Baumschutzsatzung Leipzig: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Leipzig gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Laub- und Nadelbäume, auch Walnuss, Esskastanie und Zierkirsche über 30 cm Stammumfang und Obstbäume über 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe.
Die Regel in Leipzig auf einen Blick
- Geschützt
- alle Laub- und Nadelbäume, auch Walnuss, Esskastanie und Zierkirsche über 30 cm Stammumfang
Obstbäume über 100 cm Stammumfang - Gemessen in
- 1,30 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Großsträucher, Hecken, Klettergehölze, Ersatzpflanzungen und Straßenbäume
- Mehrstämmige Bäume
- keine Angabe gefunden
- Ausgenommen
- Keine Anwendung bei Bewirtschaftungsmaßnahmen in Parkanlagen, begrünten Stadtplätzen, Wäldern, Friedhöfen, botanischen Gärten und Parzellen der städtischen Kleingartenvereine; bei Bäumen unter anderen Schutzvorschriften (z. B. Natur-/Denkmalschutz); beim Straßenwinterdienst; bei gewerblichen Bäumen in Baumschulen und Gärtnereien. Fachgemäße Pflege (Schnitt bis 5 cm Astdurchmesser) ist kein Verbot.
- Gilt
- Gesamtes Gebiet der Stadt Leipzig; nicht für Bewirtschaftungsmaßnahmen in Parkanlagen, begrünten Stadtplätzen, Wäldern, Friedhöfen, botanischen Gärten und Parzellen der Kleingartenvereine sowie nicht für Bäume unter anderen Schutzvorschriften.
- Fällzeit
- 01.03.–30.09.: genehmigte Beseitigungen und weitere Eingriffe nur im Ausnahmefall (z. B. Verkehrssicherungspflicht)
- Zuständig
- Amt für Stadtgrün und Gewässer (bei nach SächsBO genehmigungspflichtigen Bauvorhaben: Amt für Bauordnung und Denkmalpflege mit dem Bauantrag)
- Gebühr
- kostenfrei (Genehmigungsverfahren nach Baumschutzsatzung)
- Bearbeitungszeit
- Genehmigungsfiktion nach sechs Wochen ab vollständigem Antrag (§ 19 Abs. 3 SächsNatSchG)
- Ersatzpflanzung
- Bei Genehmigung mit Ersatzpflicht: Ersatzpflanzungen für jeden entfernten Baum; Anzahl, Art und Pflanzgröße legt das Grünflächenamt in Anlehnung an Anlage 3 fest (abhängig von Freiraumkategorie, Anlass und Stammumfang, z. B. Einfamilienhaus/Bauvorhaben 2 Pflanzen).
- Ausgleichszahlung
- Ist Ersatzpflanzung unmöglich: Ausgleichszahlung nach Anlage 4 (durchschnittliche Pflanzkosten je Pflanzenklasse, z. B. Hochstamm STU 14–20 cm 715 EUR, STU 20–30 cm 1.900 EUR; jährlich fortgeschrieben).
- Bußgeld
- bis 50.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Keine Anwendung bei Bewirtschaftungsmaßnahmen in Parkanlagen, begrünten Stadtplätzen, Wäldern, Friedhöfen, botanischen Gärten und Parzellen der städtischen Kleingartenvereine; bei Bäumen unter anderen Schutzvorschriften (z. B. Natur-/Denkmalschutz); beim Straßenwinterdienst; bei gewerblichen Bäumen in Baumschulen und Gärtnereien. Fachgemäße Pflege (Schnitt bis 5 cm Astdurchmesser) ist kein Verbot.
- Wie dick ist der Stamm in 1,30 m Höhe? Geschützt: alle Laub- und Nadelbäume, auch Walnuss, Esskastanie und Zierkirsche über 30 cm Stammumfang und Obstbäume über 100 cm Stammumfang. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamtes Gebiet der Stadt Leipzig; nicht für Bewirtschaftungsmaßnahmen in Parkanlagen, begrünten Stadtplätzen, Wäldern, Friedhöfen, botanischen Gärten und Parzellen der Kleingartenvereine sowie nicht für Bäume unter anderen Schutzvorschriften.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Leipzig
In Leipzig zählt der Umfang in 1,30 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,30 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Was dann gilt, steht in der Satzung.
Faustregel: 30 cm Umfang sind etwa 10 cm Durchmesser, 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Leipzig
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Amt für Stadtgrün und Gewässer (bei nach SächsBO genehmigungspflichtigen Bauvorhaben: Amt für Bauordnung und Denkmalpflege mit dem Bauantrag)
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 0341 123-5974
- baumschutz@leipzig.de
- Was es kostet
- kostenfrei (Genehmigungsverfahren nach Baumschutzsatzung)
- Wie lange
- Genehmigungsfiktion nach sechs Wochen ab vollständigem Antrag (§ 19 Abs. 3 SächsNatSchG) Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Leipzig
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Leipzig
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Leipzig geschützt?
Alle Laub- und Nadelbäume, auch Walnuss, Esskastanie und Zierkirsche über 30 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe und Obstbäume über 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe.
Welche Bäume sind in Leipzig ausgenommen?
Keine Anwendung bei Bewirtschaftungsmaßnahmen in Parkanlagen, begrünten Stadtplätzen, Wäldern, Friedhöfen, botanischen Gärten und Parzellen der städtischen Kleingartenvereine; bei Bäumen unter anderen Schutzvorschriften (z. B. Natur-/Denkmalschutz); beim Straßenwinterdienst; bei gewerblichen Bäumen in Baumschulen und Gärtnereien. Fachgemäße Pflege (Schnitt bis 5 cm Astdurchmesser) ist kein Verbot.
Wann darf ein geschützter Baum in Leipzig gefällt werden?
01.03.–30.09.: genehmigte Beseitigungen und weitere Eingriffe nur im Ausnahmefall (z. B. Verkehrssicherungspflicht)
Was kostet die Genehmigung in Leipzig?
kostenfrei (Genehmigungsverfahren nach Baumschutzsatzung)
Wie lange dauert der Antrag?
Genehmigungsfiktion nach sechs Wochen ab vollständigem Antrag (§ 19 Abs. 3 SächsNatSchG)
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Bei Genehmigung mit Ersatzpflicht: Ersatzpflanzungen für jeden entfernten Baum; Anzahl, Art und Pflanzgröße legt das Grünflächenamt in Anlehnung an Anlage 3 fest (abhängig von Freiraumkategorie, Anlass und Stammumfang, z. B. Einfamilienhaus/Bauvorhaben 2 Pflanzen).
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Leipzig
Naturschutzbehörde - Anschrift
- Technisches Rathaus, Haus A, Prager Straße 130–136, 04317 Leipzig
- Telefon
- 0341 123-3859
- umweltschutz@leipzig.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Sachsen
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Amt für Stadtgrün und Gewässer (bei nach SächsBO genehmigungspflichtigen Bauvorhaben: Amt für Bauordnung und Denkmalpflege mit dem Bauantrag).