Baumschutzsatzung Dessau-Roßlau: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Dessau-Roßlau gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Alle Laub- und Nadelholzarten, Zier- und Wildobst und hochstämmige Obstbäume (astfreie Stammlänge 1,80 m); nicht die Arten der Ausschlussliste (Anlage 1), gemessen in 1,00 m Höhe, dazu weitere Bäume mit eigener Regel.
Die Regel in Dessau-Roßlau auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Alle Laub- und Nadelholzarten, Zier- und Wildobst und hochstämmige Obstbäume (astfreie Stammlänge 1,80 m); nicht die Arten der Ausschlussliste (Anlage 1)
Eibe, Wacholder, Rotdorn, Magnolie, Stechpalme und Buchsbaum: Langsam wachsende Einzelbäume und Baumgruppen ohne Mindeststammumfang geschützt, z. B. Eibe, Wacholder, Rotdorn, Magnolie, Stechpalme, Buchsbaum - Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Großsträucher, Hecken ab 10 m Länge und Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- Bei mehrstämmigen Bäumen wird die Summe der Stammumfänge zugrunde gelegt.
- Ausgenommen
- Satzung gilt nicht in Wäldern, erwerbsmäßig genutzten Baumbeständen (Baumschulen, Obstbaubetriebe, Gärtnereien), Kleingärten, Naturschutzgebieten, bei Naturdenkmalen und Pflegemaßnahmen in Denkmal-Gartenanlagen. Ausschlussliste (Anlage 1, Fällung ohne Genehmigung): Hybrid-Pappel, Pyramiden-Pappel, Sand-Birke, Robinie, Fichte (auch Blautanne), Lebensbaum, Scheinzypresse, Eschen-Ahorn, Essigbaum, Götterbaum, Walnuss sowie alle Obstbäume als Viertel- und Halbstamm, Spindel- und Spalierobst. Nadelbäume sind nur mit Fichte, Thuja und Scheinzypresse ausgenommen, nicht insgesamt.
- Gilt
- Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) einschließlich Friedhöfe und öffentlicher Grünflächen sowie Geltungsbereich der Bebauungspläne; gilt auch für alle übrigen Gebiete, solange und soweit die Naturschutzbehörde keine Anordnung trifft. Nicht in Wäldern, Naturschutzgebieten, Kleingärten, Erwerbsbaumbeständen, bei Naturdenkmalen und Pflege von Denkmal-Gartenanlagen.
- Fällzeit
- Fällen, Abschneiden und Auf-den-Stock-Setzen von Schutzobjekten ist vom 01. März bis 30. September verboten; Befreiungen bedürfen der Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde.
- Zuständig
- Amt für Umwelt- und Naturschutz
- Gebühr
- kostenfrei (Ausnahmegenehmigung und Befreiung nicht kostenpflichtig, § 7 Abs. 5)
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Bei Auflage Ersatzpflanzung auf Kosten des Antragstellers; Umfang nach Anlage 2: Basisfaktor (Stammumfang 45–95 cm = 1 … über 315 cm = 5) x Gattungswert x Zustandswert x Standortwert x Individualwert; ab 0,5 aufgerundet. Erfüllt, wenn Bäume nach 3 Jahren angewachsen sind.
