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Baumschutzsatzung Düsseldorf: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Düsseldorf gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Düsseldorf auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume ab 80 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen und im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzte Bäume
Mehrstämmige Bäume
Geschützt, sofern einer der einzelnen Stämme mindestens 50 cm Umfang (in 100 cm Höhe) hat.
Ausgenommen
Nicht verboten: fachgerechtes Verpflanzen auf demselben Grundstück, fachgerechte Pflege, Maßnahmen an zum Verkauf gezogenen Bäumen in Baumschulen/Gärtnereien, Maßnahmen auf öffentlichen Grünflächen und an Wasserläufen, unaufschiebbare Gefahrenabwehr (anzeigepflichtig).
Gilt
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne; nicht Wald, nicht B-Plan-Flächen für Land-/Forstwirtschaft oder Grünflächen, soweit der Landschaftsplan sie erfasst, nicht Schutzgebiete mit eigener Baumregelung.
Zuständig
Garten-, Friedhofs- und Forstamt (bei Bauvorhaben: als Anlage zum Bau-/Abbruchantrag beim Bauaufsichtsamt)
Gebühr
Bescheid gebührenpflichtig: 76 Euro bei Genehmigung, 57 Euro bei Ablehnung
Bearbeitungszeit
Entscheidung innerhalb eines Monats nach Eingang des begründeten Antrags, sonst gilt sie als erteilt (nicht bei Bauvorhaben)
Ersatzpflanzung
Bei Ausnahme wegen baurechtlich statthafter Nutzung Pflicht, sonst nach Ermessen: Ersatzbäume bestimmter Art und Größe auf dem Baugrundstück. Wert der Ersatzpflanzung/Ausgleichszahlung bei Bauvorhaben 75 % (Industrie/Gewerbe/Verwaltung), 50 % (Mehrfamilienhäuser), 25 % (Einfamilienhäuser, geförderter Wohnungsbau) des Baumwerts nach modifiziertem Sachwertverfahren (Koch); sonst bis 25 %.
Ausgleichszahlung
Ist Ersatzpflanzung ganz oder teilweise unmöglich, Ausgleichszahlung in Höhe des genannten Wertanteils; zweckgebunden für Ersatzpflanzungen.
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht verboten: fachgerechtes Verpflanzen auf demselben Grundstück, fachgerechte Pflege, Maßnahmen an zum Verkauf gezogenen Bäumen in Baumschulen/Gärtnereien, Maßnahmen auf öffentlichen Grünflächen und an Wasserläufen, unaufschiebbare Gefahrenabwehr (anzeigepflichtig).
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Geschützt, sofern einer der einzelnen Stämme mindestens 50 cm Umfang (in 100 cm Höhe) hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne; nicht Wald, nicht B-Plan-Flächen für Land-/Forstwirtschaft oder Grünflächen, soweit der Landschaftsplan sie erfasst, nicht Schutzgebiete mit eigener Baumregelung.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Düsseldorf

In Düsseldorf zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Geschützt, sofern einer der einzelnen Stämme mindestens 50 cm Umfang (in 100 cm Höhe) hat.

Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Düsseldorf

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Garten-, Friedhofs- und Forstamt (bei Bauvorhaben: als Anlage zum Bau-/Abbruchantrag beim Bauaufsichtsamt)
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
0211 8992032
Was es kostet
Bescheid gebührenpflichtig: 76 Euro bei Genehmigung, 57 Euro bei Ablehnung
Wie lange
Entscheidung innerhalb eines Monats nach Eingang des begründeten Antrags, sonst gilt sie als erteilt (nicht bei Bauvorhaben) Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Düsseldorf

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Düsseldorf

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Düsseldorf geschützt?

Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Geschützt, sofern einer der einzelnen Stämme mindestens 50 cm Umfang (in 100 cm Höhe) hat.

Welche Bäume sind in Düsseldorf ausgenommen?

Nicht verboten: fachgerechtes Verpflanzen auf demselben Grundstück, fachgerechte Pflege, Maßnahmen an zum Verkauf gezogenen Bäumen in Baumschulen/Gärtnereien, Maßnahmen auf öffentlichen Grünflächen und an Wasserläufen, unaufschiebbare Gefahrenabwehr (anzeigepflichtig).

Was kostet die Genehmigung in Düsseldorf?

Bescheid gebührenpflichtig: 76 Euro bei Genehmigung, 57 Euro bei Ablehnung

Wie lange dauert der Antrag?

Entscheidung innerhalb eines Monats nach Eingang des begründeten Antrags, sonst gilt sie als erteilt (nicht bei Bauvorhaben)

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Bei Ausnahme wegen baurechtlich statthafter Nutzung Pflicht, sonst nach Ermessen: Ersatzbäume bestimmter Art und Größe auf dem Baugrundstück. Wert der Ersatzpflanzung/Ausgleichszahlung bei Bauvorhaben 75 % (Industrie/Gewerbe/Verwaltung), 50 % (Mehrfamilienhäuser), 25 % (Einfamilienhäuser, geförderter Wohnungsbau) des Baumwerts nach modifiziertem Sachwertverfahren (Koch); sonst bis 25 %.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Landeshauptstadt Düsseldorf
Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Abteilung Untere Naturschutzbehörde - 68/2
Anschrift
Kaiserswerther Straße 390, 40474 Düsseldorf
Telefon
0211 89-94800
E-Mail
artenschutz@duesseldorf.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Garten-, Friedhofs- und Forstamt (bei Bauvorhaben: als Anlage zum Bau-/Abbruchantrag beim Bauaufsichtsamt).