Baumschutzsatzung Köln: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Köln gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 130 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Köln auf einen Blick
- Geschützt
- Laubbäume ab 80 cm Stammumfang
Nadelbäume ab 130 cm Stammumfang - Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Mehrstämmige Bäume
- Mehrstämmige Laubbäume sind geschützt, wenn mindestens zwei Einzelstämme je mindestens 40 cm Umfang haben; mehrstämmige Nadelbäume, wenn mindestens zwei Einzelstämme je mindestens 65 cm haben.
- Ausgenommen
- Wald gilt nicht als Geltungsbereich. Maßnahmen im ordnungsgemäßen Betrieb von Baumschulen oder Gärtnereien (Erwerbszweck) und Maßnahmen an Bäumen auf Kleingartenparzellen zur Wiederherstellung der kleingärtnerischen Nutzung fallen nicht unter die Verbote. Obstbäume sind nicht ausgenommen.
- Gilt
- Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) und Geltungsbereich der Bebauungspläne; nicht Wald und nicht B-Plan-Flächen mit land-/forstwirtschaftlicher Festsetzung, auf die sich ein Landschaftsplan erstreckt.
- Zuständig
- Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Bäume auf privaten Grundstücken)
- Gebühr
- 193,19 Euro Grundgebühr plus 40,01 Euro je genehmigtem Baum; Verlängerung 96,60 Euro; Ablehnung 75 % der Gebühr
- Bearbeitungszeit
- Antrag mindestens zwei Monate vor Beginn der Maßnahme schriftlich stellen (keine zugesagte Bearbeitungszeit)
- Ersatzpflanzung
- Bei Fällung für ein Bauvorhaben Pflicht, sonst nach Ermessen; Umfang nach Anlage 2: bis 99 cm Stammumfang 1 Baum, 100–199 cm 3, 200–299 cm 5, 300–399 cm 7, 400–499 cm 9 Bäume; Qualität Hochstamm/Stammbusch StU 18/20 cm (Obst 16/18 cm). Bei mehrstämmigen Bäumen wird der Umfang aller Stämme addiert.
- Ausgleichszahlung
- Wenn Ersatzpflanzung unmöglich: Ausgleichszahlung vor der Fällung = Durchschnittswert der Bäume der Ersatzpflanzliste zzgl. 30 % Pflanzkosten- und 70 % Unterhaltungspauschale (vom Nettoerwerbspreis); laut Stadt derzeit 1.488 Euro je unmöglicher Ersatzpflanzung.
- Bußgeld
- bis 50.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Wald gilt nicht als Geltungsbereich. Maßnahmen im ordnungsgemäßen Betrieb von Baumschulen oder Gärtnereien (Erwerbszweck) und Maßnahmen an Bäumen auf Kleingartenparzellen zur Wiederherstellung der kleingärtnerischen Nutzung fallen nicht unter die Verbote. Obstbäume sind nicht ausgenommen.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume ab 80 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 130 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Laubbäume sind geschützt, wenn mindestens zwei Einzelstämme je mindestens 40 cm Umfang haben; mehrstämmige Nadelbäume, wenn mindestens zwei Einzelstämme je mindestens 65 cm haben. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) und Geltungsbereich der Bebauungspläne; nicht Wald und nicht B-Plan-Flächen mit land-/forstwirtschaftlicher Festsetzung, auf die sich ein Landschaftsplan erstreckt.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Köln
In Köln zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 1 m, ist der Stammumfang unmittelbar darunter maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Laubbäume sind geschützt, wenn mindestens zwei Einzelstämme je mindestens 40 cm Umfang haben; mehrstämmige Nadelbäume, wenn mindestens zwei Einzelstämme je mindestens 65 cm haben.
Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser, 130 cm Umfang sind etwa 41 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Köln
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Bäume auf privaten Grundstücken)
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 0221 221-24838
- Was es kostet
- 193,19 Euro Grundgebühr plus 40,01 Euro je genehmigtem Baum; Verlängerung 96,60 Euro; Ablehnung 75 % der Gebühr
- Wie lange
- Antrag mindestens zwei Monate vor Beginn der Maßnahme schriftlich stellen (keine zugesagte Bearbeitungszeit) Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Köln
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Köln
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Köln geschützt?
Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Nadelbäume ab 130 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Laubbäume sind geschützt, wenn mindestens zwei Einzelstämme je mindestens 40 cm Umfang haben; mehrstämmige Nadelbäume, wenn mindestens zwei Einzelstämme je mindestens 65 cm haben.
Welche Bäume sind in Köln ausgenommen?
Wald gilt nicht als Geltungsbereich. Maßnahmen im ordnungsgemäßen Betrieb von Baumschulen oder Gärtnereien (Erwerbszweck) und Maßnahmen an Bäumen auf Kleingartenparzellen zur Wiederherstellung der kleingärtnerischen Nutzung fallen nicht unter die Verbote. Obstbäume sind nicht ausgenommen.
Was kostet die Genehmigung in Köln?
193,19 Euro Grundgebühr plus 40,01 Euro je genehmigtem Baum; Verlängerung 96,60 Euro; Ablehnung 75 % der Gebühr
Wie lange dauert der Antrag?
Antrag mindestens zwei Monate vor Beginn der Maßnahme schriftlich stellen (keine zugesagte Bearbeitungszeit)
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Bei Fällung für ein Bauvorhaben Pflicht, sonst nach Ermessen; Umfang nach Anlage 2: bis 99 cm Stammumfang 1 Baum, 100–199 cm 3, 200–299 cm 5, 300–399 cm 7, 400–499 cm 9 Bäume; Qualität Hochstamm/Stammbusch StU 18/20 cm (Obst 16/18 cm). Bei mehrstämmigen Bäumen wird der Umfang aller Stämme addiert.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Köln
Umwelt- und Verbraucherschutzamt – Untere Naturschutzbehörde - Anschrift
- Stadthaus Deutz - Westgebäude, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
- Telefon
- 0221 221-26664 (Amt)
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Bäume auf privaten Grundstücken).