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Baumschutzsatzung Herne: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Herne gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Herne auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume ab 80 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen und im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzte Bäume
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und mindestens ein Stamm mindestens 50 cm Umfang hat.
Ausgenommen
Nicht erfasst: Obstbäume außer Walnuss, Esskastanie und Birne; kleingärtnerisch genutzte Parzellen in Dauerkleingartenanlagen (BKleingG). Nicht verboten: ordnungsgemäße Pflege, Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grünflächen, Waldbewirtschaftung, unaufschiebbare Maßnahmen zur Verkehrssicherung (Anzeigepflicht). Ausnahmetatbestände u. a.: Wohngebäude näher als 500 cm am Baum, Austausch von Nadel- gegen Laubbäume (nicht bei Ginkgo, Mammutbaum, Urweltmammutbaum, Sumpfzypresse).
Gilt
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne.
Zuständig
Stadt Herne, Fachbereich Stadtgrün
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Bei Ausnahmen nach § 5 Abs. 1 lit. b, e, g, h Pflicht: bis 100 cm Stammumfang (in 100 cm Höhe) ein Baum gleichwertiger Art mit 20–25 cm Stammumfang (keine Weichholzarten wie Pappel, Weide); über 100 cm je weiteren angefangenen Meter ein zusätzlicher Baum.
Ausgleichszahlung
Wenn Ersatzpflanzung unmöglich: Wert der Ersatzbäume zzgl. 30 % Pflanzkostenpauschale (vom Nettoerwerbspreis), zweckgebunden für Ersatzpflanzungen.
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht erfasst: Obstbäume außer Walnuss, Esskastanie und Birne; kleingärtnerisch genutzte Parzellen in Dauerkleingartenanlagen (BKleingG). Nicht verboten: ordnungsgemäße Pflege, Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grünflächen, Waldbewirtschaftung, unaufschiebbare Maßnahmen zur Verkehrssicherung (Anzeigepflicht). Ausnahmetatbestände u. a.: Wohngebäude näher als 500 cm am Baum, Austausch von Nadel- gegen Laubbäume (nicht bei Ginkgo, Mammutbaum, Urweltmammutbaum, Sumpfzypresse).
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und mindestens ein Stamm mindestens 50 cm Umfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Herne

In Herne zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und mindestens ein Stamm mindestens 50 cm Umfang hat.

Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Herne

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadt Herne, Fachbereich Stadtgrün
Zur Seite der Stadt
E-Mail
fb-stadtgruen@herne.de

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Herne

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Herne

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Herne geschützt?

Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und mindestens ein Stamm mindestens 50 cm Umfang hat.

Welche Bäume sind in Herne ausgenommen?

Nicht erfasst: Obstbäume außer Walnuss, Esskastanie und Birne; kleingärtnerisch genutzte Parzellen in Dauerkleingartenanlagen (BKleingG). Nicht verboten: ordnungsgemäße Pflege, Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grünflächen, Waldbewirtschaftung, unaufschiebbare Maßnahmen zur Verkehrssicherung (Anzeigepflicht). Ausnahmetatbestände u. a.: Wohngebäude näher als 500 cm am Baum, Austausch von Nadel- gegen Laubbäume (nicht bei Ginkgo, Mammutbaum, Urweltmammutbaum, Sumpfzypresse).

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Bei Ausnahmen nach § 5 Abs. 1 lit. b, e, g, h Pflicht: bis 100 cm Stammumfang (in 100 cm Höhe) ein Baum gleichwertiger Art mit 20–25 cm Stammumfang (keine Weichholzarten wie Pappel, Weide); über 100 cm je weiteren angefangenen Meter ein zusätzlicher Baum.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadt Herne
Fachbereich Stadtgrün – Untere Naturschutzbehörde
Anschrift
Meesmannstraße 9, 44625 Herne
Telefon
02323 16-1667
E-Mail
unb@herne.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Herne, Fachbereich Stadtgrün.