Baumschutzsatzung Chemnitz: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Chemnitz gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 50 cm Stammumfang und langsam wachsende Einzelbäume (insbesondere Eibe, Götterbaum, Tulpenbaum, Rotdorn, Scheinzypresse, Trompetenbaum, essbare Eberesche, Aronie, Esskastanie, Nussbaum, Ulme) ab 30 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, dazu weitere Bäume mit eigener Regel.
Die Regel in Chemnitz auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 50 cm Stammumfang
langsam wachsende Einzelbäume (insbesondere Eibe, Götterbaum, Tulpenbaum, Rotdorn, Scheinzypresse, Trompetenbaum, essbare Eberesche, Aronie, Esskastanie, Nussbaum, Ulme) ab 30 cm Stammumfang
Obstbäume (hochstämmige Obstbäume) ab 90 cm Stammumfang - Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Landschaftsprägende Großsträucher und Hecken ab 3 m Höhe (Wildrosen, Schlehen u. ä. ab 2 m); Bäume, die nach B-Plan zu erhalten sind oder als Ersatzpflanzung gepflanzt wurden.
- Mehrstämmige Bäume
- Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 50 cm oder mehr beträgt.
- Ausgenommen
- Nicht erfasst: Bäume auf Produktionsflächen von Baumschulen, Gärtnereien und Obstbaubetrieben; Bäume in Kleingartenparzellen nach BKleingG; Entfernen/Pflanzen in Kulturdenkmal-Bereichen (dort denkmalschutzrechtliche Genehmigung). Wald ist nicht Geltungsbereich.
- Gilt
- Gesamtes Gebiet der Stadt Chemnitz außerhalb des Waldes.
- Zuständig
- Grünflächenamt der Stadt Chemnitz (Satzung 1994: Garten-, Friedhofs- und Forstamt); bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben die Baugenehmigungsbehörde
- Gebühr
- keine Angabe gefunden
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Bei Befreiungen nach Tabelle § 7 Abs. II: Stammumfang 30–50 cm bis 5 × Heister (A), >50–90 cm 5 × Hochstamm StU 8–14 (B), >90–150 cm 5 × StU 14–20 (C), >150–220 cm 5 × StU 20–30 (D), über 220 cm 5 × Solitär 30–50 (E). Anwuchsgarantie 2 Jahre.
- Ausgleichszahlung
- Wenn Ersatzpflanzung nicht möglich: Ausgleichszahlung nach Durchschnittspreisen der Ersatzpflanzungen zzgl. 30 % Pflanzkostenpauschale (§ 7 Abs. V/VI).
- Bußgeld
- bis 51.129,19 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Nicht erfasst: Bäume auf Produktionsflächen von Baumschulen, Gärtnereien und Obstbaubetrieben; Bäume in Kleingartenparzellen nach BKleingG; Entfernen/Pflanzen in Kulturdenkmal-Bereichen (dort denkmalschutzrechtliche Genehmigung). Wald ist nicht Geltungsbereich.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 50 cm Stammumfang, langsam wachsende Einzelbäume (insbesondere Eibe, Götterbaum, Tulpenbaum, Rotdorn, Scheinzypresse, Trompetenbaum, essbare Eberesche, Aronie, Esskastanie, Nussbaum, Ulme) ab 30 cm Stammumfang und Obstbäume (hochstämmige Obstbäume) ab 90 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 50 cm oder mehr beträgt. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamtes Gebiet der Stadt Chemnitz außerhalb des Waldes.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Chemnitz
In Chemnitz zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 1 m, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 50 cm oder mehr beträgt.
Faustregel: 50 cm Umfang sind etwa 16 cm Durchmesser, 30 cm Umfang sind etwa 10 cm Durchmesser, 90 cm Umfang sind etwa 29 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Chemnitz
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Grünflächenamt der Stadt Chemnitz (Satzung 1994: Garten-, Friedhofs- und Forstamt); bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben die Baugenehmigungsbehörde
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 0371 488 3603
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Chemnitz
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Chemnitz
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Chemnitz geschützt?
Alle Bäume ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, langsam wachsende Einzelbäume (insbesondere Eibe, Götterbaum, Tulpenbaum, Rotdorn, Scheinzypresse, Trompetenbaum, essbare Eberesche, Aronie, Esskastanie, Nussbaum, Ulme) ab 30 cm Stammumfang und Obstbäume (hochstämmige Obstbäume) ab 90 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 50 cm oder mehr beträgt.
Welche Bäume sind in Chemnitz ausgenommen?
Nicht erfasst: Bäume auf Produktionsflächen von Baumschulen, Gärtnereien und Obstbaubetrieben; Bäume in Kleingartenparzellen nach BKleingG; Entfernen/Pflanzen in Kulturdenkmal-Bereichen (dort denkmalschutzrechtliche Genehmigung). Wald ist nicht Geltungsbereich.
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Bei Befreiungen nach Tabelle § 7 Abs. II: Stammumfang 30–50 cm bis 5 × Heister (A), >50–90 cm 5 × Hochstamm StU 8–14 (B), >90–150 cm 5 × StU 14–20 (C), >150–220 cm 5 × StU 20–30 (D), über 220 cm 5 × Solitär 30–50 (E). Anwuchsgarantie 2 Jahre.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 51.129,19 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Chemnitz
Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde - Anschrift
- Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz
- Telefon
- 0371 488-3602
- umweltamt.naturschutz@stadt-chemnitz.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Sachsen
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Grünflächenamt der Stadt Chemnitz (Satzung 1994: Garten-, Friedhofs- und Forstamt); bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben die Baugenehmigungsbehörde.