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Baumschutzsatzung Jena: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Jena gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 35 cm Stammumfang. Einschließlich Walnuss und Esskastanie; gilt auch für baumartige Sträucher (z. B. Mispel, Kirschpflaume, Salweide, Kornelkirsche) ab 35 cm und ortsbildprägende Obstbäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, dazu weitere Bäume mit eigener Regel.

Die Regel in Jena auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume ab 35 cm Stammumfang. Einschließlich Walnuss und Esskastanie; gilt auch für baumartige Sträucher (z. B. Mispel, Kirschpflaume, Salweide, Kornelkirsche) ab 35 cm
ortsbildprägende Obstbäume ab 60 cm Stammumfang
besonders wertvolle Einzelbäume: Z. B. Eibe, Urweltmammutbaum, Ginkgo – ohne Mindestumfang genannt
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen, im Bebauungsplan festgesetzte Bäume und baumartige Sträucher
Mehrstämmige Bäume
keine Angabe gefunden
Ausgenommen
Sonstige Obstbäume nur geschützt, wenn ortsbildprägend und ab 60 cm. Nicht erfasst: erwerbsgartenbaulich genutzte Bäume, Baumschulen und Gärtnereien, forstwirtschaftlich genutzte Bäume, Bäume in denkmalgeschützten historischen Park- und Gartenanlagen.
Gilt
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile, Geltungsbereiche der Bebauungspläne sowie der Vorhaben- und Erschließungspläne.
Zuständig
Stadt Jena, Team Naturschutz (Untere Naturschutzbehörde), Am Anger 26, 07743 Jena
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Als Nebenbestimmung möglich; Umfang nach Zustand, Alter, Bedeutung und Funktion des Baumes, im Einzelfall bis zur zehnfachen Anzahl; grundsätzlich auf demselben Grundstück.
Ausgleichszahlung
Ersatzzahlung, wenn Ersatzpflanzung unmöglich: Wert der Ersatzbäume zzgl. Pflanzkosten- und Pflegepauschale.

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Sonstige Obstbäume nur geschützt, wenn ortsbildprägend und ab 60 cm. Nicht erfasst: erwerbsgartenbaulich genutzte Bäume, Baumschulen und Gärtnereien, forstwirtschaftlich genutzte Bäume, Bäume in denkmalgeschützten historischen Park- und Gartenanlagen.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 35 cm Stammumfang. Einschließlich Walnuss und Esskastanie; gilt auch für baumartige Sträucher (z. B. Mispel, Kirschpflaume, Salweide, Kornelkirsche) ab 35 cm und ortsbildprägende Obstbäume ab 60 cm Stammumfang. Außerdem, unabhängig von dieser Schwelle: besonders wertvolle Einzelbäume: Z. B. Eibe, Urweltmammutbaum, Ginkgo – ohne Mindestumfang genannt. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile, Geltungsbereiche der Bebauungspläne sowie der Vorhaben- und Erschließungspläne.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Jena

In Jena zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Was dann gilt, steht in der Satzung.

Faustregel: 35 cm Umfang sind etwa 11 cm Durchmesser, 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Jena

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadt Jena, Team Naturschutz (Untere Naturschutzbehörde), Am Anger 26, 07743 Jena
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
03641 49-0 (Zentrale)

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Jena

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Jena

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Jena geschützt?

Alle Bäume ab 35 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Einschließlich Walnuss und Esskastanie; gilt auch für baumartige Sträucher (z. B. Mispel, Kirschpflaume, Salweide, Kornelkirsche) ab 35 cm und ortsbildprägende Obstbäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Welche Bäume sind in Jena ausgenommen?

Sonstige Obstbäume nur geschützt, wenn ortsbildprägend und ab 60 cm. Nicht erfasst: erwerbsgartenbaulich genutzte Bäume, Baumschulen und Gärtnereien, forstwirtschaftlich genutzte Bäume, Bäume in denkmalgeschützten historischen Park- und Gartenanlagen.

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Als Nebenbestimmung möglich; Umfang nach Zustand, Alter, Bedeutung und Funktion des Baumes, im Einzelfall bis zur zehnfachen Anzahl; grundsätzlich auf demselben Grundstück.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadtverwaltung Jena
Fachdienst Umweltschutz, Team Naturschutz (untere Naturschutzbehörde)
Anschrift
Am Anger 26, 07743 Jena
Telefon
03641 49-5251 (Amt)
E-Mail
umweltschutz@jena.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Jena, Team Naturschutz (Untere Naturschutzbehörde), Am Anger 26, 07743 Jena.