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Baumschutzsatzung Lübeck: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Lübeck gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang und Baumreihen und Baumgruppen (Bäume in Reihen (mindestens 3) oder Gruppen (mindestens 5)) ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe.

Die Regel in Lübeck auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume ab 80 cm Stammumfang
Baumreihen und Baumgruppen (Bäume in Reihen (mindestens 3) oder Gruppen (mindestens 5)) ab 50 cm Stammumfang
Gemessen in
1,30 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Baumgruppen, Baumreihen und Ersatzpflanzungen
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stämme jeweils mindestens 50 cm Umfang (in 1,30 m Höhe) haben.
Ausgenommen
Nicht geschützt: Bäume in Gärten (außer in Vorgärten); Bäume, deren Stamm weniger als 6 m von der Außenwand eines zulässig errichteten Gebäudes steht; Obstbäume, die dem Ernteertrag dienen; Baumschulen/Gärtnereien; Kleingartenanlagen; Wald; bestimmte Bäume, die zulässigen Vorhaben oder B-Plan-Festsetzungen entgegenstehen; Friedhofsbäume bei notwendigen Erdarbeiten.
Gilt
Gesamtes Gebiet der Hansestadt Lübeck (mit den Ausnahmen in § 3 Abs. 2, u. a. Gärten außer Vorgärten und eine 6-m-Zone um Gebäude).
Zuständig
Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Privatgrundstücke); Stadtgrün und Verkehr (öffentliches Grün); Stadtwald (Wald)
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Bis 100 cm Stammumfang (in 1,30 m) ein Ersatzbaum StU 12/14 cm, für jede weitere begonnene 50 cm ein weiterer; einheimisch und standortgerecht.
Ausgleichszahlung
Wenn Ersatzpflanzung nicht möglich oder sinnvoll: je Ersatzbaum Wert des Baumes zzgl. 35 % Pflanz-, Pflege- und Grunderwerbskostenpauschale vom Nettoerwerbspreis.
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Bäume in Gärten (außer in Vorgärten); Bäume, deren Stamm weniger als 6 m von der Außenwand eines zulässig errichteten Gebäudes steht; Obstbäume, die dem Ernteertrag dienen; Baumschulen/Gärtnereien; Kleingartenanlagen; Wald; bestimmte Bäume, die zulässigen Vorhaben oder B-Plan-Festsetzungen entgegenstehen; Friedhofsbäume bei notwendigen Erdarbeiten.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,30 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang und Baumreihen und Baumgruppen (Bäume in Reihen (mindestens 3) oder Gruppen (mindestens 5)) ab 50 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stämme jeweils mindestens 50 cm Umfang (in 1,30 m Höhe) haben. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Gesamtes Gebiet der Hansestadt Lübeck (mit den Ausnahmen in § 3 Abs. 2, u. a. Gärten außer Vorgärten und eine 6-m-Zone um Gebäude).

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Lübeck

In Lübeck zählt der Umfang in 1,30 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,30 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 1,30 m, ist der Stammumfang direkt unterhalb des Kronenansatzes maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stämme jeweils mindestens 50 cm Umfang (in 1,30 m Höhe) haben.

Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser, 50 cm Umfang sind etwa 16 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,30 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Lübeck

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Privatgrundstücke); Stadtgrün und Verkehr (öffentliches Grün); Stadtwald (Wald)
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
0451 115 (Zentrale)
E-Mail
baumschutz@luebeck.de

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Lübeck

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Lübeck

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Lübeck geschützt?

Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe und Baumreihen und Baumgruppen (Bäume in Reihen (mindestens 3) oder Gruppen (mindestens 5)) ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stämme jeweils mindestens 50 cm Umfang (in 1,30 m Höhe) haben.

Welche Bäume sind in Lübeck ausgenommen?

Nicht geschützt: Bäume in Gärten (außer in Vorgärten); Bäume, deren Stamm weniger als 6 m von der Außenwand eines zulässig errichteten Gebäudes steht; Obstbäume, die dem Ernteertrag dienen; Baumschulen/Gärtnereien; Kleingartenanlagen; Wald; bestimmte Bäume, die zulässigen Vorhaben oder B-Plan-Festsetzungen entgegenstehen; Friedhofsbäume bei notwendigen Erdarbeiten.

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Bis 100 cm Stammumfang (in 1,30 m) ein Ersatzbaum StU 12/14 cm, für jede weitere begonnene 50 cm ein weiterer; einheimisch und standortgerecht.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Hansestadt Lübeck
Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
Anschrift
Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck
Telefon
0451 115 (Zentrale)
E-Mail
unv@luebeck.de
Im Netz
Seite der Behörde

Für Baumfällgenehmigungen auf Privatgrundstücken nennt die Stadt zusätzlich baumschutz@luebeck.de; für öffentliches Grün ist Stadtgrün und Verkehr, für Wald der Bereich Stadtwald zuständig.

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

Weitere Städte in Schleswig-Holstein

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Privatgrundstücke); Stadtgrün und Verkehr (öffentliches Grün); Stadtwald (Wald).