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Baumschutzsatzung Gütersloh: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Gütersloh gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Gütersloh auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume ab 100 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen und im Bebauungsplan festgesetzte Bäume
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 150 cm beträgt.
Ausgenommen
Nicht geschützt: Pappeln und Erlen. Nicht erfasst: Wald sowie Baumbestände in Gärtnereien, Baumschulen und landwirtschaftlichen Betrieben, soweit für Verkauf/Verwertung bestimmt. Obstbäume sind nicht ausgenommen. Fachgerechte Pflege und unaufschiebbare Gefahrenabwehr sind nicht verboten.
Gilt
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne; nicht B-Plan-Flächen mit land-/forstwirtschaftlicher Nutzung oder Grünflächen im Landschaftsplan, nicht Wald, nicht Erwerbsbestände in Gärtnereien, Baumschulen und landwirtschaftlichen Betrieben.
Zuständig
Stadt Gütersloh, Fachbereich Grünflächen
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
Genehmigungsfiktion: Maßnahme gilt als genehmigt, wenn die Stadt nicht binnen 3 Wochen nach Zugang widerspricht (oder eine umfassendere Prüfung ankündigt).
Ersatzpflanzung
Bei Ausnahme für Bauvorhaben/Fensterverschattung und bei Härtefall-Befreiung: bis 250 cm Stammumfang ein heimischer Laubbaum mit mind. 16 cm Umfang; je weiteren angefangenen Meter ein zusätzlicher Baum.
Ausgleichszahlung
Wenn Ersatzpflanzung unterbleibt oder unmöglich ist: Wert der Ersatzbäume zzgl. Pflanzkostenpauschale von 30 % des Nettoerwerbspreises.
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Pappeln und Erlen. Nicht erfasst: Wald sowie Baumbestände in Gärtnereien, Baumschulen und landwirtschaftlichen Betrieben, soweit für Verkauf/Verwertung bestimmt. Obstbäume sind nicht ausgenommen. Fachgerechte Pflege und unaufschiebbare Gefahrenabwehr sind nicht verboten.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 100 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 150 cm beträgt. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne; nicht B-Plan-Flächen mit land-/forstwirtschaftlicher Nutzung oder Grünflächen im Landschaftsplan, nicht Wald, nicht Erwerbsbestände in Gärtnereien, Baumschulen und landwirtschaftlichen Betrieben.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Gütersloh

In Gütersloh zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 150 cm beträgt.

Faustregel: 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Gütersloh

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadt Gütersloh, Fachbereich Grünflächen
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
05241 82-1 (Zentrale)
Wie lange
Genehmigungsfiktion: Maßnahme gilt als genehmigt, wenn die Stadt nicht binnen 3 Wochen nach Zugang widerspricht (oder eine umfassendere Prüfung ankündigt). Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Gütersloh

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Gütersloh

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Gütersloh geschützt?

Alle Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 150 cm beträgt.

Welche Bäume sind in Gütersloh ausgenommen?

Nicht geschützt: Pappeln und Erlen. Nicht erfasst: Wald sowie Baumbestände in Gärtnereien, Baumschulen und landwirtschaftlichen Betrieben, soweit für Verkauf/Verwertung bestimmt. Obstbäume sind nicht ausgenommen. Fachgerechte Pflege und unaufschiebbare Gefahrenabwehr sind nicht verboten.

Wie lange dauert der Antrag?

Genehmigungsfiktion: Maßnahme gilt als genehmigt, wenn die Stadt nicht binnen 3 Wochen nach Zugang widerspricht (oder eine umfassendere Prüfung ankündigt).

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Bei Ausnahme für Bauvorhaben/Fensterverschattung und bei Härtefall-Befreiung: bis 250 cm Stammumfang ein heimischer Laubbaum mit mind. 16 cm Umfang; je weiteren angefangenen Meter ein zusätzlicher Baum.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Kreis Gütersloh
Abteilung Umwelt (Untere Naturschutzbehörde)
Anschrift
Herzebrocker Str. 140, 33334 Gütersloh
Telefon
05241 85-0 (Zentrale)
E-Mail
kreisverwaltung@kreis-guetersloh.de
Im Netz
Seite der Behörde

Anschrift, Telefon und E-Mail sind die der Kreisverwaltung (Zentrale). Die Abteilung Umwelt sitzt im Kreishaus Rheda-Wiedenbrück, Wasserstraße 14.

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Gütersloh, Fachbereich Grünflächen.