Baumschutzsatzung Bottrop: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Bottrop gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Bottrop auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 60 cm Stammumfang
- Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Im Bebauungsplan festgesetzte Bäume und Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 60 cm beträgt und mindestens ein Stamm 30 cm Umfang hat.
- Ausgenommen
- Obstbäume sind ausgenommen, außer Walnussbäume, Esskastanien und Vogelkirschen. Nicht verboten sind Maßnahmen zum Betrieb von Baumschulen oder Gärtnereien sowie ordnungsgemäße Pflege. Wald fällt nicht unter die Satzung.
- Gilt
- Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne; nicht B-Plan-Flächen mit land-/forstwirtschaftlicher Nutzung oder Grünflächen, auf die sich ein Landschaftsplan erstreckt; nicht Wald.
- Zuständig
- Fachbereich Umwelt und Grün (Fachbereich 68)
- Gebühr
- gebührenpflichtig nach Tarif Nr. 40 der Verwaltungsgebührensatzung (Betrag nicht geprüft)
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Bei Ausnahme nach § 6 Abs. 1 b) und f) sowie Befreiung nach Abs. 2 a) Pflicht; Anzahl nach Gleichwertigkeitstabelle (je nach Wuchsgruppe 1 bis 3 Ersatzbäume nach Stammumfang), Ersatzbaum gleichwertiger Art mit mindestens 16 cm Stammumfang in 1 m Höhe.
- Ausgleichszahlung
- Wenn Ersatzpflanzung unmöglich: Wert der Ersatzbäume einschließlich Transport, Pflanzlohn und Verankerung.
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Obstbäume sind ausgenommen, außer Walnussbäume, Esskastanien und Vogelkirschen. Nicht verboten sind Maßnahmen zum Betrieb von Baumschulen oder Gärtnereien sowie ordnungsgemäße Pflege. Wald fällt nicht unter die Satzung.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 60 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 60 cm beträgt und mindestens ein Stamm 30 cm Umfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne; nicht B-Plan-Flächen mit land-/forstwirtschaftlicher Nutzung oder Grünflächen, auf die sich ein Landschaftsplan erstreckt; nicht Wald.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Bottrop
In Bottrop zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 60 cm beträgt und mindestens ein Stamm 30 cm Umfang hat.
Faustregel: 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Bottrop
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Fachbereich Umwelt und Grün (Fachbereich 68)
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 02041 7030 (Zentrale)
- Was es kostet
- gebührenpflichtig nach Tarif Nr. 40 der Verwaltungsgebührensatzung (Betrag nicht geprüft)
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Bottrop
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Bottrop
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Bottrop geschützt?
Alle Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 60 cm beträgt und mindestens ein Stamm 30 cm Umfang hat.
Welche Bäume sind in Bottrop ausgenommen?
Obstbäume sind ausgenommen, außer Walnussbäume, Esskastanien und Vogelkirschen. Nicht verboten sind Maßnahmen zum Betrieb von Baumschulen oder Gärtnereien sowie ordnungsgemäße Pflege. Wald fällt nicht unter die Satzung.
Was kostet die Genehmigung in Bottrop?
gebührenpflichtig nach Tarif Nr. 40 der Verwaltungsgebührensatzung (Betrag nicht geprüft)
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Bei Ausnahme nach § 6 Abs. 1 b) und f) sowie Befreiung nach Abs. 2 a) Pflicht; Anzahl nach Gleichwertigkeitstabelle (je nach Wuchsgruppe 1 bis 3 Ersatzbäume nach Stammumfang), Ersatzbaum gleichwertiger Art mit mindestens 16 cm Stammumfang in 1 m Höhe.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Bottrop
Fachbereich Umwelt und Grün (68) – Untere Naturschutzbehörde - Anschrift
- Verwaltungsgebäude Brakerstraße, Brakerstr. 74, 46238 Bottrop
- Telefon
- 02041 7030 (Amt)
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Fachbereich Umwelt und Grün (Fachbereich 68).