Gehölzschutzsatzung Dresden: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Dresden gibt es eine Gehölzschutzsatzung. Geschützt sind Laub- und Nadelbäume, auch Nussbäume und Obstbäume an Straßen ab 30 cm Stammumfang (gilt für Grundstücke ohne Gebäude), Obstbäume ab 60 cm Stammumfang (gilt für Grundstücke ohne Gebäude) und Laubbäume über 100 cm Stammumfang (gilt für mit Gebäuden bebaute Grundstücke und Gemeinschaftsflächen in Kleingartenanlagen (nicht: Obstbäume, Pappeln, Birken, Baumweiden, abgestorbene Bäume, Nadelgehölze)), gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Dresden auf einen Blick
- Geschützt
- Laub- und Nadelbäume, auch Nussbäume und Obstbäume an Straßen ab 30 cm Stammumfang (gilt für Grundstücke ohne Gebäude)
Obstbäume ab 60 cm Stammumfang (gilt für Grundstücke ohne Gebäude)
Laubbäume über 100 cm Stammumfang (gilt für mit Gebäuden bebaute Grundstücke und Gemeinschaftsflächen in Kleingartenanlagen (nicht: Obstbäume, Pappeln, Birken, Baumweiden, abgestorbene Bäume, Nadelgehölze)) - Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Großsträucher, Hecken, Klettergehölze und Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- Großsträucher und mehrstämmige Kleinbäume sind geschützt mit einem Ast bzw. einer Gesamtbasis ab 30 cm Umfang oder ab 5 m Höhe.
- Ausgenommen
- Satzung gilt nicht für Wald, Produktionsflächen von Baumschulen und Erwerbsobstplantagen (bei Eingriffen zur Bewirtschaftung) und Obstbäume in Kleingärten. Auf bebauten Grundstücken ohne Schutz: Obstbäume, Pappeln, Birken, Baumweiden, abgestorbene Bäume, Nadelgehölze (Landesrecht).
- Gilt
- Gesamtes Gebiet der Landeshauptstadt Dresden; nicht Wald, Produktionsflächen von Baumschulen und Erwerbsobstplantagen, Deiche/Talsperren/Rückhaltebecken. Auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken (und Gemeinschaftsflächen von Kleingartenanlagen) wegen § 19 SächsNatSchG nur eingeschränkt; in Einzelgärten von Kleingartenanlagen gar nicht.
- Zuständig
- Umweltamt, Abteilung Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörde (ausschließlich Online-Antrag)
- Gebühr
- kostenfrei
- Bearbeitungszeit
- 6 Wochen ab vollständigem Antrag, danach Genehmigungsfiktion
- Ersatzpflanzung
- Bei Genehmigung kann Ersatzpflanzung auf eigene Kosten auferlegt werden, grundsätzlich auf demselben Grundstück; Anzahl und Pflanzgröße nach Anlage (z. B. Ein-/Zweifamilienhaus, sonstige Gründe: 1 Pflanze, Klasse je nach Stammumfang). Erfüllt erst, wenn die Gehölze nach der dritten Vegetationsperiode in gutem Zustand sind.
- Ausgleichszahlung
- Bei Befreiung und unmöglicher Ersatzpflanzung Kostenerstattung nach dem Wert der Pflanzung einschließlich 3-jähriger Anwuchspflege.
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Satzung gilt nicht für Wald, Produktionsflächen von Baumschulen und Erwerbsobstplantagen (bei Eingriffen zur Bewirtschaftung) und Obstbäume in Kleingärten. Auf bebauten Grundstücken ohne Schutz: Obstbäume, Pappeln, Birken, Baumweiden, abgestorbene Bäume, Nadelgehölze (Landesrecht).
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laub- und Nadelbäume, auch Nussbäume und Obstbäume an Straßen ab 30 cm Stammumfang (gilt für Grundstücke ohne Gebäude), Obstbäume ab 60 cm Stammumfang (gilt für Grundstücke ohne Gebäude) und Laubbäume über 100 cm Stammumfang (gilt für mit Gebäuden bebaute Grundstücke und Gemeinschaftsflächen in Kleingartenanlagen (nicht: Obstbäume, Pappeln, Birken, Baumweiden, abgestorbene Bäume, Nadelgehölze)). Mehrstämmige Bäume: Großsträucher und mehrstämmige Kleinbäume sind geschützt mit einem Ast bzw. einer Gesamtbasis ab 30 cm Umfang oder ab 5 m Höhe. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Gehölzschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamtes Gebiet der Landeshauptstadt Dresden; nicht Wald, Produktionsflächen von Baumschulen und Erwerbsobstplantagen, Deiche/Talsperren/Rückhaltebecken. Auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken (und Gemeinschaftsflächen von Kleingartenanlagen) wegen § 19 SächsNatSchG nur eingeschränkt; in Einzelgärten von Kleingartenanlagen gar nicht.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Dresden
In Dresden zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 1,00 m, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Großsträucher und mehrstämmige Kleinbäume sind geschützt mit einem Ast bzw. einer Gesamtbasis ab 30 cm Umfang oder ab 5 m Höhe.
Faustregel: 30 cm Umfang sind etwa 10 cm Durchmesser, 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser, 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Dresden
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Umweltamt, Abteilung Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörde (ausschließlich Online-Antrag)
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 0351 4886271
- umwelt.natur@dresden.de
- Was es kostet
- kostenfrei
- Wie lange
- 6 Wochen ab vollständigem Antrag, danach Genehmigungsfiktion Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Dresden
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Dresden
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Dresden geschützt?
Laub- und Nadelbäume, auch Nussbäume und Obstbäume an Straßen ab 30 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe (gilt für Grundstücke ohne Gebäude), Obstbäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe (gilt für Grundstücke ohne Gebäude) und Laubbäume über 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe (gilt für mit Gebäuden bebaute Grundstücke und Gemeinschaftsflächen in Kleingartenanlagen (nicht: Obstbäume, Pappeln, Birken, Baumweiden, abgestorbene Bäume, Nadelgehölze)). Großsträucher und mehrstämmige Kleinbäume sind geschützt mit einem Ast bzw. einer Gesamtbasis ab 30 cm Umfang oder ab 5 m Höhe.
Welche Bäume sind in Dresden ausgenommen?
Satzung gilt nicht für Wald, Produktionsflächen von Baumschulen und Erwerbsobstplantagen (bei Eingriffen zur Bewirtschaftung) und Obstbäume in Kleingärten. Auf bebauten Grundstücken ohne Schutz: Obstbäume, Pappeln, Birken, Baumweiden, abgestorbene Bäume, Nadelgehölze (Landesrecht).
Was kostet die Genehmigung in Dresden?
kostenfrei
Wie lange dauert der Antrag?
6 Wochen ab vollständigem Antrag, danach Genehmigungsfiktion
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Bei Genehmigung kann Ersatzpflanzung auf eigene Kosten auferlegt werden, grundsätzlich auf demselben Grundstück; Anzahl und Pflanzgröße nach Anlage (z. B. Ein-/Zweifamilienhaus, sonstige Gründe: 1 Pflanze, Klasse je nach Stammumfang). Erfüllt erst, wenn die Gehölze nach der dritten Vegetationsperiode in gutem Zustand sind.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Landeshauptstadt Dresden
Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde - Anschrift
- Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden
- Telefon
- 0351 488-9428
- umwelt.natur@dresden.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Sachsen
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Gehölzschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Umweltamt, Abteilung Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörde (ausschließlich Online-Antrag).