Baumschutzsatzung Essen: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Essen gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume, Eibe und Ginkgo ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Essen auf einen Blick
- Geschützt
- Laubbäume, Eibe und Ginkgo ab 80 cm Stammumfang
- Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Ersatzpflanzungen und im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzte Bäume
- Mehrstämmige Bäume
- Geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und mindestens ein Stamm mindestens 30 cm Umfang hat.
- Ausgenommen
- Nicht geschützt: Nadelbäume, Birken, Pappeln, Weiden und Kulturobstbäume (außer Eibe, Ginkgo, Walnuss, Esskastanie); abgestorbene Bäume; erwerbsmäßig genutzte Bäume; Bäume, über deren Entfernung im B-Plan entschieden wurde; Bäume auf privaten Flächen, die (in 100 cm Höhe) näher als 4,00 m an Außenwänden bestehender Wohn- oder gewerblicher Aufenthaltsgebäude stehen.
- Gilt
- Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne; nicht in Natur-/Landschaftsschutzgebieten, bei Naturdenkmalen/geschützten Landschaftsbestandteilen und nicht im Wald.
- Zuständig
- Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde
- Gebühr
- Genehmigung: 50,00 € (Fällen/Beschneiden), im Rahmen eines Bauvorhabens 66,00 € für einen Baum + 15,00 € je weiteren; Ablehnung: 37,00 € bzw. 50,00 €
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Für jeden entfernten geschützten Baum soll ein Ersatzbaum gepflanzt werden: 80 bis unter 100 cm → StU 16–18 cm, 100 bis unter 150 cm → 18–20 cm, ab 150 cm → 20–25 cm (Eiben nach Höhe); bei einheimischen Laubbäumen eine Staffel weniger.
- Ausgleichszahlung
- Wenn Ersatzpflanzung nicht möglich: Katalogpreis eines Ersatzbaums gleicher Art zuzüglich 50 % (bei StU 20–25 cm 35 %) für Pflanzung und Pflege.
- Bußgeld
- bis 50.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Nadelbäume, Birken, Pappeln, Weiden und Kulturobstbäume (außer Eibe, Ginkgo, Walnuss, Esskastanie); abgestorbene Bäume; erwerbsmäßig genutzte Bäume; Bäume, über deren Entfernung im B-Plan entschieden wurde; Bäume auf privaten Flächen, die (in 100 cm Höhe) näher als 4,00 m an Außenwänden bestehender Wohn- oder gewerblicher Aufenthaltsgebäude stehen.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume, Eibe und Ginkgo ab 80 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und mindestens ein Stamm mindestens 30 cm Umfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne; nicht in Natur-/Landschaftsschutzgebieten, bei Naturdenkmalen/geschützten Landschaftsbestandteilen und nicht im Wald.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Essen
In Essen zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und mindestens ein Stamm mindestens 30 cm Umfang hat.
Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Essen
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde
Zur Seite der Stadt - unb@umweltamt.essen.de
- Was es kostet
- Genehmigung: 50,00 € (Fällen/Beschneiden), im Rahmen eines Bauvorhabens 66,00 € für einen Baum + 15,00 € je weiteren; Ablehnung: 37,00 € bzw. 50,00 €
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Essen
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Essen
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Essen geschützt?
Laubbäume, Eibe und Ginkgo ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und mindestens ein Stamm mindestens 30 cm Umfang hat.
Welche Bäume sind in Essen ausgenommen?
Nicht geschützt: Nadelbäume, Birken, Pappeln, Weiden und Kulturobstbäume (außer Eibe, Ginkgo, Walnuss, Esskastanie); abgestorbene Bäume; erwerbsmäßig genutzte Bäume; Bäume, über deren Entfernung im B-Plan entschieden wurde; Bäume auf privaten Flächen, die (in 100 cm Höhe) näher als 4,00 m an Außenwänden bestehender Wohn- oder gewerblicher Aufenthaltsgebäude stehen.
Was kostet die Genehmigung in Essen?
Genehmigung: 50,00 € (Fällen/Beschneiden), im Rahmen eines Bauvorhabens 66,00 € für einen Baum + 15,00 € je weiteren; Ablehnung: 37,00 € bzw. 50,00 €
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Für jeden entfernten geschützten Baum soll ein Ersatzbaum gepflanzt werden: 80 bis unter 100 cm → StU 16–18 cm, 100 bis unter 150 cm → 18–20 cm, ab 150 cm → 20–25 cm (Eiben nach Höhe); bei einheimischen Laubbäumen eine Staffel weniger.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Essen
Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde - Anschrift
- Natorpstraße 27, 45139 Essen
- Telefon
- 0201 88-59001 (Amt)
- unb@umweltamt.essen.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde.