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Baumschutzsatzung Suhl: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Suhl gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume ab 60 cm Stammumfang. Nadelgehölze, Pappeln, Birken und Obstbäume (außer Walnuss) fallen nicht unter die Satzung, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Suhl auf einen Blick

Geschützt
Laubbäume ab 60 cm Stammumfang. Nadelgehölze, Pappeln, Birken und Obstbäume (außer Walnuss) fallen nicht unter die Satzung
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Baumgruppen, Ersatzpflanzungen und im Bebauungsplan festgesetzte Bäume
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Einzelbäume, strauchartige Bäume oder baumartige Sträucher (z. B. Salweide, Kornelkirsche) sind geschützt, wenn wenigstens zwei Stämme jeweils mindestens 35 cm Stammumfang haben. Baumgruppen: wenn mehr als zwei Bäume mindestens 35 cm haben und Bestockungsgrad ab 0,6.
Ausgenommen
Nicht unter die Satzung fallen: Obstbäume (ausgenommen Walnussbäume), Nadelgehölze, Pappeln und Birken sowie Bäume, die dem Thüringer Waldgesetz unterliegen. Bäume ab 180 cm Stammumfang haben einen besonderen Schutzstatus (Fällgenehmigung ist Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung, § 6 Abs. 6).
Gilt
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne der Stadt Suhl, einschließlich Wurzelbereich.
Zuständig
Umwelt- und Bauaufsichtsamt (untere Naturschutzbehörde)
Gebühr
gebührenpflichtig, Rahmengebühr 5,00 bis 500,00 EUR (Fällgenehmigung und Anordnung von Ersatzpflanzungen)
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Nebenbestimmung der Ausnahmegenehmigung; Anzahl nach Anlage: 60–100 cm Stammumfang 1 Baum, 101–140 cm 2, 141–180 cm 3, 181–220 cm 4, 221–260 cm 5, 261–300 cm 6, über 300 cm 7; Qualität je nach Standortkategorie StU 14/16, 18/20 oder 20/25 cm. Erfüllt, wenn nach 2 Jahren angewachsen.
Ausgleichszahlung
Ist Ersatzpflanzung unmöglich: Ersatzzahlung = Wert der Ersatzbäume zzgl. 30 % Pflanzkostenpauschale; zweckgebunden für den Baumschutz.
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht unter die Satzung fallen: Obstbäume (ausgenommen Walnussbäume), Nadelgehölze, Pappeln und Birken sowie Bäume, die dem Thüringer Waldgesetz unterliegen. Bäume ab 180 cm Stammumfang haben einen besonderen Schutzstatus (Fällgenehmigung ist Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung, § 6 Abs. 6).
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume ab 60 cm Stammumfang. Nadelgehölze, Pappeln, Birken und Obstbäume (außer Walnuss) fallen nicht unter die Satzung. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Einzelbäume, strauchartige Bäume oder baumartige Sträucher (z. B. Salweide, Kornelkirsche) sind geschützt, wenn wenigstens zwei Stämme jeweils mindestens 35 cm Stammumfang haben. Baumgruppen: wenn mehr als zwei Bäume mindestens 35 cm haben und Bestockungsgrad ab 0,6. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne der Stadt Suhl, einschließlich Wurzelbereich.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Suhl

In Suhl zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Einzelbäume, strauchartige Bäume oder baumartige Sträucher (z. B. Salweide, Kornelkirsche) sind geschützt, wenn wenigstens zwei Stämme jeweils mindestens 35 cm Stammumfang haben. Baumgruppen: wenn mehr als zwei Bäume mindestens 35 cm haben und Bestockungsgrad ab 0,6.

Faustregel: 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Suhl

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Umwelt- und Bauaufsichtsamt (untere Naturschutzbehörde)
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
03681 74-2207
E-Mail
umwelt-bauaufsichtsamt@stadtsuhl.de
Was es kostet
gebührenpflichtig, Rahmengebühr 5,00 bis 500,00 EUR (Fällgenehmigung und Anordnung von Ersatzpflanzungen)

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Suhl

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Suhl

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Suhl geschützt?

Laubbäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Nadelgehölze, Pappeln, Birken und Obstbäume (außer Walnuss) fallen nicht unter die Satzung. Mehrstämmige Einzelbäume, strauchartige Bäume oder baumartige Sträucher (z. B. Salweide, Kornelkirsche) sind geschützt, wenn wenigstens zwei Stämme jeweils mindestens 35 cm Stammumfang haben. Baumgruppen: wenn mehr als zwei Bäume mindestens 35 cm haben und Bestockungsgrad ab 0,6.

Welche Bäume sind in Suhl ausgenommen?

Nicht unter die Satzung fallen: Obstbäume (ausgenommen Walnussbäume), Nadelgehölze, Pappeln und Birken sowie Bäume, die dem Thüringer Waldgesetz unterliegen. Bäume ab 180 cm Stammumfang haben einen besonderen Schutzstatus (Fällgenehmigung ist Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung, § 6 Abs. 6).

Was kostet die Genehmigung in Suhl?

gebührenpflichtig, Rahmengebühr 5,00 bis 500,00 EUR (Fällgenehmigung und Anordnung von Ersatzpflanzungen)

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Nebenbestimmung der Ausnahmegenehmigung; Anzahl nach Anlage: 60–100 cm Stammumfang 1 Baum, 101–140 cm 2, 141–180 cm 3, 181–220 cm 4, 221–260 cm 5, 261–300 cm 6, über 300 cm 7; Qualität je nach Standortkategorie StU 14/16, 18/20 oder 20/25 cm. Erfüllt, wenn nach 2 Jahren angewachsen.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadtverwaltung Suhl (Oberbürgermeister als untere Naturschutzbehörde)
Umwelt- und Bauaufsichtsamt
Anschrift
Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl
Telefon
03681 74-2207 (Amt)
E-Mail
umwelt-bauaufsichtsamt@stadtsuhl.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Umwelt- und Bauaufsichtsamt (untere Naturschutzbehörde).