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Baumschutzsatzung Trier: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Trier gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang und Eibe, Stechpalme, Mehlbeere, Buchsbaum und Weißdorn ab 40 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Trier auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume ab 80 cm Stammumfang
Eibe, Stechpalme, Mehlbeere, Buchsbaum und Weißdorn ab 40 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen und im Bebauungsplan festgesetzte Bäume
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 30 cm Umfang hat.
Ausgenommen
Nicht erfasst: Wald (außer auf Hausgrundstücken bzw. nicht forstwirtschaftlich genutzte waldartige Flächen im Siedlungsbereich), Obstbäume des Erwerbsobstbaus, Weihnachtsbaumkulturen, Anpflanzungen in Baumschulen/Gärtnereien, Kleingartenanlagen. Beseitigung natürlich abgestorbener Bäume und fachgerechte Pflege sind nicht verboten. Private Obstbäume sind geschützt.
Gilt
Gesamtes Stadtgebiet, alle nicht wirtschaftlich genutzten Bäume; nicht Wald (außer Wald auf Hausgrundstücken/waldartige Flächen im Siedlungsbereich), Erwerbsobstbau, Weihnachtsbaumkulturen, Baumschulen/Gärtnereien, Kleingartenanlagen.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier – Bauaufsicht und Umweltordnung (Antragsverfahren); StadtGrün – Baumschutz (fachliche Beratung)
Gebühr
Gebührenpflichtig nach der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in Selbstverwaltungsangelegenheiten (Betrag nicht genannt)
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Bei jeder genehmigten Fällung Pflicht: je Baum ein Laubbaum mind. Qualität 3xv, mDb, 18-20 (Obstbaum: Obstbaum 3xv, mDb, 10-12), möglichst auf demselben Grundstück, innerhalb von 12 Monaten nach der Fällung.
Ausgleichszahlung
Wenn Ersatzpflanzung nicht (vollständig) möglich: Ausgleichszahlung an die Stadt nach üblichen Baum- und Pflanzkosten zzgl. Pauschale für 3 Jahre Pflege.
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht erfasst: Wald (außer auf Hausgrundstücken bzw. nicht forstwirtschaftlich genutzte waldartige Flächen im Siedlungsbereich), Obstbäume des Erwerbsobstbaus, Weihnachtsbaumkulturen, Anpflanzungen in Baumschulen/Gärtnereien, Kleingartenanlagen. Beseitigung natürlich abgestorbener Bäume und fachgerechte Pflege sind nicht verboten. Private Obstbäume sind geschützt.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang und Eibe, Stechpalme, Mehlbeere, Buchsbaum und Weißdorn ab 40 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 30 cm Umfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamtes Stadtgebiet, alle nicht wirtschaftlich genutzten Bäume; nicht Wald (außer Wald auf Hausgrundstücken/waldartige Flächen im Siedlungsbereich), Erwerbsobstbau, Weihnachtsbaumkulturen, Baumschulen/Gärtnereien, Kleingartenanlagen.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Trier

In Trier zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 1 m, ist der Stammumfang unmittelbar darunter maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 30 cm Umfang hat.

Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser, 40 cm Umfang sind etwa 13 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Trier

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadtverwaltung Trier – Bauaufsicht und Umweltordnung (Antragsverfahren); StadtGrün – Baumschutz (fachliche Beratung)
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
0651 718-3900
Was es kostet
Gebührenpflichtig nach der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in Selbstverwaltungsangelegenheiten (Betrag nicht genannt)

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Trier

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Trier

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Trier geschützt?

Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Eibe, Stechpalme, Mehlbeere, Buchsbaum und Weißdorn ab 40 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 30 cm Umfang hat.

Welche Bäume sind in Trier ausgenommen?

Nicht erfasst: Wald (außer auf Hausgrundstücken bzw. nicht forstwirtschaftlich genutzte waldartige Flächen im Siedlungsbereich), Obstbäume des Erwerbsobstbaus, Weihnachtsbaumkulturen, Anpflanzungen in Baumschulen/Gärtnereien, Kleingartenanlagen. Beseitigung natürlich abgestorbener Bäume und fachgerechte Pflege sind nicht verboten. Private Obstbäume sind geschützt.

Was kostet die Genehmigung in Trier?

Gebührenpflichtig nach der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in Selbstverwaltungsangelegenheiten (Betrag nicht genannt)

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Bei jeder genehmigten Fällung Pflicht: je Baum ein Laubbaum mind. Qualität 3xv, mDb, 18-20 (Obstbaum: Obstbaum 3xv, mDb, 10-12), möglichst auf demselben Grundstück, innerhalb von 12 Monaten nach der Fällung.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadtverwaltung Trier
Amt für Bauaufsicht und Umweltordnung
Anschrift
Am Augustinerhof, Verwaltungsgebäude VI, 54290 Trier
Telefon
0651 718-0 (Zentrale)
Im Netz
Seite der Behörde

Der Aufgabenbereich Naturschutz liegt beim Amt für Bauaufsicht und Umweltordnung.

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

Weitere Städte in Rheinland-Pfalz

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadtverwaltung Trier – Bauaufsicht und Umweltordnung (Antragsverfahren); StadtGrün – Baumschutz (fachliche Beratung).