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Baumschutzverordnung Mainz: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Mainz gibt es eine Baumschutzverordnung. Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Mainz auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume ab 80 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen und im Bebauungsplan festgesetzte Bäume
Mehrstämmige Bäume
Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend (mindestens 80 cm); ein Stamm muss mindestens 30 cm Umfang haben.
Ausgenommen
Nicht geschützt: Pappeln (außer der gefährdeten Schwarzpappel) sowie wirtschaftlich genutzte Bäume (Walnussbäume aber immer; Obstbäume in Privatgärten innerhalb geschlossener Ortsteile geschützt). Für das Entfernen natürlich abgestorbener Bäume ab 80 cm Umfang genügt eine vorherige schriftliche Anzeige; fachgerechte Pflege und unaufschiebbare Gefahrenabwehr (mit Anzeige) sind erlaubt.
Gilt
Gesamtes Gebiet der Stadt Mainz (wirtschaftlich nicht genutzte Bäume und alle Walnussbäume; Obstbäume in Privatgärten innerhalb geschlossener Ortsteile).
Zuständig
Grün- und Umweltamt, Abteilung Grünunterhaltung und Baumpflege (außerhalb von Baugenehmigungsverfahren)
Gebühr
100 Euro für den ersten Baum, 20 Euro für jeden weiteren Baum auf demselben Grundstück
Bearbeitungszeit
Entscheidung schriftlich innerhalb eines Monats (§ 5 Abs. 3)
Ersatzpflanzung
Ausnahmen/Befreiungen können mit Ersatzpflanzungen verbunden werden; bei widerrechtlichem Eingriff Schadensbeseitigung oder Ersatzpflanzung. Ersatz mit wirtschaftlich nicht genutzten Bäumen im Stadtgebiet; Umfang nach der Funktionsleistung des entfernten Baumes (keine feste Staffel). Laut Merkblatt je nach Sachlage Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
Ausgleichszahlung
Sind Ersatzpflanzungen ganz oder teilweise unmöglich, kann der Geldbetrag für Pflanzung und Unterhaltung durch die Stadt verlangt werden.
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Pappeln (außer der gefährdeten Schwarzpappel) sowie wirtschaftlich genutzte Bäume (Walnussbäume aber immer; Obstbäume in Privatgärten innerhalb geschlossener Ortsteile geschützt). Für das Entfernen natürlich abgestorbener Bäume ab 80 cm Umfang genügt eine vorherige schriftliche Anzeige; fachgerechte Pflege und unaufschiebbare Gefahrenabwehr (mit Anzeige) sind erlaubt.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend (mindestens 80 cm); ein Stamm muss mindestens 30 cm Umfang haben. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamtes Gebiet der Stadt Mainz (wirtschaftlich nicht genutzte Bäume und alle Walnussbäume; Obstbäume in Privatgärten innerhalb geschlossener Ortsteile).

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Mainz

In Mainz zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 1 m Höhe, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend (mindestens 80 cm); ein Stamm muss mindestens 30 cm Umfang haben.

Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Mainz

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Grün- und Umweltamt, Abteilung Grünunterhaltung und Baumpflege (außerhalb von Baugenehmigungsverfahren)
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
06131 12-3325
E-Mail
umweltplanung@stadt.mainz.de
Was es kostet
100 Euro für den ersten Baum, 20 Euro für jeden weiteren Baum auf demselben Grundstück
Wie lange
Entscheidung schriftlich innerhalb eines Monats (§ 5 Abs. 3) Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Mainz

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Mainz

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Mainz geschützt?

Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend (mindestens 80 cm); ein Stamm muss mindestens 30 cm Umfang haben.

Welche Bäume sind in Mainz ausgenommen?

Nicht geschützt: Pappeln (außer der gefährdeten Schwarzpappel) sowie wirtschaftlich genutzte Bäume (Walnussbäume aber immer; Obstbäume in Privatgärten innerhalb geschlossener Ortsteile geschützt). Für das Entfernen natürlich abgestorbener Bäume ab 80 cm Umfang genügt eine vorherige schriftliche Anzeige; fachgerechte Pflege und unaufschiebbare Gefahrenabwehr (mit Anzeige) sind erlaubt.

Was kostet die Genehmigung in Mainz?

100 Euro für den ersten Baum, 20 Euro für jeden weiteren Baum auf demselben Grundstück

Wie lange dauert der Antrag?

Entscheidung schriftlich innerhalb eines Monats (§ 5 Abs. 3)

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Ausnahmen/Befreiungen können mit Ersatzpflanzungen verbunden werden; bei widerrechtlichem Eingriff Schadensbeseitigung oder Ersatzpflanzung. Ersatz mit wirtschaftlich nicht genutzten Bäumen im Stadtgebiet; Umfang nach der Funktionsleistung des entfernten Baumes (keine feste Staffel). Laut Merkblatt je nach Sachlage Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzverordnung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadtverwaltung Mainz
Grün- und Umweltamt, Abteilung Umweltplanung (Naturschutzbehörde)
Anschrift
Grün- und Umweltamt, Haus D, Geschwister-Scholl-Straße 4, 55131 Mainz
Telefon
06131 12-3325 (Amt)
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Grün- und Umweltamt, Abteilung Grünunterhaltung und Baumpflege (außerhalb von Baugenehmigungsverfahren).