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Baumschutzsatzung Dortmund: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Dortmund gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Dortmund auf einen Blick

Geschützt
Laubbäume ab 80 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen und im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzte Bäume
Mehrstämmige Bäume
Geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm oder mehr beträgt und mindestens ein Stamm 30 cm oder mehr Umfang hat.
Ausgenommen
Nicht geschützt: Nadelbäume und Obstbäume (außer Zier- und Wildformen, Walnuss, Esskastanie). Nicht erfasst: fachgerechte Pflege, Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Verkehrssicherung auf städtischen Flächen, Wald. Pappeln: Beseitigung ohne Genehmigung zulässig, wenn vorher angekündigt und je Pappel ein heimischer Laubbaum I. Ordnung (StU 20–25 cm) nachgepflanzt wird.
Gilt
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereiche von Bebauungsplänen; nicht in Natur-/Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen, geschützten Landschaftsbestandteilen und nicht im Wald.
Zuständig
Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde – Baumschutz
Gebühr
Bescheid gebührenpflichtig, gestaffelt nach Baumzahl: 1 Baum 86,50 € (ohne Ortsbesichtigung) / 107,50 € (mit); bis über 20 Bäume 140,50 € / 165,50 €
Bearbeitungszeit
laut Stadt derzeit mehrere Monate oder länger (Personalengpass)
Ersatzpflanzung
Bei Befreiung je entferntem Baum ein Ersatzbaum derselben oder gleichwertigen Art mit StU 20–25 cm; ab 150 cm Stammumfang je weitere angefangene 100 cm ein zusätzlicher Baum; Pflanzung in der ersten Pflanzperiode.
Ausgleichszahlung
Wenn Ersatzpflanzung unmöglich: marktüblicher Katalogpreis des Ersatzbaums zuzüglich 30 % Pflanzkostenpauschale.
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Nadelbäume und Obstbäume (außer Zier- und Wildformen, Walnuss, Esskastanie). Nicht erfasst: fachgerechte Pflege, Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Verkehrssicherung auf städtischen Flächen, Wald. Pappeln: Beseitigung ohne Genehmigung zulässig, wenn vorher angekündigt und je Pappel ein heimischer Laubbaum I. Ordnung (StU 20–25 cm) nachgepflanzt wird.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume ab 80 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm oder mehr beträgt und mindestens ein Stamm 30 cm oder mehr Umfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereiche von Bebauungsplänen; nicht in Natur-/Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen, geschützten Landschaftsbestandteilen und nicht im Wald.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Dortmund

In Dortmund zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm oder mehr beträgt und mindestens ein Stamm 30 cm oder mehr Umfang hat.

Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Dortmund

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde – Baumschutz
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
0231 50-25422
E-Mail
umweltamt.baumschutzsatzung@stadtdo.de
Was es kostet
Bescheid gebührenpflichtig, gestaffelt nach Baumzahl: 1 Baum 86,50 € (ohne Ortsbesichtigung) / 107,50 € (mit); bis über 20 Bäume 140,50 € / 165,50 €
Wie lange
laut Stadt derzeit mehrere Monate oder länger (Personalengpass) Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Dortmund

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Dortmund

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Dortmund geschützt?

Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm oder mehr beträgt und mindestens ein Stamm 30 cm oder mehr Umfang hat.

Welche Bäume sind in Dortmund ausgenommen?

Nicht geschützt: Nadelbäume und Obstbäume (außer Zier- und Wildformen, Walnuss, Esskastanie). Nicht erfasst: fachgerechte Pflege, Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Verkehrssicherung auf städtischen Flächen, Wald. Pappeln: Beseitigung ohne Genehmigung zulässig, wenn vorher angekündigt und je Pappel ein heimischer Laubbaum I. Ordnung (StU 20–25 cm) nachgepflanzt wird.

Was kostet die Genehmigung in Dortmund?

Bescheid gebührenpflichtig, gestaffelt nach Baumzahl: 1 Baum 86,50 € (ohne Ortsbesichtigung) / 107,50 € (mit); bis über 20 Bäume 140,50 € / 165,50 €

Wie lange dauert der Antrag?

laut Stadt derzeit mehrere Monate oder länger (Personalengpass)

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Bei Befreiung je entferntem Baum ein Ersatzbaum derselben oder gleichwertigen Art mit StU 20–25 cm; ab 150 cm Stammumfang je weitere angefangene 100 cm ein zusätzlicher Baum; Pflanzung in der ersten Pflanzperiode.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadt Dortmund
Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde
Anschrift
Brückstr. 45, 44135 Dortmund
Telefon
0231 50-25422
E-Mail
umweltamt.baumschutzsatzung@stadtdo.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde – Baumschutz.