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Baumschutzsatzung Flensburg: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Flensburg gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Flensburg auf einen Blick

Geschützt
Laubbäume ab 80 cm Stammumfang
Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Laub- und Nadelbäume sind geschützt, wenn ein Stämmling mindestens 80 cm Stammumfang hat.
Ausgenommen
Nicht geschützt: Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Obstanlagen (Erwerbszweck); Obstbäume – außer Esskastanie, Walnuss, Zier- und Wildobst; Bäume in Kleingärten (außer Gemeinschaftsflächen); Naturdenkmal-Bäume (eigene Verordnung); Wald; Friedhofsbäume bei notwendigen Grabarbeiten; Bäume in Knicks im Außenbereich. Genehmigungsfrei: fachgerechte Pflege (Schnitt bis 5 cm Astdurchmesser und 10 % Kronenvolumen), Fällung vollständig abgestorbener Bäume und unaufschiebbare Gefahrenabwehr (nur Anzeigepflicht).
Gilt
Gesamtes Gebiet der Stadt Flensburg.
Zuständig
Technisches Betriebszentrum Flensburg (TBZ), Schleswiger Str. 76, 24941 Flensburg (Antrag); Bescheid durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
Bescheid der UNB normalerweise innerhalb von vier Wochen (laut Stadtseite)
Ersatzpflanzung
Pflicht bei genehmigter oder unerlaubter Beseitigung (nicht bei bereits abgestorbenen Bäumen oder Pflegehieb); Umfang nach Anlage 1 je nach Stammumfang und Schädigung; standortgerechte Bäume in Baumschulqualität, Obstbäume außer Zier-/Wildobst nicht anerkannt; Pflanzung grundsätzlich binnen eines Jahres im Stadtgebiet.
Ausgleichszahlung
Wenn Ersatzpflanzung nicht möglich/zumutbar: auf Antrag Ersatzgeld je Ersatzbaum = Aufwand der Ersatzpflanzung zzgl. 30 % Pflanz- und Pflegepauschale (vom Nettoerwerbspreis) und 120 € Grunderwerbspauschale.
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Obstanlagen (Erwerbszweck); Obstbäume – außer Esskastanie, Walnuss, Zier- und Wildobst; Bäume in Kleingärten (außer Gemeinschaftsflächen); Naturdenkmal-Bäume (eigene Verordnung); Wald; Friedhofsbäume bei notwendigen Grabarbeiten; Bäume in Knicks im Außenbereich. Genehmigungsfrei: fachgerechte Pflege (Schnitt bis 5 cm Astdurchmesser und 10 % Kronenvolumen), Fällung vollständig abgestorbener Bäume und unaufschiebbare Gefahrenabwehr (nur Anzeigepflicht).
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume ab 80 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Laub- und Nadelbäume sind geschützt, wenn ein Stämmling mindestens 80 cm Stammumfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamtes Gebiet der Stadt Flensburg.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Flensburg

In Flensburg zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang direkt unterhalb des Kronenansatzes maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Laub- und Nadelbäume sind geschützt, wenn ein Stämmling mindestens 80 cm Stammumfang hat.

Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser, 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Flensburg

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Technisches Betriebszentrum Flensburg (TBZ), Schleswiger Str. 76, 24941 Flensburg (Antrag); Bescheid durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
115 (Zentrale)
E-Mail
naturschutz@flensburg.de
Wie lange
Bescheid der UNB normalerweise innerhalb von vier Wochen (laut Stadtseite) Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Flensburg

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Flensburg

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Flensburg geschützt?

Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Laub- und Nadelbäume sind geschützt, wenn ein Stämmling mindestens 80 cm Stammumfang hat.

Welche Bäume sind in Flensburg ausgenommen?

Nicht geschützt: Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Obstanlagen (Erwerbszweck); Obstbäume – außer Esskastanie, Walnuss, Zier- und Wildobst; Bäume in Kleingärten (außer Gemeinschaftsflächen); Naturdenkmal-Bäume (eigene Verordnung); Wald; Friedhofsbäume bei notwendigen Grabarbeiten; Bäume in Knicks im Außenbereich. Genehmigungsfrei: fachgerechte Pflege (Schnitt bis 5 cm Astdurchmesser und 10 % Kronenvolumen), Fällung vollständig abgestorbener Bäume und unaufschiebbare Gefahrenabwehr (nur Anzeigepflicht).

Wie lange dauert der Antrag?

Bescheid der UNB normalerweise innerhalb von vier Wochen (laut Stadtseite)

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Pflicht bei genehmigter oder unerlaubter Beseitigung (nicht bei bereits abgestorbenen Bäumen oder Pflegehieb); Umfang nach Anlage 1 je nach Stammumfang und Schädigung; standortgerechte Bäume in Baumschulqualität, Obstbäume außer Zier-/Wildobst nicht anerkannt; Pflanzung grundsätzlich binnen eines Jahres im Stadtgebiet.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadt Flensburg
Natur- und Umweltschutz (Untere Naturschutzbehörde)
Anschrift
Munketoft 14, 24937 Flensburg
Telefon
115 (Zentrale)
E-Mail
naturschutz@flensburg.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Technisches Betriebszentrum Flensburg (TBZ), Schleswiger Str. 76, 24941 Flensburg (Antrag); Bescheid durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt.