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Baumschutzsatzung Halle (Saale): Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Halle (Saale) gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume (Laub- und Nadelbäume (in der freien Landschaft außerhalb bebauter Ortslagen sind Nadelbäume, Eschenahorn, Essigbaum, Götterbaum, Robinie und die meisten Pappeln ausgenommen)) ab 40 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Halle (Saale) auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume (Laub- und Nadelbäume (in der freien Landschaft außerhalb bebauter Ortslagen sind Nadelbäume, Eschenahorn, Essigbaum, Götterbaum, Robinie und die meisten Pappeln ausgenommen)) ab 40 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Straßenbäume unabhängig von Art und Umfang, frühere Straßenbaumstandorte, Ersatzpflanzungen und Bäume aus Ausgleichsmaßnahmen.
Mehrstämmige Bäume
Bei mehrtriebigen Bäumen ist der Stammumfang des stärksten Triebes in 1 m Höhe maßgeblich.
Ausgenommen
Obstbäume nur in umfriedeten Grundstücken ausgenommen (außer Walnuss und Esskastanie). Ferner ausgenommen: Bäume in Schutzgebieten außer LSG und in geschützten Biotopen, Botanischer Garten, Tiergehege des Zoos. In der freien Landschaft zusätzlich Nadelbäume, Eschenahorn, Essigbaum, Götterbaum, Robinie und Pappeln (außer Schwarz- und Zitterpappel).
Gilt
Gesamtes Gemeindegebiet; nicht für Wald, Schutzgebiete (außer Landschaftsschutzgebiete) und gesetzlich geschützte Biotope.
Zuständig
Stadt Halle (Saale), Team Untere Naturschutzbehörde, Neustädter Passage 18
Gebühr
nach Aufwand, mindestens 42,00 EUR
Bearbeitungszeit
Antrag soll mindestens zwei Monate vor der geplanten Maßnahme gestellt werden (keine zugesagte Bearbeitungszeit)
Ersatzpflanzung
Grundsätzlich je angefangene 40 cm Stammumfang (mehrstämmig: Summe der Stammumfänge) ein neuer Baum, in der nächsten Pflanzperiode, auf dem Fällgrundstück; Mindestqualität z. B. Hochstamm StU 12–14 cm auf privaten Einfamilienhausgrundstücken, StU 18–20 cm an Straßen/öffentlichen Flächen.
Ausgleichszahlung
Ist die Ersatzpflanzung unmöglich, kann die Stadt sie auf Kosten des Pflichtigen im öffentlichen Bereich vornehmen; Kosten 2026: 2.500,00 Euro je Ersatzbaum (Allgemeinverfügung vom 13.05.2026).
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Obstbäume nur in umfriedeten Grundstücken ausgenommen (außer Walnuss und Esskastanie). Ferner ausgenommen: Bäume in Schutzgebieten außer LSG und in geschützten Biotopen, Botanischer Garten, Tiergehege des Zoos. In der freien Landschaft zusätzlich Nadelbäume, Eschenahorn, Essigbaum, Götterbaum, Robinie und Pappeln (außer Schwarz- und Zitterpappel).
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume (Laub- und Nadelbäume (in der freien Landschaft außerhalb bebauter Ortslagen sind Nadelbäume, Eschenahorn, Essigbaum, Götterbaum, Robinie und die meisten Pappeln ausgenommen)) ab 40 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Bei mehrtriebigen Bäumen ist der Stammumfang des stärksten Triebes in 1 m Höhe maßgeblich. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamtes Gemeindegebiet; nicht für Wald, Schutzgebiete (außer Landschaftsschutzgebiete) und gesetzlich geschützte Biotope.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Halle (Saale)

In Halle (Saale) zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Bei tieferem Kronenansatz ist der Umfang unmittelbar unterhalb des Kronenansatzes maßgeblich. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Bei mehrtriebigen Bäumen ist der Stammumfang des stärksten Triebes in 1 m Höhe maßgeblich.

Faustregel: 40 cm Umfang sind etwa 13 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Halle (Saale)

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadt Halle (Saale), Team Untere Naturschutzbehörde, Neustädter Passage 18
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
0345 2214674
Was es kostet
nach Aufwand, mindestens 42,00 EUR
Wie lange
Antrag soll mindestens zwei Monate vor der geplanten Maßnahme gestellt werden (keine zugesagte Bearbeitungszeit) Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Halle (Saale)

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Halle (Saale)

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Halle (Saale) geschützt?

Alle Bäume (Laub- und Nadelbäume (in der freien Landschaft außerhalb bebauter Ortslagen sind Nadelbäume, Eschenahorn, Essigbaum, Götterbaum, Robinie und die meisten Pappeln ausgenommen)) ab 40 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Bei mehrtriebigen Bäumen ist der Stammumfang des stärksten Triebes in 1 m Höhe maßgeblich.

Welche Bäume sind in Halle (Saale) ausgenommen?

Obstbäume nur in umfriedeten Grundstücken ausgenommen (außer Walnuss und Esskastanie). Ferner ausgenommen: Bäume in Schutzgebieten außer LSG und in geschützten Biotopen, Botanischer Garten, Tiergehege des Zoos. In der freien Landschaft zusätzlich Nadelbäume, Eschenahorn, Essigbaum, Götterbaum, Robinie und Pappeln (außer Schwarz- und Zitterpappel).

Was kostet die Genehmigung in Halle (Saale)?

nach Aufwand, mindestens 42,00 EUR

Wie lange dauert der Antrag?

Antrag soll mindestens zwei Monate vor der geplanten Maßnahme gestellt werden (keine zugesagte Bearbeitungszeit)

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Grundsätzlich je angefangene 40 cm Stammumfang (mehrstämmig: Summe der Stammumfänge) ein neuer Baum, in der nächsten Pflanzperiode, auf dem Fällgrundstück; Mindestqualität z. B. Hochstamm StU 12–14 cm auf privaten Einfamilienhausgrundstücken, StU 18–20 cm an Straßen/öffentlichen Flächen.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadt Halle (Saale)
Team Untere Naturschutzbehörde
Anschrift
Neustädter Passage 18, 06122 Halle (Saale)
Telefon
0345 2214674
E-Mail
umwelt@halle.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Halle (Saale), Team Untere Naturschutzbehörde, Neustädter Passage 18.