- Bußgeld
- bis 10.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Satzung gilt nicht in Wäldern, erwerbsmäßig genutzten Baumbeständen (Baumschulen, Obstbaubetriebe, Gärtnereien), Kleingärten, Naturschutzgebieten, bei Naturdenkmalen und Pflegemaßnahmen in Denkmal-Gartenanlagen. Ausschlussliste (Anlage 1, Fällung ohne Genehmigung): Hybrid-Pappel, Pyramiden-Pappel, Sand-Birke, Robinie, Fichte (auch Blautanne), Lebensbaum, Scheinzypresse, Eschen-Ahorn, Essigbaum, Götterbaum, Walnuss sowie alle Obstbäume als Viertel- und Halbstamm, Spindel- und Spalierobst. Nadelbäume sind nur mit Fichte, Thuja und Scheinzypresse ausgenommen, nicht insgesamt.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Alle Laub- und Nadelholzarten, Zier- und Wildobst und hochstämmige Obstbäume (astfreie Stammlänge 1,80 m); nicht die Arten der Ausschlussliste (Anlage 1). Außerdem, unabhängig von dieser Schwelle: Eibe, Wacholder, Rotdorn, Magnolie, Stechpalme und Buchsbaum: Langsam wachsende Einzelbäume und Baumgruppen ohne Mindeststammumfang geschützt, z. B. Eibe, Wacholder, Rotdorn, Magnolie, Stechpalme, Buchsbaum. Mehrstämmige Bäume: Bei mehrstämmigen Bäumen wird die Summe der Stammumfänge zugrunde gelegt. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) einschließlich Friedhöfe und öffentlicher Grünflächen sowie Geltungsbereich der Bebauungspläne; gilt auch für alle übrigen Gebiete, solange und soweit die Naturschutzbehörde keine Anordnung trifft. Nicht in Wäldern, Naturschutzgebieten, Kleingärten, Erwerbsbaumbeständen, bei Naturdenkmalen und Pflege von Denkmal-Gartenanlagen.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Dessau-Roßlau
In Dessau-Roßlau zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Bei mehrstämmigen Bäumen wird die Summe der Stammumfänge zugrunde gelegt.
Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Dessau-Roßlau
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Amt für Umwelt- und Naturschutz
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 0340 204-2083
- Was es kostet
- kostenfrei (Ausnahmegenehmigung und Befreiung nicht kostenpflichtig, § 7 Abs. 5)
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Dessau-Roßlau
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Dessau-Roßlau
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Dessau-Roßlau geschützt?
Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Alle Laub- und Nadelholzarten, Zier- und Wildobst und hochstämmige Obstbäume (astfreie Stammlänge 1,80 m); nicht die Arten der Ausschlussliste (Anlage 1). Bei mehrstämmigen Bäumen wird die Summe der Stammumfänge zugrunde gelegt.
Welche Bäume sind in Dessau-Roßlau ausgenommen?
Satzung gilt nicht in Wäldern, erwerbsmäßig genutzten Baumbeständen (Baumschulen, Obstbaubetriebe, Gärtnereien), Kleingärten, Naturschutzgebieten, bei Naturdenkmalen und Pflegemaßnahmen in Denkmal-Gartenanlagen. Ausschlussliste (Anlage 1, Fällung ohne Genehmigung): Hybrid-Pappel, Pyramiden-Pappel, Sand-Birke, Robinie, Fichte (auch Blautanne), Lebensbaum, Scheinzypresse, Eschen-Ahorn, Essigbaum, Götterbaum, Walnuss sowie alle Obstbäume als Viertel- und Halbstamm, Spindel- und Spalierobst. Nadelbäume sind nur mit Fichte, Thuja und Scheinzypresse ausgenommen, nicht insgesamt.
Wann darf ein geschützter Baum in Dessau-Roßlau gefällt werden?
Fällen, Abschneiden und Auf-den-Stock-Setzen von Schutzobjekten ist vom 01. März bis 30. September verboten; Befreiungen bedürfen der Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde.
Was kostet die Genehmigung in Dessau-Roßlau?
kostenfrei (Ausnahmegenehmigung und Befreiung nicht kostenpflichtig, § 7 Abs. 5)
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Bei Auflage Ersatzpflanzung auf Kosten des Antragstellers; Umfang nach Anlage 2: Basisfaktor (Stammumfang 45–95 cm = 1 … über 315 cm = 5) x Gattungswert x Zustandswert x Standortwert x Individualwert; ab 0,5 aufgerundet. Erfüllt, wenn Bäume nach 3 Jahren angewachsen sind.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 10.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Umwelt- und Naturschutz (Umweltamt), Untere Naturschutzbehörde - Anschrift
- Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau
- Telefon
- 0340 204-2083 (Amt)
- umweltamt@dessau-rosslau.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Sachsen-Anhalt
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Amt für Umwelt- und Naturschutz.