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Baumschutzsatzung Gera: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Gera gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 60 cm Stammumfang und hochstämmige Obstbäume ab 60 cm Stammumfang. Obstbäume nur als Hochstamm (Kronenbeginn bei 180 cm) geschützt, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Gera auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume ab 60 cm Stammumfang
hochstämmige Obstbäume ab 60 cm Stammumfang. Obstbäume nur als Hochstamm (Kronenbeginn bei 180 cm) geschützt
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen und baumartige Sträucher
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Einzelbäume, strauchartige Bäume oder baumartige Sträucher sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 50 cm Stammumfang hat.
Ausgenommen
Nicht erfasst: erwerbsmäßige Baumschulen, Gärtnereien und Intensivobstplantagen; Bäume in Kleingartenparzellen (BKleingG); Wald; Bäume in denkmalgeschützten historischen Park- und Gartenanlagen; Naturdenkmale; Bäume, die bei Vorhaben mit Eingriffsregelung beseitigt werden müssen; Obstbäume als Nieder-, Viertel- oder Halbstamm (Obst-Hochstämme ab 60 cm sind geschützt).
Gilt
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) und Geltungsbereiche der Bebauungspläne (§ 30 BauGB) im Gebiet der Stadt Gera, einschließlich Wurzelbereich (Kronentraufe + 1,50 m).
Zuständig
Umweltamt, Abteilung Naturschutz
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Pflicht bei Ausnahme/Befreiung zur Beseitigung. Bis 100 cm Stammumfang: 1 gleichwertiger Laub- oder Obstbaum (Hochstamm, StU 14–16 cm) oder 1 Nadelbaum (Solitär 175 x 200); je weitere angefangene 25 cm ein zusätzlicher Baum (bzw. drei Obsthochstämme 8–10 cm). Bei mehrstämmigen Gehölzen zählt die Summe der Stammumfänge. Anzeige der Ersatzpflanzung binnen 2 Wochen.
Ausgleichszahlung
Ersatzzahlung, wenn Ersatzpflanzung auch auf anderem Grundstück nicht möglich: Wert eines Laubbaum-Hochstamms 14–16 cm zzgl. 40 % Pauschale für Pflanzung und Pflege; Betrag wird jährlich ortsüblich bekannt gemacht. Bei Bauvorhaben Zuschlag je Baum 200–600 EUR; bei ungenehmigter Fällung doppelte Höhe.
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht erfasst: erwerbsmäßige Baumschulen, Gärtnereien und Intensivobstplantagen; Bäume in Kleingartenparzellen (BKleingG); Wald; Bäume in denkmalgeschützten historischen Park- und Gartenanlagen; Naturdenkmale; Bäume, die bei Vorhaben mit Eingriffsregelung beseitigt werden müssen; Obstbäume als Nieder-, Viertel- oder Halbstamm (Obst-Hochstämme ab 60 cm sind geschützt).
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 60 cm Stammumfang und hochstämmige Obstbäume ab 60 cm Stammumfang. Obstbäume nur als Hochstamm (Kronenbeginn bei 180 cm) geschützt. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Einzelbäume, strauchartige Bäume oder baumartige Sträucher sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 50 cm Stammumfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) und Geltungsbereiche der Bebauungspläne (§ 30 BauGB) im Gebiet der Stadt Gera, einschließlich Wurzelbereich (Kronentraufe + 1,50 m).

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Gera

In Gera zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 1,00 m, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Einzelbäume, strauchartige Bäume oder baumartige Sträucher sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 50 cm Stammumfang hat.

Faustregel: 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser, 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Gera

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Umweltamt, Abteilung Naturschutz
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
0365 838-4240
E-Mail
umwelt@gera.de

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Gera

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Gera

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Gera geschützt?

Alle Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und hochstämmige Obstbäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Obstbäume nur als Hochstamm (Kronenbeginn bei 180 cm) geschützt. Mehrstämmige Einzelbäume, strauchartige Bäume oder baumartige Sträucher sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 50 cm Stammumfang hat.

Welche Bäume sind in Gera ausgenommen?

Nicht erfasst: erwerbsmäßige Baumschulen, Gärtnereien und Intensivobstplantagen; Bäume in Kleingartenparzellen (BKleingG); Wald; Bäume in denkmalgeschützten historischen Park- und Gartenanlagen; Naturdenkmale; Bäume, die bei Vorhaben mit Eingriffsregelung beseitigt werden müssen; Obstbäume als Nieder-, Viertel- oder Halbstamm (Obst-Hochstämme ab 60 cm sind geschützt).

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Pflicht bei Ausnahme/Befreiung zur Beseitigung. Bis 100 cm Stammumfang: 1 gleichwertiger Laub- oder Obstbaum (Hochstamm, StU 14–16 cm) oder 1 Nadelbaum (Solitär 175 x 200); je weitere angefangene 25 cm ein zusätzlicher Baum (bzw. drei Obsthochstämme 8–10 cm). Bei mehrstämmigen Gehölzen zählt die Summe der Stammumfänge. Anzeige der Ersatzpflanzung binnen 2 Wochen.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadtverwaltung Gera
Umweltamt (Fachdienst Umwelt), Abteilung 4240 Naturschutz – untere Naturschutzbehörde
Anschrift
Amthorstraße 11, 07545 Gera
Telefon
0365 838-4240
E-Mail
umwelt@gera.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Umweltamt, Abteilung Naturschutz.