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Baumschutzsatzung Bergisch Gladbach: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Bergisch Gladbach gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang und Baumgruppen und Baumreihen ab 50 cm Stammumfang. Bäume ab je 50 cm Stammumfang in einer Gruppe oder Reihe von mindestens fünf Bäumen mit sich berührenden Kronen, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Bergisch Gladbach auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume ab 100 cm Stammumfang
Baumgruppen und Baumreihen ab 50 cm Stammumfang. Bäume ab je 50 cm Stammumfang in einer Gruppe oder Reihe von mindestens fünf Bäumen mit sich berührenden Kronen
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Baumgruppen, Baumreihen und Ersatzpflanzungen
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 50 cm Umfang hat und alle Stämme zusammen mindestens 100 cm; maßgeblich ist die Summe der Stammumfänge.
Ausgenommen
Obstbäume ausgenommen außer Walnuss, Esskastanie und Kirsche; Wald im Sinne des Landesforstgesetzes ausgenommen, außer Wald auf Hausgrundstücken und nicht forstwirtschaftlich genutzte waldartige Flächen; ausgenommen Bäume, die einer erwerbsmäßigen Nutzung dienen, und Bäume in Kleingärten nach BKleingG.
Gilt
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereiche der Bebauungspläne; ausgenommen der Geltungsbereich der Sondersatzung Gartensiedlung Gronauer Wald, Gebiete mit entgegenstehenden B-Plan-Festsetzungen und Naturdenkmäler (Zuständigkeit Kreis).
Zuständig
Abteilung StadtGrün
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
Genehmigungsfiktion: Antrag gilt als genehmigt, wenn er nicht binnen eines Monats nach Eingang der vollständigen Unterlagen beschieden ist.
Ersatzpflanzung
Bei Ausnahme Pflicht: Hochstamm mindestens 16/18 cm Stammumfang; bis 120 cm Stammumfang des gefällten Baums 1 Ersatzbaum, je weitere angefangene 50 cm ein weiterer Baum; Pflanzung auf demselben Grundstück.
Ausgleichszahlung
1.500 Euro je nicht umsetzbarer Ersatzpflanzung.
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Obstbäume ausgenommen außer Walnuss, Esskastanie und Kirsche; Wald im Sinne des Landesforstgesetzes ausgenommen, außer Wald auf Hausgrundstücken und nicht forstwirtschaftlich genutzte waldartige Flächen; ausgenommen Bäume, die einer erwerbsmäßigen Nutzung dienen, und Bäume in Kleingärten nach BKleingG.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 100 cm Stammumfang und Baumgruppen und Baumreihen ab 50 cm Stammumfang. Bäume ab je 50 cm Stammumfang in einer Gruppe oder Reihe von mindestens fünf Bäumen mit sich berührenden Kronen. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 50 cm Umfang hat und alle Stämme zusammen mindestens 100 cm; maßgeblich ist die Summe der Stammumfänge. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereiche der Bebauungspläne; ausgenommen der Geltungsbereich der Sondersatzung Gartensiedlung Gronauer Wald, Gebiete mit entgegenstehenden B-Plan-Festsetzungen und Naturdenkmäler (Zuständigkeit Kreis).

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Bergisch Gladbach

In Bergisch Gladbach zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 1 m, ist der Stammumfang unmittelbar darunter maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 50 cm Umfang hat und alle Stämme zusammen mindestens 100 cm; maßgeblich ist die Summe der Stammumfänge.

Faustregel: 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser, 50 cm Umfang sind etwa 16 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Bergisch Gladbach

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Abteilung StadtGrün
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
02202 141412
Wie lange
Genehmigungsfiktion: Antrag gilt als genehmigt, wenn er nicht binnen eines Monats nach Eingang der vollständigen Unterlagen beschieden ist. Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Weitere Regeln in Bergisch Gladbach

Was zusätzlich gilt, auch in Bergisch Gladbach

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Bergisch Gladbach

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Bergisch Gladbach geschützt?

Alle Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Baumgruppen und Baumreihen ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Bäume ab je 50 cm Stammumfang in einer Gruppe oder Reihe von mindestens fünf Bäumen mit sich berührenden Kronen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm mindestens 50 cm Umfang hat und alle Stämme zusammen mindestens 100 cm; maßgeblich ist die Summe der Stammumfänge.

Welche Bäume sind in Bergisch Gladbach ausgenommen?

Obstbäume ausgenommen außer Walnuss, Esskastanie und Kirsche; Wald im Sinne des Landesforstgesetzes ausgenommen, außer Wald auf Hausgrundstücken und nicht forstwirtschaftlich genutzte waldartige Flächen; ausgenommen Bäume, die einer erwerbsmäßigen Nutzung dienen, und Bäume in Kleingärten nach BKleingG.

Wie lange dauert der Antrag?

Genehmigungsfiktion: Antrag gilt als genehmigt, wenn er nicht binnen eines Monats nach Eingang der vollständigen Unterlagen beschieden ist.

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Bei Ausnahme Pflicht: Hochstamm mindestens 16/18 cm Stammumfang; bis 120 cm Stammumfang des gefällten Baums 1 Ersatzbaum, je weitere angefangene 50 cm ein weiterer Baum; Pflanzung auf demselben Grundstück.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Rheinisch-Bergischer Kreis
Amt für Planung und Landschaftsschutz, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz
Anschrift
Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach
Telefon
02202 13-2525 (Amt)
E-Mail
landschaft@rbk-online.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Abteilung StadtGrün.