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Baumschutzsatzung Hamm: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Hamm gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume, Waldkiefer und Europäische Lärche ab 100 cm Stammumfang und Ginkgo, Eibe und Stechpalme ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Hamm auf einen Blick

Geschützt
Laubbäume, Waldkiefer und Europäische Lärche ab 100 cm Stammumfang
Ginkgo, Eibe und Stechpalme ab 60 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen und im Bebauungsplan festgesetzte Bäume
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 150 cm beträgt und mindestens ein Stamm 80 cm oder mehr Umfang hat.
Ausgenommen
Nadelbäume sind nur als Waldkiefer, Europäische Lärche und Eibe geschützt. Walnussbäume fallen nicht unter die Satzung; andere Obstbaumarten nur in Zier- und Wildformen, nicht als Nutzobst. Ausgenommen sind außerdem Naturschutz-/Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile.
Gilt
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne; ausgenommen Naturschutz-/Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile, Wald, Kleingartenparzellen, Baumschulen und Gärtnereien.
Zuständig
Stadt Hamm, Umweltamt (Baumschutz)
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Pflicht bei Ausnahme nach § 5 Abs. 1 b (Bauvorhaben) und Befreiungen: ab 100 cm Stammumfang 1 Ersatzbaum (Baumschulmaß 20–25 cm StU), ab 250 cm 2 Ersatzbäume, je weitere angefangene 100 cm ein weiterer; geschützte Holzgewächse ab 60 cm: 1 Ersatzbaum oder 1 Holzgewächs mit mindestens 130 cm Höhe. Erhalt mindestens 15 Jahre; Pflanzung in der ersten Pflanzperiode nach der Beseitigung.
Ausgleichszahlung
Wenn Ersatzpflanzung unmöglich: Wert des Ersatzbaums zuzüglich 30 % Pflanzkostenpauschale vom Nettoerwerbspreis, festgesetzt im Bescheid.

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nadelbäume sind nur als Waldkiefer, Europäische Lärche und Eibe geschützt. Walnussbäume fallen nicht unter die Satzung; andere Obstbaumarten nur in Zier- und Wildformen, nicht als Nutzobst. Ausgenommen sind außerdem Naturschutz-/Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume, Waldkiefer und Europäische Lärche ab 100 cm Stammumfang und Ginkgo, Eibe und Stechpalme ab 60 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 150 cm beträgt und mindestens ein Stamm 80 cm oder mehr Umfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne; ausgenommen Naturschutz-/Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile, Wald, Kleingartenparzellen, Baumschulen und Gärtnereien.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Hamm

In Hamm zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 150 cm beträgt und mindestens ein Stamm 80 cm oder mehr Umfang hat.

Faustregel: 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser, 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Hamm

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadt Hamm, Umweltamt (Baumschutz)
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
02381 17-7101

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Hamm

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Hamm

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Hamm geschützt?

Laubbäume, Waldkiefer und Europäische Lärche ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Ginkgo, Eibe und Stechpalme ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 150 cm beträgt und mindestens ein Stamm 80 cm oder mehr Umfang hat.

Welche Bäume sind in Hamm ausgenommen?

Nadelbäume sind nur als Waldkiefer, Europäische Lärche und Eibe geschützt. Walnussbäume fallen nicht unter die Satzung; andere Obstbaumarten nur in Zier- und Wildformen, nicht als Nutzobst. Ausgenommen sind außerdem Naturschutz-/Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile.

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Pflicht bei Ausnahme nach § 5 Abs. 1 b (Bauvorhaben) und Befreiungen: ab 100 cm Stammumfang 1 Ersatzbaum (Baumschulmaß 20–25 cm StU), ab 250 cm 2 Ersatzbäume, je weitere angefangene 100 cm ein weiterer; geschützte Holzgewächse ab 60 cm: 1 Ersatzbaum oder 1 Holzgewächs mit mindestens 130 cm Höhe. Erhalt mindestens 15 Jahre; Pflanzung in der ersten Pflanzperiode nach der Beseitigung.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadt Hamm
Untere Naturschutzbehörde
Anschrift
Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm
Telefon
02381 17-7101
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Hamm, Umweltamt (Baumschutz).