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Baumschutzsatzung Magdeburg: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Magdeburg gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume (Laubbäume und Ginkgobäume (Nadelbäume nicht erfasst)) ab 50 cm Stammumfang und Eibe, Kugelahorn, Kugelrobinie, Rotdorn, Weißdorn und Stechpalme ab 30 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Magdeburg auf einen Blick

Geschützt
Laubbäume (Laubbäume und Ginkgobäume (Nadelbäume nicht erfasst)) ab 50 cm Stammumfang
Eibe, Kugelahorn, Kugelrobinie, Rotdorn, Weißdorn und Stechpalme ab 30 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Alle Straßenbäume; Klettergehölze über 5 m² Wandfläche und über 2 m Wuchshöhe; nach B-Plan zu erhaltende Bäume; Ersatzpflanzungen.
Mehrstämmige Bäume
Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge der beiden stärksten Stämmlinge maßgebend.
Ausgenommen
Nicht geschützt: Obstbäume auf Privatgrundstücken, die Ertragszwecken dienen (außer Walnuss); gewerbliche Baumschulen/Gärtnereien; Kleingärten; Bäume auf bebauten Grundstücken unter 300 m² Grundstücksfläche; Wald, Biotopflächen und anderweitig geschützte Bäume. Nadelbäume sind vom Schutzgegenstand (Laub- und Ginkgobäume) nicht erfasst.
Gilt
Gesamtes Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg.
Zuständig
Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde
Gebühr
30,00 € (nach Verwaltungskostensatzung)
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Bei erheblicher Beeinträchtigung Pflicht; Anzahl nach Punktematrix der Anlage (Stammumfang, Habitus, Schadstufe, Ortsbild, Biotopwert): 4–6 Punkte 1 Baum, 7–9 2, 10–11 3, 12 4, 13 5 Ersatzbäume; Qualität mind. StU 14–16 cm.
Ausgleichszahlung
Ist die Ersatzpflanzung nicht durchführbar, kann beantragt werden, dass die Stadt sie auf Kosten des Pflichtigen durchführt; Kosten werden jährlich kalkuliert und im Amtsblatt bekannt gemacht (Betrag nicht geladen).
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Obstbäume auf Privatgrundstücken, die Ertragszwecken dienen (außer Walnuss); gewerbliche Baumschulen/Gärtnereien; Kleingärten; Bäume auf bebauten Grundstücken unter 300 m² Grundstücksfläche; Wald, Biotopflächen und anderweitig geschützte Bäume. Nadelbäume sind vom Schutzgegenstand (Laub- und Ginkgobäume) nicht erfasst.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume (Laubbäume und Ginkgobäume (Nadelbäume nicht erfasst)) ab 50 cm Stammumfang und Eibe, Kugelahorn, Kugelrobinie, Rotdorn, Weißdorn und Stechpalme ab 30 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge der beiden stärksten Stämmlinge maßgebend. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamtes Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Magdeburg

In Magdeburg zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge der beiden stärksten Stämmlinge maßgebend.

Faustregel: 50 cm Umfang sind etwa 16 cm Durchmesser, 30 cm Umfang sind etwa 10 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Magdeburg

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde
Zur Seite der Stadt
E-Mail
naturschutz@ua.magdeburg.de
Was es kostet
30,00 € (nach Verwaltungskostensatzung)

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Magdeburg

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Magdeburg

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Magdeburg geschützt?

Laubbäume (Laubbäume und Ginkgobäume (Nadelbäume nicht erfasst)) ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Eibe, Kugelahorn, Kugelrobinie, Rotdorn, Weißdorn und Stechpalme ab 30 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge der beiden stärksten Stämmlinge maßgebend.

Welche Bäume sind in Magdeburg ausgenommen?

Nicht geschützt: Obstbäume auf Privatgrundstücken, die Ertragszwecken dienen (außer Walnuss); gewerbliche Baumschulen/Gärtnereien; Kleingärten; Bäume auf bebauten Grundstücken unter 300 m² Grundstücksfläche; Wald, Biotopflächen und anderweitig geschützte Bäume. Nadelbäume sind vom Schutzgegenstand (Laub- und Ginkgobäume) nicht erfasst.

Was kostet die Genehmigung in Magdeburg?

30,00 € (nach Verwaltungskostensatzung)

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Bei erheblicher Beeinträchtigung Pflicht; Anzahl nach Punktematrix der Anlage (Stammumfang, Habitus, Schadstufe, Ortsbild, Biotopwert): 4–6 Punkte 1 Baum, 7–9 2, 10–11 3, 12 4, 13 5 Ersatzbäume; Qualität mind. StU 14–16 cm.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Landeshauptstadt Magdeburg
Fachdienst Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde
Anschrift
Julius-Bremer-Straße 10, 39104 Magdeburg
Telefon
115 (Zentrale)
E-Mail
naturschutz@ua.magdeburg.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde.