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Baumschutzsatzung Leipzig: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Leipzig gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Laub- und Nadelbäume, auch Walnuss, Esskastanie und Zierkirsche über 30 cm Stammumfang und Obstbäume über 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe.

Die Regel in Leipzig auf einen Blick

Geschützt
alle Laub- und Nadelbäume, auch Walnuss, Esskastanie und Zierkirsche über 30 cm Stammumfang
Obstbäume über 100 cm Stammumfang
Gemessen in
1,30 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Großsträucher, Hecken, Klettergehölze, Ersatzpflanzungen und Straßenbäume
Mehrstämmige Bäume
keine Angabe gefunden
Ausgenommen
Keine Anwendung bei Bewirtschaftungsmaßnahmen in Parkanlagen, begrünten Stadtplätzen, Wäldern, Friedhöfen, botanischen Gärten und Parzellen der städtischen Kleingartenvereine; bei Bäumen unter anderen Schutzvorschriften (z. B. Natur-/Denkmalschutz); beim Straßenwinterdienst; bei gewerblichen Bäumen in Baumschulen und Gärtnereien. Fachgemäße Pflege (Schnitt bis 5 cm Astdurchmesser) ist kein Verbot.
Gilt
Gesamtes Gebiet der Stadt Leipzig; nicht für Bewirtschaftungsmaßnahmen in Parkanlagen, begrünten Stadtplätzen, Wäldern, Friedhöfen, botanischen Gärten und Parzellen der Kleingartenvereine sowie nicht für Bäume unter anderen Schutzvorschriften.
Fällzeit
01.03.–30.09.: genehmigte Beseitigungen und weitere Eingriffe nur im Ausnahmefall (z. B. Verkehrssicherungspflicht)
Zuständig
Amt für Stadtgrün und Gewässer (bei nach SächsBO genehmigungspflichtigen Bauvorhaben: Amt für Bauordnung und Denkmalpflege mit dem Bauantrag)
Gebühr
kostenfrei (Genehmigungsverfahren nach Baumschutzsatzung)
Bearbeitungszeit
Genehmigungsfiktion nach sechs Wochen ab vollständigem Antrag (§ 19 Abs. 3 SächsNatSchG)
Ersatzpflanzung
Bei Genehmigung mit Ersatzpflicht: Ersatzpflanzungen für jeden entfernten Baum; Anzahl, Art und Pflanzgröße legt das Grünflächenamt in Anlehnung an Anlage 3 fest (abhängig von Freiraumkategorie, Anlass und Stammumfang, z. B. Einfamilienhaus/Bauvorhaben 2 Pflanzen).
Ausgleichszahlung
Ist Ersatzpflanzung unmöglich: Ausgleichszahlung nach Anlage 4 (durchschnittliche Pflanzkosten je Pflanzenklasse, z. B. Hochstamm STU 14–20 cm 715 EUR, STU 20–30 cm 1.900 EUR; jährlich fortgeschrieben).
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Keine Anwendung bei Bewirtschaftungsmaßnahmen in Parkanlagen, begrünten Stadtplätzen, Wäldern, Friedhöfen, botanischen Gärten und Parzellen der städtischen Kleingartenvereine; bei Bäumen unter anderen Schutzvorschriften (z. B. Natur-/Denkmalschutz); beim Straßenwinterdienst; bei gewerblichen Bäumen in Baumschulen und Gärtnereien. Fachgemäße Pflege (Schnitt bis 5 cm Astdurchmesser) ist kein Verbot.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,30 m Höhe? Geschützt: alle Laub- und Nadelbäume, auch Walnuss, Esskastanie und Zierkirsche über 30 cm Stammumfang und Obstbäume über 100 cm Stammumfang. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamtes Gebiet der Stadt Leipzig; nicht für Bewirtschaftungsmaßnahmen in Parkanlagen, begrünten Stadtplätzen, Wäldern, Friedhöfen, botanischen Gärten und Parzellen der Kleingartenvereine sowie nicht für Bäume unter anderen Schutzvorschriften.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Leipzig

In Leipzig zählt der Umfang in 1,30 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,30 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Was dann gilt, steht in der Satzung.

Faustregel: 30 cm Umfang sind etwa 10 cm Durchmesser, 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,30 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Leipzig

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Amt für Stadtgrün und Gewässer (bei nach SächsBO genehmigungspflichtigen Bauvorhaben: Amt für Bauordnung und Denkmalpflege mit dem Bauantrag)
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
0341 123-5974
E-Mail
baumschutz@leipzig.de
Was es kostet
kostenfrei (Genehmigungsverfahren nach Baumschutzsatzung)
Wie lange
Genehmigungsfiktion nach sechs Wochen ab vollständigem Antrag (§ 19 Abs. 3 SächsNatSchG) Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Leipzig

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Leipzig

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Leipzig geschützt?

Alle Laub- und Nadelbäume, auch Walnuss, Esskastanie und Zierkirsche über 30 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe und Obstbäume über 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe.

Welche Bäume sind in Leipzig ausgenommen?

Keine Anwendung bei Bewirtschaftungsmaßnahmen in Parkanlagen, begrünten Stadtplätzen, Wäldern, Friedhöfen, botanischen Gärten und Parzellen der städtischen Kleingartenvereine; bei Bäumen unter anderen Schutzvorschriften (z. B. Natur-/Denkmalschutz); beim Straßenwinterdienst; bei gewerblichen Bäumen in Baumschulen und Gärtnereien. Fachgemäße Pflege (Schnitt bis 5 cm Astdurchmesser) ist kein Verbot.

Wann darf ein geschützter Baum in Leipzig gefällt werden?

01.03.–30.09.: genehmigte Beseitigungen und weitere Eingriffe nur im Ausnahmefall (z. B. Verkehrssicherungspflicht)

Was kostet die Genehmigung in Leipzig?

kostenfrei (Genehmigungsverfahren nach Baumschutzsatzung)

Wie lange dauert der Antrag?

Genehmigungsfiktion nach sechs Wochen ab vollständigem Antrag (§ 19 Abs. 3 SächsNatSchG)

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Bei Genehmigung mit Ersatzpflicht: Ersatzpflanzungen für jeden entfernten Baum; Anzahl, Art und Pflanzgröße legt das Grünflächenamt in Anlehnung an Anlage 3 fest (abhängig von Freiraumkategorie, Anlass und Stammumfang, z. B. Einfamilienhaus/Bauvorhaben 2 Pflanzen).

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadt Leipzig
Naturschutzbehörde
Anschrift
Technisches Rathaus, Haus A, Prager Straße 130–136, 04317 Leipzig
Telefon
0341 123-3859
E-Mail
umweltschutz@leipzig.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Amt für Stadtgrün und Gewässer (bei nach SächsBO genehmigungspflichtigen Bauvorhaben: Amt für Bauordnung und Denkmalpflege mit dem Bauantrag).