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Baumschutzsatzung Weimar: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Weimar gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 50 cm Stammumfang. Einschließlich Walnuss, Esskastanie und Zierobstbäume, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Weimar auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume ab 50 cm Stammumfang. Einschließlich Walnuss, Esskastanie und Zierobstbäume
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen
Mehrstämmige Bäume
Bei mehrstämmigen Bäumen wird die Summe der Stammumfänge zugrunde gelegt, sofern mindestens einer der Stämme einen Umfang von 50 cm aufweist.
Ausgenommen
Satzung gilt nicht für Wald, Baumschulen/Obstbaubetriebe/Gärtnereien mit Erwerbszweck, Kleingärten (BKleingG), Naturdenkmale sowie Obstbäume und Fichten (Gattung Picea), soweit sie nicht dem ThürNatG unterliegen. Walnuss, Esskastanie und Zierobstbäume sind ausdrücklich geschützt.
Gilt
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) und Geltungsbereiche der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Weimar, außerhalb der denkmalgeschützten historischen Park- und Gartenanlagen. Im Außenbereich gilt die Satzung nicht (dort UNB/Umweltamt nach BNatSchG).
Zuständig
Grünflächen- und Friedhofsamt (Innenbereich); im Außenbereich Untere Naturschutzbehörde (Umweltamt)
Gebühr
Gebühren und Auslagen nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Weimar (Betrag nicht genannt)
Bearbeitungszeit
Genehmigungsfiktion: Ohne Entscheidung binnen 3 Monaten nach Vorliegen aller Unterlagen gilt die Genehmigung als erteilt (§ 42a ThürVwVfG).
Ersatzpflanzung
Für jeden entfernten Baum ein Baum mit artgemäß ähnlichem Wuchs auf demselben Grundstück; Größe nach Funktion, Vitalität, Schadstufe und Alter: Laubbäume i. d. R. StU 14/16 bis 20/25 cm (ausnahmsweise bis 30/35), Nadelgehölze Höhe 175–450 cm, Obst StU 10/12 Hochstamm. Anzeige binnen 2 Wochen nach Fristablauf; Wiederholung, wenn nicht binnen 3 Jahren angewachsen.
Ausgleichszahlung
Wenn Ersatzpflanzung auch auf einem anderen Grundstück nicht möglich: Ausgleichszahlung in Höhe des Werts der geforderten Ersatzpflanzung (Gehölz zzgl. MwSt., Pflanzung, Pflege bis Anwuchserfolg).
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Satzung gilt nicht für Wald, Baumschulen/Obstbaubetriebe/Gärtnereien mit Erwerbszweck, Kleingärten (BKleingG), Naturdenkmale sowie Obstbäume und Fichten (Gattung Picea), soweit sie nicht dem ThürNatG unterliegen. Walnuss, Esskastanie und Zierobstbäume sind ausdrücklich geschützt.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 50 cm Stammumfang. Einschließlich Walnuss, Esskastanie und Zierobstbäume. Mehrstämmige Bäume: Bei mehrstämmigen Bäumen wird die Summe der Stammumfänge zugrunde gelegt, sofern mindestens einer der Stämme einen Umfang von 50 cm aufweist. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) und Geltungsbereiche der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Weimar, außerhalb der denkmalgeschützten historischen Park- und Gartenanlagen. Im Außenbereich gilt die Satzung nicht (dort UNB/Umweltamt nach BNatSchG).

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Weimar

In Weimar zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Bei mehrstämmigen Bäumen wird die Summe der Stammumfänge zugrunde gelegt, sofern mindestens einer der Stämme einen Umfang von 50 cm aufweist.

Faustregel: 50 cm Umfang sind etwa 16 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Weimar

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Grünflächen- und Friedhofsamt (Innenbereich); im Außenbereich Untere Naturschutzbehörde (Umweltamt)
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
03643 762-938
Was es kostet
Gebühren und Auslagen nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Weimar (Betrag nicht genannt)
Wie lange
Genehmigungsfiktion: Ohne Entscheidung binnen 3 Monaten nach Vorliegen aller Unterlagen gilt die Genehmigung als erteilt (§ 42a ThürVwVfG). Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Weimar

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Weimar

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Weimar geschützt?

Alle Bäume ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Einschließlich Walnuss, Esskastanie und Zierobstbäume. Bei mehrstämmigen Bäumen wird die Summe der Stammumfänge zugrunde gelegt, sofern mindestens einer der Stämme einen Umfang von 50 cm aufweist.

Welche Bäume sind in Weimar ausgenommen?

Satzung gilt nicht für Wald, Baumschulen/Obstbaubetriebe/Gärtnereien mit Erwerbszweck, Kleingärten (BKleingG), Naturdenkmale sowie Obstbäume und Fichten (Gattung Picea), soweit sie nicht dem ThürNatG unterliegen. Walnuss, Esskastanie und Zierobstbäume sind ausdrücklich geschützt.

Was kostet die Genehmigung in Weimar?

Gebühren und Auslagen nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Weimar (Betrag nicht genannt)

Wie lange dauert der Antrag?

Genehmigungsfiktion: Ohne Entscheidung binnen 3 Monaten nach Vorliegen aller Unterlagen gilt die Genehmigung als erteilt (§ 42a ThürVwVfG).

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Für jeden entfernten Baum ein Baum mit artgemäß ähnlichem Wuchs auf demselben Grundstück; Größe nach Funktion, Vitalität, Schadstufe und Alter: Laubbäume i. d. R. StU 14/16 bis 20/25 cm (ausnahmsweise bis 30/35), Nadelgehölze Höhe 175–450 cm, Obst StU 10/12 Hochstamm. Anzeige binnen 2 Wochen nach Fristablauf; Wiederholung, wenn nicht binnen 3 Jahren angewachsen.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadtverwaltung Weimar
Umweltamt, Abteilung Naturschutz (untere Naturschutzbehörde)
Anschrift
Schwanseestraße 17, 99423 Weimar
Telefon
03643 762-919 (Amt)
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Grünflächen- und Friedhofsamt (Innenbereich); im Außenbereich Untere Naturschutzbehörde (Umweltamt).