Baumschutzsatzung Landau in der Pfalz: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Landau in der Pfalz gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 90 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Landau in der Pfalz auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 90 cm Stammumfang
- Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Baumgruppen, Straßenbegleitgrün und Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 60 cm Umfang hat.
- Ausgenommen
- Nicht geschützt: Obstbäume mit Kronenansatz unter 160 cm Höhe; Fichten und Douglasien unter 120 cm Stammumfang im Geltungsbereich von Bebauungsplänen und im Innenbereich (§§ 33, 34 BauGB); Robinien, Götterbäume, Lebensbäume und Scheinzypressen unter 120 cm Stammumfang; wirtschaftlich genutzte Bäume; Wald. Erlaubt sind fachgerechte Pflege, Lichtraumprofil, Auf-den-Stock-Setzen bruchgefährdeter Bäume (z. B. Weiden, Pappeln) im Innenbereich sowie unaufschiebbare Maßnahmen zur Verkehrssicherung/Gefahrenabwehr.
- Gilt
- Wirtschaftlich nicht genutzte Bäume im gesamten Stadtgebiet; nicht Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes.
- Zuständig
- Stadt Landau in der Pfalz, Untere Naturschutzbehörde (Umweltamt, Abteilung Naturschutz und Klima), Friedrich-Ebert-Straße 3, 76829 Landau
- Gebühr
- keine Angabe gefunden
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Bei Ausnahme: Stammumfang des entfernten Baumes unter 160 cm → ein standortgerechter Laubbaum mit 16–18 cm Stammumfang; darüber für jeden weiteren angefangenen 50 cm Stammumfang ein zusätzlicher Baum; auf dem betroffenen Grundstück.
- Ausgleichszahlung
- Wenn Ersatzpflanzung nicht (vollständig) möglich: Ausgleichszahlung an die Stadt nach § 14 Abs. 2 LNatSchG i. V. m. § 15 Abs. 6 Satz 2 BNatSchG, zweckgebunden für Baumpflanzungen.
- Bußgeld
- bis 50.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Obstbäume mit Kronenansatz unter 160 cm Höhe; Fichten und Douglasien unter 120 cm Stammumfang im Geltungsbereich von Bebauungsplänen und im Innenbereich (§§ 33, 34 BauGB); Robinien, Götterbäume, Lebensbäume und Scheinzypressen unter 120 cm Stammumfang; wirtschaftlich genutzte Bäume; Wald. Erlaubt sind fachgerechte Pflege, Lichtraumprofil, Auf-den-Stock-Setzen bruchgefährdeter Bäume (z. B. Weiden, Pappeln) im Innenbereich sowie unaufschiebbare Maßnahmen zur Verkehrssicherung/Gefahrenabwehr.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 90 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 60 cm Umfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Wirtschaftlich nicht genutzte Bäume im gesamten Stadtgebiet; nicht Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Landau in der Pfalz
In Landau in der Pfalz zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 1 m, ist der Stammumfang unmittelbar darunter maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 60 cm Umfang hat.
Faustregel: 90 cm Umfang sind etwa 29 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Landau in der Pfalz
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Stadt Landau in der Pfalz, Untere Naturschutzbehörde (Umweltamt, Abteilung Naturschutz und Klima), Friedrich-Ebert-Straße 3, 76829 Landau
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 06341 13-0 (Zentrale)
- stadtverwaltung@landau.de
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Landau in der Pfalz
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Landau in der Pfalz
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Landau in der Pfalz geschützt?
Alle Bäume ab 90 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 60 cm Umfang hat.
Welche Bäume sind in Landau in der Pfalz ausgenommen?
Nicht geschützt: Obstbäume mit Kronenansatz unter 160 cm Höhe; Fichten und Douglasien unter 120 cm Stammumfang im Geltungsbereich von Bebauungsplänen und im Innenbereich (§§ 33, 34 BauGB); Robinien, Götterbäume, Lebensbäume und Scheinzypressen unter 120 cm Stammumfang; wirtschaftlich genutzte Bäume; Wald. Erlaubt sind fachgerechte Pflege, Lichtraumprofil, Auf-den-Stock-Setzen bruchgefährdeter Bäume (z. B. Weiden, Pappeln) im Innenbereich sowie unaufschiebbare Maßnahmen zur Verkehrssicherung/Gefahrenabwehr.
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Bei Ausnahme: Stammumfang des entfernten Baumes unter 160 cm → ein standortgerechter Laubbaum mit 16–18 cm Stammumfang; darüber für jeden weiteren angefangenen 50 cm Stammumfang ein zusätzlicher Baum; auf dem betroffenen Grundstück.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
Umweltamt, Abteilung Naturschutz und Klima (Untere Naturschutzbehörde) - Anschrift
- Friedrich-Ebert-Straße 3, 76829 Landau in der Pfalz
- Telefon
- 06341 13-0 (Zentrale)
- stadtverwaltung@landau.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Das Antragsformular 'Antrag auf Baumfällung' nach der Baumschutzsatzung der Stadt Landau richtet sich an die Untere Naturschutzbehörde.
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Rheinland-Pfalz
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Landau in der Pfalz, Untere Naturschutzbehörde (Umweltamt, Abteilung Naturschutz und Klima), Friedrich-Ebert-Straße 3, 76829 Landau.