Baumschutzsatzung Saarbrücken: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Saarbrücken gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang und Eibe, Stechpalme, Eberesche und Maulbeerbaum ab 50 cm Stammumfang. Langsam wachsende Arten, „wie“ – Aufzählung beispielhaft, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Saarbrücken auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 80 cm Stammumfang
Eibe, Stechpalme, Eberesche und Maulbeerbaum ab 50 cm Stammumfang. Langsam wachsende Arten, „wie“ – Aufzählung beispielhaft - Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Ersatzpflanzungen und im Bebauungsplan festgesetzte Bäume
- Mehrstämmige Bäume
- Bei mehrstämmigen Bäumen ist der Stammumfang unter der Verzweigung maßgebend, die dem Erdboden am nächsten liegt.
- Ausgenommen
- Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie sind nicht geschützt. Nicht erfasst: landwirtschaftlich festgesetzte Flächen und Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes (außer Wald auf Hausgrundstücken und waldartigen Flächen im Siedlungsbereich ohne forstliche Nutzung); Naturdenkmale bleiben unberührt.
- Gilt
- Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) und Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB, Geltungsbereich von Bebauungsplänen und städtebaulichen Entwicklungsbereichen, Universitätsbereich, Friedhöfe sowie innerörtliche öffentliche und private Grünflächen; nicht landwirtschaftlich festgesetzte Flächen und Wald (außer Wald auf Hausgrundstücken/waldartige Flächen im Siedlungsbereich ohne forstliche Nutzung).
- Fällzeit
- Laut Stadtseite wird die Erlaubnis in der Regel nur für die Vegetationsruhe vom 1. Oktober bis 28. Februar erteilt (Verwaltungspraxis, nicht im Satzungstext).
- Zuständig
- Landeshauptstadt Saarbrücken – Amt für Klima- und Umweltschutz
- Gebühr
- kostenfrei (laut Infoflyer der Stadt)
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Bei Ausnahme oder Befreiung Pflicht zur angemessenen Ersatzpflanzung auf eigene Kosten auf demselben Grundstück (sonst möglichst in räumlichem Zusammenhang); Art und Größe legt die Stadt fest.
- Ausgleichszahlung
- 1.000 Euro, wenn Ersatzpflanzung nicht möglich (Wert des Baumes, Pflanzung und Fertigstellungspflege).
- Bußgeld
- bis 50.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie sind nicht geschützt. Nicht erfasst: landwirtschaftlich festgesetzte Flächen und Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes (außer Wald auf Hausgrundstücken und waldartigen Flächen im Siedlungsbereich ohne forstliche Nutzung); Naturdenkmale bleiben unberührt.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang und Eibe, Stechpalme, Eberesche und Maulbeerbaum ab 50 cm Stammumfang. Langsam wachsende Arten, „wie“ – Aufzählung beispielhaft. Mehrstämmige Bäume: Bei mehrstämmigen Bäumen ist der Stammumfang unter der Verzweigung maßgebend, die dem Erdboden am nächsten liegt. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) und Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB, Geltungsbereich von Bebauungsplänen und städtebaulichen Entwicklungsbereichen, Universitätsbereich, Friedhöfe sowie innerörtliche öffentliche und private Grünflächen; nicht landwirtschaftlich festgesetzte Flächen und Wald (außer Wald auf Hausgrundstücken/waldartige Flächen im Siedlungsbereich ohne forstliche Nutzung).
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Saarbrücken
In Saarbrücken zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Bei mehrstämmigen Bäumen ist der Stammumfang unter der Verzweigung maßgebend, die dem Erdboden am nächsten liegt.
Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser, 50 cm Umfang sind etwa 16 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Saarbrücken
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Landeshauptstadt Saarbrücken – Amt für Klima- und Umweltschutz
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 0681 905 4040
- umweltamt@saarbruecken.de
- Was es kostet
- kostenfrei (laut Infoflyer der Stadt)
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Saarbrücken
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Saarbrücken
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Saarbrücken geschützt?
Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Eibe, Stechpalme, Eberesche und Maulbeerbaum ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Langsam wachsende Arten, „wie“ – Aufzählung beispielhaft. Bei mehrstämmigen Bäumen ist der Stammumfang unter der Verzweigung maßgebend, die dem Erdboden am nächsten liegt.
Welche Bäume sind in Saarbrücken ausgenommen?
Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie sind nicht geschützt. Nicht erfasst: landwirtschaftlich festgesetzte Flächen und Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes (außer Wald auf Hausgrundstücken und waldartigen Flächen im Siedlungsbereich ohne forstliche Nutzung); Naturdenkmale bleiben unberührt.
Wann darf ein geschützter Baum in Saarbrücken gefällt werden?
Laut Stadtseite wird die Erlaubnis in der Regel nur für die Vegetationsruhe vom 1. Oktober bis 28. Februar erteilt (Verwaltungspraxis, nicht im Satzungstext).
Was kostet die Genehmigung in Saarbrücken?
kostenfrei (laut Infoflyer der Stadt)
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Bei Ausnahme oder Befreiung Pflicht zur angemessenen Ersatzpflanzung auf eigene Kosten auf demselben Grundstück (sonst möglichst in räumlichem Zusammenhang); Art und Größe legt die Stadt fest.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
- Anschrift
- Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken
- Telefon
- 0681 8500-0 (Zentrale)
- lua@lua.saarland.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Landeshauptstadt Saarbrücken – Amt für Klima- und Umweltschutz.