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Baumschutzsatzung Kaiserslautern: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

In Kaiserslautern gilt eine Baumschutzsatzung, aber nicht überall. Sie gilt: Gesamtes Stadtgebiet, aber nur Bäume außerhalb von Haus- und Kleingärten und nur wirtschaftlich nicht genutzte Bäume – Bäume in privaten Hausgärten sind nicht geschützt. Geschützt sind alle Bäume ab 60 cm Stammumfang und Amberbaum, Tulpenbaum, Maulbeerbaum, Feldahorn, Speierling, Weißdorn, Stechpalme und Eibe ab 40 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, dazu weitere Bäume mit eigener Regel.

Die Regel in Kaiserslautern auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume ab 60 cm Stammumfang
Amberbaum, Tulpenbaum, Maulbeerbaum, Feldahorn, Speierling, Weißdorn, Stechpalme und Eibe ab 40 cm Stammumfang
Baumgruppen, Alleen und Baumreihen ab 30 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Baumgruppen, Alleen und Baumreihen
Mehrstämmige Bäume
Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend.
Ausgenommen
Nur Bäume außerhalb von Haus- und Kleingärten sind geschützt; wirtschaftlich genutzte Bäume sind nicht geschützt; ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung fällt nicht unter die Verbote.
Gilt
Gesamtes Stadtgebiet, aber nur Bäume außerhalb von Haus- und Kleingärten und nur wirtschaftlich nicht genutzte Bäume – Bäume in privaten Hausgärten sind nicht geschützt.
Zuständig
Stadtverwaltung Kaiserslautern – private Bäume: Referat Grünflächen; städtische Bäume: Referat Umweltschutz
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
Entscheidung schriftlich innerhalb eines Monats (§ 5 Nr. 4)
Ersatzpflanzung
Bei Ausnahme nach § 5 Abs. 1 b–d bzw. Befreiung nach Abs. 2 a ist aufzuerlegen, auf dem Baugrundstück Bäume bestimmter Art und Größe zu pflanzen; sonst Ersatzpflanzung an anderer Stelle (keine festen Mengen).
Ausgleichszahlung
Verursacher kann verpflichtet werden, den erforderlichen Geldbetrag für die Ersatzmaßnahme an die Stadt zu zahlen (kein fester Betrag).
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nur Bäume außerhalb von Haus- und Kleingärten sind geschützt; wirtschaftlich genutzte Bäume sind nicht geschützt; ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung fällt nicht unter die Verbote.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 60 cm Stammumfang, Amberbaum, Tulpenbaum, Maulbeerbaum, Feldahorn, Speierling, Weißdorn, Stechpalme und Eibe ab 40 cm Stammumfang und Baumgruppen, Alleen und Baumreihen ab 30 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamtes Stadtgebiet, aber nur Bäume außerhalb von Haus- und Kleingärten und nur wirtschaftlich nicht genutzte Bäume – Bäume in privaten Hausgärten sind nicht geschützt.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Kaiserslautern

In Kaiserslautern zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend.

Faustregel: 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser, 40 cm Umfang sind etwa 13 cm Durchmesser, 30 cm Umfang sind etwa 10 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Kaiserslautern

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadtverwaltung Kaiserslautern – private Bäume: Referat Grünflächen; städtische Bäume: Referat Umweltschutz
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
0631 365-1150
E-Mail
umweltschutz@kaiserslautern.de
Wie lange
Entscheidung schriftlich innerhalb eines Monats (§ 5 Nr. 4) Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Kaiserslautern

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Kaiserslautern

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Kaiserslautern geschützt?

Alle Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, Amberbaum, Tulpenbaum, Maulbeerbaum, Feldahorn, Speierling, Weißdorn, Stechpalme und Eibe ab 40 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Baumgruppen, Alleen und Baumreihen ab 30 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend.

Welche Bäume sind in Kaiserslautern ausgenommen?

Nur Bäume außerhalb von Haus- und Kleingärten sind geschützt; wirtschaftlich genutzte Bäume sind nicht geschützt; ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung fällt nicht unter die Verbote.

Wie lange dauert der Antrag?

Entscheidung schriftlich innerhalb eines Monats (§ 5 Nr. 4)

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Bei Ausnahme nach § 5 Abs. 1 b–d bzw. Befreiung nach Abs. 2 a ist aufzuerlegen, auf dem Baugrundstück Bäume bestimmter Art und Größe zu pflanzen; sonst Ersatzpflanzung an anderer Stelle (keine festen Mengen).

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Anschrift
Willy-Brandt-Platz 1, 67657 Kaiserslautern
Telefon
0631 365-0 (Zentrale)
E-Mail
stadt@kaiserslautern.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

Weitere Städte in Rheinland-Pfalz

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadtverwaltung Kaiserslautern – private Bäume: Referat Grünflächen; städtische Bäume: Referat Umweltschutz.