentrale)
- stadt@kaiserslautern.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Rheinland-Pfalz
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadtverwaltung Kaiserslautern – private Bäume: Referat Grünflächen; städtische Bäume: Referat Umweltschutz.