Baumschutzsatzung Kiel: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Kiel gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang. Birken, Weiden und Pappeln nur, wenn ortsbildprägend und Obstbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, dazu weitere Bäume mit eigener Regel.
Die Regel in Kiel auf einen Blick
- Geschützt
- Laubbäume ab 80 cm Stammumfang. Birken, Weiden und Pappeln nur, wenn ortsbildprägend
Obstbäume ab 100 cm Stammumfang
Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang. Nur, wenn ortsbildprägend - Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Straßenbäume und Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Umfänge der Einzelstämme mindestens 100 cm beträgt.
- Ausgenommen
- Nicht geschützt: Bäume auf Grundstücken mit Einzel-/Doppelhäusern oder Hausgruppen bis 600 qm Gesamtgrundstücksfläche; Bäume in Dauerkleingärten, Baumschulen/Erwerbsgärtnereien, auf Waldflächen und auf Flächen mit entgegenstehender B-Plan-Nutzung. Birken, Weiden, Pappeln und Nadelbäume nur, wenn ortsbildprägend.
- Gilt
- Geltungsbereich der Bebauungspläne (§ 30 Abs. 1–3 BauGB) und im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB). Für den Außenbereich (§ 35 BauGB) gilt die Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt Kiel.
- Zuständig
- Umweltschutzamt – Untere Naturschutzbehörde (laut Stadtseite; Satzung 2000 nennt noch das Grünflächenamt)
- Gebühr
- keine Angabe gefunden
- Bearbeitungszeit
- Genehmigung oder Ablehnung spätestens vier Wochen nach Antragseingang (§ 6 Abs. 4)
- Ersatzpflanzung
- Soll bei genehmigter Fällung auferlegt werden (bis Ende des Folgejahres): 80–120 cm Stammumfang 1 Ersatzbaum, 121–150 cm 2, ab 151 cm mindestens 3; Qualität mind. StU 14/16 cm (Obst-Hochstamm 12/14 cm). Bei unberechtigter Fällung je angefangene 30 cm Stammumfang ein Ersatzbaum StU 18/20 cm.
- Ausgleichszahlung
- Wenn Ersatzpflanzung nicht möglich: Kaufpreis des Ersatzbaumes nach Baumschulkatalogpreisen zzgl. 35 % Pflanz-, Pflege- und Grunderwerbskostenpauschale.
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Bäume auf Grundstücken mit Einzel-/Doppelhäusern oder Hausgruppen bis 600 qm Gesamtgrundstücksfläche; Bäume in Dauerkleingärten, Baumschulen/Erwerbsgärtnereien, auf Waldflächen und auf Flächen mit entgegenstehender B-Plan-Nutzung. Birken, Weiden, Pappeln und Nadelbäume nur, wenn ortsbildprägend.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume ab 80 cm Stammumfang. Birken, Weiden und Pappeln nur, wenn ortsbildprägend, Obstbäume ab 100 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang. Nur, wenn ortsbildprägend. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Umfänge der Einzelstämme mindestens 100 cm beträgt. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Geltungsbereich der Bebauungspläne (§ 30 Abs. 1–3 BauGB) und im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB). Für den Außenbereich (§ 35 BauGB) gilt die Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt Kiel.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Kiel
In Kiel zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz niedriger als 1 m, ist der Umfang unterhalb des Kronenansatzes maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Umfänge der Einzelstämme mindestens 100 cm beträgt.
Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser, 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser, 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Kiel
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Umweltschutzamt – Untere Naturschutzbehörde (laut Stadtseite; Satzung 2000 nennt noch das Grünflächenamt)
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 0431 901-3834
- baumschutz@kiel.de
- Wie lange
- Genehmigung oder Ablehnung spätestens vier Wochen nach Antragseingang (§ 6 Abs. 4) Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Weitere Regeln in Kiel
- Stadtverordnung zum Schutze des Baumbestandes im Außenbereich der Landeshauptstadt Kiel (Baumschutzverordnung) vom 27. Oktober 1992. Gilt: Außenbereich: gesamtes Stadtgebiet mit Ausnahme der in § 2 aufgezählten bebauten Ortsteilbereiche (Abgrenzung nach Karte 1:15.000); dort gilt die Baumschutzsatzung. Geschützt: alle Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe; Obstbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Was zusätzlich gilt, auch in Kiel
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Kiel
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Kiel geschützt?
Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Birken, Weiden und Pappeln nur, wenn ortsbildprägend, Obstbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Nur, wenn ortsbildprägend. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Umfänge der Einzelstämme mindestens 100 cm beträgt.
Welche Bäume sind in Kiel ausgenommen?
Nicht geschützt: Bäume auf Grundstücken mit Einzel-/Doppelhäusern oder Hausgruppen bis 600 qm Gesamtgrundstücksfläche; Bäume in Dauerkleingärten, Baumschulen/Erwerbsgärtnereien, auf Waldflächen und auf Flächen mit entgegenstehender B-Plan-Nutzung. Birken, Weiden, Pappeln und Nadelbäume nur, wenn ortsbildprägend.
Wie lange dauert der Antrag?
Genehmigung oder Ablehnung spätestens vier Wochen nach Antragseingang (§ 6 Abs. 4)
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Soll bei genehmigter Fällung auferlegt werden (bis Ende des Folgejahres): 80–120 cm Stammumfang 1 Ersatzbaum, 121–150 cm 2, ab 151 cm mindestens 3; Qualität mind. StU 14/16 cm (Obst-Hochstamm 12/14 cm). Bei unberechtigter Fällung je angefangene 30 cm Stammumfang ein Ersatzbaum StU 18/20 cm.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt, Untere Naturschutzbehörde (uNB), Arten- und Biotopschutz - Anschrift
- Holstenstraße 104, 24103 Kiel
- Telefon
- 0431 901-3782
- naturschutz@kiel.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Für Anträge zum Fällen/Schneiden von Bäumen nennt die Organisationseinheit-Seite die Funktionsadresse baumschutz@kiel.de (Durchwahlen 0431 901-3834 bzw. 901-5827).
Verordnung der Stadt
Stadtverordnung zum Schutze des Baumbestandes im Außenbereich der Landeshauptstadt Kiel vom 27. Oktober 1992. Gilt: Außenbereich (§ 35 BauGB) des Stadtgebiets mit Ausnahme der in § 2 aufgezählten Ortsteil-Bereiche. Für den Innenbereich gilt die städtische Satzung zum Schutze des Baumbestandes im Innenbereich vom 26.01.2000 (gehört in die Gemeindedatei).
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Schleswig-Holstein
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Umweltschutzamt – Untere Naturschutzbehörde (laut Stadtseite; Satzung 2000 nennt noch das Grünflächenamt).