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Baumschutzsatzung Landau in der Pfalz: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Landau in der Pfalz gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 90 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Landau in der Pfalz auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume ab 90 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Baumgruppen, Straßenbegleitgrün und Ersatzpflanzungen
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 60 cm Umfang hat.
Ausgenommen
Nicht geschützt: Obstbäume mit Kronenansatz unter 160 cm Höhe; Fichten und Douglasien unter 120 cm Stammumfang im Geltungsbereich von Bebauungsplänen und im Innenbereich (§§ 33, 34 BauGB); Robinien, Götterbäume, Lebensbäume und Scheinzypressen unter 120 cm Stammumfang; wirtschaftlich genutzte Bäume; Wald. Erlaubt sind fachgerechte Pflege, Lichtraumprofil, Auf-den-Stock-Setzen bruchgefährdeter Bäume (z. B. Weiden, Pappeln) im Innenbereich sowie unaufschiebbare Maßnahmen zur Verkehrssicherung/Gefahrenabwehr.
Gilt
Wirtschaftlich nicht genutzte Bäume im gesamten Stadtgebiet; nicht Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes.
Zuständig
Stadt Landau in der Pfalz, Untere Naturschutzbehörde (Umweltamt, Abteilung Naturschutz und Klima), Friedrich-Ebert-Straße 3, 76829 Landau
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Bei Ausnahme: Stammumfang des entfernten Baumes unter 160 cm → ein standortgerechter Laubbaum mit 16–18 cm Stammumfang; darüber für jeden weiteren angefangenen 50 cm Stammumfang ein zusätzlicher Baum; auf dem betroffenen Grundstück.
Ausgleichszahlung
Wenn Ersatzpflanzung nicht (vollständig) möglich: Ausgleichszahlung an die Stadt nach § 14 Abs. 2 LNatSchG i. V. m. § 15 Abs. 6 Satz 2 BNatSchG, zweckgebunden für Baumpflanzungen.
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Obstbäume mit Kronenansatz unter 160 cm Höhe; Fichten und Douglasien unter 120 cm Stammumfang im Geltungsbereich von Bebauungsplänen und im Innenbereich (§§ 33, 34 BauGB); Robinien, Götterbäume, Lebensbäume und Scheinzypressen unter 120 cm Stammumfang; wirtschaftlich genutzte Bäume; Wald. Erlaubt sind fachgerechte Pflege, Lichtraumprofil, Auf-den-Stock-Setzen bruchgefährdeter Bäume (z. B. Weiden, Pappeln) im Innenbereich sowie unaufschiebbare Maßnahmen zur Verkehrssicherung/Gefahrenabwehr.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 90 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 60 cm Umfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Wirtschaftlich nicht genutzte Bäume im gesamten Stadtgebiet; nicht Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Landau in der Pfalz

In Landau in der Pfalz zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 1 m, ist der Stammumfang unmittelbar darunter maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 60 cm Umfang hat.

Faustregel: 90 cm Umfang sind etwa 29 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Landau in der Pfalz

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadt Landau in der Pfalz, Untere Naturschutzbehörde (Umweltamt, Abteilung Naturschutz und Klima), Friedrich-Ebert-Straße 3, 76829 Landau
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
06341 13-0 (Zentrale)
E-Mail
stadtverwaltung@landau.de

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Landau in der Pfalz

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Landau in der Pfalz

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Landau in der Pfalz geschützt?

Alle Bäume ab 90 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 60 cm Umfang hat.

Welche Bäume sind in Landau in der Pfalz ausgenommen?

Nicht geschützt: Obstbäume mit Kronenansatz unter 160 cm Höhe; Fichten und Douglasien unter 120 cm Stammumfang im Geltungsbereich von Bebauungsplänen und im Innenbereich (§§ 33, 34 BauGB); Robinien, Götterbäume, Lebensbäume und Scheinzypressen unter 120 cm Stammumfang; wirtschaftlich genutzte Bäume; Wald. Erlaubt sind fachgerechte Pflege, Lichtraumprofil, Auf-den-Stock-Setzen bruchgefährdeter Bäume (z. B. Weiden, Pappeln) im Innenbereich sowie unaufschiebbare Maßnahmen zur Verkehrssicherung/Gefahrenabwehr.

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Bei Ausnahme: Stammumfang des entfernten Baumes unter 160 cm → ein standortgerechter Laubbaum mit 16–18 cm Stammumfang; darüber für jeden weiteren angefangenen 50 cm Stammumfang ein zusätzlicher Baum; auf dem betroffenen Grundstück.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
Umweltamt, Abteilung Naturschutz und Klima (Untere Naturschutzbehörde)
Anschrift
Friedrich-Ebert-Straße 3, 76829 Landau in der Pfalz
Telefon
06341 13-0 (Zentrale)
E-Mail
stadtverwaltung@landau.de
Im Netz
Seite der Behörde

Das Antragsformular 'Antrag auf Baumfällung' nach der Baumschutzsatzung der Stadt Landau richtet sich an die Untere Naturschutzbehörde.

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Landau in der Pfalz, Untere Naturschutzbehörde (Umweltamt, Abteilung Naturschutz und Klima), Friedrich-Ebert-Straße 3, 76829 Landau.