Baumschutzsatzung Bochum: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Bochum gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume (Laubbäume sowie Eibe, Lärche, Ginkgo, Mammutbaum, Zeder; Obst nur Wild-/Zierformen, Walnuss, Birne, Quitte, Mispel, Esskastanie) ab 80 cm Stammumfang und Baumgruppen (Bäume in einer Gruppe von mindestens fünf Bäumen mit sich berührenden Kronen) ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Bochum auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume (Laubbäume sowie Eibe, Lärche, Ginkgo, Mammutbaum, Zeder; Obst nur Wild-/Zierformen, Walnuss, Birne, Quitte, Mispel, Esskastanie) ab 80 cm Stammumfang
Baumgruppen (Bäume in einer Gruppe von mindestens fünf Bäumen mit sich berührenden Kronen) ab 50 cm Stammumfang - Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Baumgruppen, im Bebauungsplan festgesetzte Bäume und Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und mindestens ein Stamm 30 cm Umfang hat.
- Ausgenommen
- Nicht geschützt: Pappeln, Weiden, Birken, Robinien; Nadelbäume außer Eibe, Lärche, Ginkgo, Mammutbaum, Zeder; Obstbäume außer Wild-/Zierformen, Walnuss, Birne, Quitte, Mispel, Esskastanie; Bäume auf privaten Flächen näher als 3 m an Außenwänden von Wohn-/Gewerbegebäuden; Grundstücke unter 350 qm; Wald; Kleingartenparzellen. Pflege, Baumschul-/Gärtnereibetrieb und unaufschiebbare Gefahrenabwehr (mit Anzeige) sind erlaubt.
- Gilt
- Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne, nur für örtlich zusammenhängende Flurstücke ab 350 qm; nicht für B-Plan-Flächen mit land-/forstwirtschaftlicher Nutzung oder Grünflächen im Landschaftsplanbereich, nicht für Wald und kleingärtnerisch genutzte Parzellen in Kleingartenanlagen.
- Zuständig
- Umwelt- und Grünflächenamt, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, 44777 Bochum
- Gebühr
- 1 Baum 100 Euro, 2–4 Bäume 150 Euro, 5–7 Bäume 210 Euro, 8–10 Bäume 300 Euro, 11–20 Bäume 450 Euro, 21–30 Bäume 600 Euro, über 30 Bäume 800 Euro; bei Ablehnung 75 %
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Bei Ausnahme für eine Nutzung (§ 6 Abs. 1 lit. b) oder Befreiung Pflicht: bis 100 cm Stammumfang 1 Laubbaum mit mindestens 20 cm Stammumfang, für jede weiteren angefangenen 50 cm ein zusätzlicher Baum; grundsätzlich auf dem Fällgrundstück (mind. 350 qm), auf Antrag anderswo im Geltungsbereich. Bei unerlaubter Fällung Ersatz nach gleichem Maßstab.
- Ausgleichszahlung
- Ersatzgeld, wenn die Pflanzung unterbleibt oder unmöglich ist: ökologischer Wert des Ersatzbaumes zzgl. 30 % Pflanzkostenpauschale (vom Nettoerwerbspreis); laut Stadtseite derzeit 1.900 Euro je Baum.
- Bußgeld
- bis 50.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Pappeln, Weiden, Birken, Robinien; Nadelbäume außer Eibe, Lärche, Ginkgo, Mammutbaum, Zeder; Obstbäume außer Wild-/Zierformen, Walnuss, Birne, Quitte, Mispel, Esskastanie; Bäume auf privaten Flächen näher als 3 m an Außenwänden von Wohn-/Gewerbegebäuden; Grundstücke unter 350 qm; Wald; Kleingartenparzellen. Pflege, Baumschul-/Gärtnereibetrieb und unaufschiebbare Gefahrenabwehr (mit Anzeige) sind erlaubt.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume (Laubbäume sowie Eibe, Lärche, Ginkgo, Mammutbaum, Zeder; Obst nur Wild-/Zierformen, Walnuss, Birne, Quitte, Mispel, Esskastanie) ab 80 cm Stammumfang und Baumgruppen (Bäume in einer Gruppe von mindestens fünf Bäumen mit sich berührenden Kronen) ab 50 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und mindestens ein Stamm 30 cm Umfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne, nur für örtlich zusammenhängende Flurstücke ab 350 qm; nicht für B-Plan-Flächen mit land-/forstwirtschaftlicher Nutzung oder Grünflächen im Landschaftsplanbereich, nicht für Wald und kleingärtnerisch genutzte Parzellen in Kleingartenanlagen.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Bochum
In Bochum zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und mindestens ein Stamm 30 cm Umfang hat.
Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser, 50 cm Umfang sind etwa 16 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Bochum
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Umwelt- und Grünflächenamt, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, 44777 Bochum
Zur Seite der Stadt - baumschutz@bochum.de
- Was es kostet
- 1 Baum 100 Euro, 2–4 Bäume 150 Euro, 5–7 Bäume 210 Euro, 8–10 Bäume 300 Euro, 11–20 Bäume 450 Euro, 21–30 Bäume 600 Euro, über 30 Bäume 800 Euro; bei Ablehnung 75 %
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Bochum
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Bochum
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Bochum geschützt?
Alle Bäume (Laubbäume sowie Eibe, Lärche, Ginkgo, Mammutbaum, Zeder; Obst nur Wild-/Zierformen, Walnuss, Birne, Quitte, Mispel, Esskastanie) ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Baumgruppen (Bäume in einer Gruppe von mindestens fünf Bäumen mit sich berührenden Kronen) ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und mindestens ein Stamm 30 cm Umfang hat.
Welche Bäume sind in Bochum ausgenommen?
Nicht geschützt: Pappeln, Weiden, Birken, Robinien; Nadelbäume außer Eibe, Lärche, Ginkgo, Mammutbaum, Zeder; Obstbäume außer Wild-/Zierformen, Walnuss, Birne, Quitte, Mispel, Esskastanie; Bäume auf privaten Flächen näher als 3 m an Außenwänden von Wohn-/Gewerbegebäuden; Grundstücke unter 350 qm; Wald; Kleingartenparzellen. Pflege, Baumschul-/Gärtnereibetrieb und unaufschiebbare Gefahrenabwehr (mit Anzeige) sind erlaubt.
Was kostet die Genehmigung in Bochum?
1 Baum 100 Euro, 2–4 Bäume 150 Euro, 5–7 Bäume 210 Euro, 8–10 Bäume 300 Euro, 11–20 Bäume 450 Euro, 21–30 Bäume 600 Euro, über 30 Bäume 800 Euro; bei Ablehnung 75 %
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Bei Ausnahme für eine Nutzung (§ 6 Abs. 1 lit. b) oder Befreiung Pflicht: bis 100 cm Stammumfang 1 Laubbaum mit mindestens 20 cm Stammumfang, für jede weiteren angefangenen 50 cm ein zusätzlicher Baum; grundsätzlich auf dem Fällgrundstück (mind. 350 qm), auf Antrag anderswo im Geltungsbereich. Bei unerlaubter Fällung Ersatz nach gleichem Maßstab.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Bochum
Umwelt- und Grünflächenamt – Untere Naturschutzbehörde - Anschrift
- Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, 44777 Bochum
- UNB@bochum.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Umwelt- und Grünflächenamt, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, 44777 Bochum.