Baumschutzsatzung Speyer: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Speyer gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang und Bäume an öffentlichen Straßen und Grünflächen ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, dazu weitere Bäume mit eigener Regel.
Die Regel in Speyer auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 80 cm Stammumfang
Bäume an öffentlichen Straßen und Grünflächen ab 60 cm Stammumfang
Baumgruppen ab 5 Bäumen ab 60 cm Stammumfang
Fichten, Douglasien, Lebensbäume, Scheinzypressen und Robinien ab 120 cm Stammumfang - Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Baumgruppen und Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 80 cm beträgt oder ein Stamm mindestens 40 cm Umfang hat.
- Ausgenommen
- Nicht geschützt: Fichten, Douglasien, Lebensbäume (Thuja), Scheinzypressen und Robinien unter 120 cm Stammumfang sowie invasive Neophyten wie Götterbäume. Die Satzung gilt nicht für Wald und für Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Obstbaumplantagen mit Erwerbszweck. Nicht verboten: fachgerechte Pflege, Maßnahmen zur Verkehrssicherheit/Gefahrenabwehr (Anzeige an die Stadt mit Bild und Text) und Maßnahmen auf Grabfeldern im Bestattungsbetrieb. Obstbäume in Privatgärten sind nicht ausgenommen.
- Gilt
- Gesamtes Gebiet der Stadt Speyer; nicht Wald sowie Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Obstbaumplantagen, die Erwerbszwecken dienen.
- Zuständig
- Stadt Speyer – Untere Naturschutzbehörde
- Gebühr
- keine Angabe gefunden
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Bei Ausnahme Pflicht: bis 120 cm Stammumfang des entfernten Baumes ein Ersatzbaum mit 18–20 cm Stammumfang; darüber für jeden weiteren angefangenen 50 cm Stammumfang ein zusätzlicher Baum. Abweichungen im Einzelfall möglich.
- Ausgleichszahlung
- Wenn Ersatzpflanzung auf eigenem Grund nicht (voll) möglich: Ausgleichszahlung = Wert eines Baumes (BdB-Baumschule, Mindestumfang 18–20 cm) zuzüglich 30 % Pflanzkostenpauschale vom Nettoerwerbspreis.
- Bußgeld
- bis 50.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Fichten, Douglasien, Lebensbäume (Thuja), Scheinzypressen und Robinien unter 120 cm Stammumfang sowie invasive Neophyten wie Götterbäume. Die Satzung gilt nicht für Wald und für Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Obstbaumplantagen mit Erwerbszweck. Nicht verboten: fachgerechte Pflege, Maßnahmen zur Verkehrssicherheit/Gefahrenabwehr (Anzeige an die Stadt mit Bild und Text) und Maßnahmen auf Grabfeldern im Bestattungsbetrieb. Obstbäume in Privatgärten sind nicht ausgenommen.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, Bäume an öffentlichen Straßen und Grünflächen ab 60 cm Stammumfang, Baumgruppen ab 5 Bäumen ab 60 cm Stammumfang und Fichten, Douglasien, Lebensbäume, Scheinzypressen und Robinien ab 120 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 80 cm beträgt oder ein Stamm mindestens 40 cm Umfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamtes Gebiet der Stadt Speyer; nicht Wald sowie Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Obstbaumplantagen, die Erwerbszwecken dienen.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Speyer
In Speyer zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 1 m, ist der Stammumfang unmittelbar darunter maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 80 cm beträgt oder ein Stamm mindestens 40 cm Umfang hat.
Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser, 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser, 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser, 120 cm Umfang sind etwa 38 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Speyer
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Stadt Speyer – Untere Naturschutzbehörde
Zur Seite der Stadt
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Speyer
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Speyer
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Speyer geschützt?
Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, Bäume an öffentlichen Straßen und Grünflächen ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, Baumgruppen ab 5 Bäumen ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Fichten, Douglasien, Lebensbäume, Scheinzypressen und Robinien ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 80 cm beträgt oder ein Stamm mindestens 40 cm Umfang hat.
Welche Bäume sind in Speyer ausgenommen?
Nicht geschützt: Fichten, Douglasien, Lebensbäume (Thuja), Scheinzypressen und Robinien unter 120 cm Stammumfang sowie invasive Neophyten wie Götterbäume. Die Satzung gilt nicht für Wald und für Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Obstbaumplantagen mit Erwerbszweck. Nicht verboten: fachgerechte Pflege, Maßnahmen zur Verkehrssicherheit/Gefahrenabwehr (Anzeige an die Stadt mit Bild und Text) und Maßnahmen auf Grabfeldern im Bestattungsbetrieb. Obstbäume in Privatgärten sind nicht ausgenommen.
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Bei Ausnahme Pflicht: bis 120 cm Stammumfang des entfernten Baumes ein Ersatzbaum mit 18–20 cm Stammumfang; darüber für jeden weiteren angefangenen 50 cm Stammumfang ein zusätzlicher Baum. Abweichungen im Einzelfall möglich.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Speyer
Untere Naturschutzbehörde - Anschrift
- Maximilianstraße 100, 67346 Speyer
- Telefon
- 06232 14-0 (Zentrale)
- poststelle@stadt-speyer.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Rheinland-Pfalz
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Speyer – Untere Naturschutzbehörde.