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Baumschutzsatzung Gelsenkirchen: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Gelsenkirchen gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Gelsenkirchen auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume ab 80 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen und im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzte Bäume
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens einer der Stämme mindestens 50 cm Umfang hat.
Ausgenommen
Nicht geschützt: Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie; Pappeln und Birken. Wald ist ausgenommen. Nicht verboten: fachgerechte Pflege, Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grünflächen, unaufschiebbare Gefahrenabwehr (unverzüglich anzeigen). Ausnahmeanspruch u. a. bei weniger als 600 cm Abstand zu Wohngebäuden, für Solar-/PV-Anlagen und beim Austausch von Nadelgehölzen gegen Laubbäume (nicht Eibe, Ginkgo, Mammutbäume).
Gilt
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) und Geltungsbereich der Bebauungspläne; nicht Wald; nicht Bereiche mit vom Rat beschlossenem besonderem Grünplanungs- und Pflegekonzept.
Zuständig
Stadt Gelsenkirchen; Antragsbearbeitung durch GELSENDIENSTE (städtischer Betrieb)
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Pflicht in den Fällen § 6 Abs. 1 b, e, f, g, h: bis 150 cm Stammumfang 1 Laubbaum Hochstamm 18/20 cm; darüber je weiteren angefangenen Meter Stammumfang ein zusätzlicher Baum; ersatzweise 10 m Laubhecke je Baum.
Ausgleichszahlung
Wenn Ersatzpflanzung nachweislich nicht möglich: durchschnittlicher Anschaffungswert des Ersatzbaums zuzüglich 30 % Pflanzkosten- und Anwuchspflegepauschale (vom Nettoerwerbspreis).
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie; Pappeln und Birken. Wald ist ausgenommen. Nicht verboten: fachgerechte Pflege, Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grünflächen, unaufschiebbare Gefahrenabwehr (unverzüglich anzeigen). Ausnahmeanspruch u. a. bei weniger als 600 cm Abstand zu Wohngebäuden, für Solar-/PV-Anlagen und beim Austausch von Nadelgehölzen gegen Laubbäume (nicht Eibe, Ginkgo, Mammutbäume).
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens einer der Stämme mindestens 50 cm Umfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) und Geltungsbereich der Bebauungspläne; nicht Wald; nicht Bereiche mit vom Rat beschlossenem besonderem Grünplanungs- und Pflegekonzept.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Gelsenkirchen

In Gelsenkirchen zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens einer der Stämme mindestens 50 cm Umfang hat.

Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Gelsenkirchen

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadt Gelsenkirchen; Antragsbearbeitung durch GELSENDIENSTE (städtischer Betrieb)
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
0209 954-20 (Zentrale)

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Gelsenkirchen

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Gelsenkirchen

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Gelsenkirchen geschützt?

Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens einer der Stämme mindestens 50 cm Umfang hat.

Welche Bäume sind in Gelsenkirchen ausgenommen?

Nicht geschützt: Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie; Pappeln und Birken. Wald ist ausgenommen. Nicht verboten: fachgerechte Pflege, Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grünflächen, unaufschiebbare Gefahrenabwehr (unverzüglich anzeigen). Ausnahmeanspruch u. a. bei weniger als 600 cm Abstand zu Wohngebäuden, für Solar-/PV-Anlagen und beim Austausch von Nadelgehölzen gegen Laubbäume (nicht Eibe, Ginkgo, Mammutbäume).

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Pflicht in den Fällen § 6 Abs. 1 b, e, f, g, h: bis 150 cm Stammumfang 1 Laubbaum Hochstamm 18/20 cm; darüber je weiteren angefangenen Meter Stammumfang ein zusätzlicher Baum; ersatzweise 10 m Laubhecke je Baum.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadt Gelsenkirchen
Referat 60 Umwelt, Abteilung 60/4 Landschafts- und Grünordnungsplanung (untere Naturschutzbehörde)
Anschrift
Rathausplatz 1, 45894 Gelsenkirchen
Telefon
0209 169-0 (Zentrale)
Im Netz
Seite der Behörde

Die Abteilung erteilt u. a. Genehmigungen für die Fällung von Bäumen in der freien Landschaft oder in Alleen.

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Gelsenkirchen; Antragsbearbeitung durch GELSENDIENSTE (städtischer Betrieb).