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Baumschutzsatzung Krefeld: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Krefeld gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Krefeld auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume ab 80 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Im Bebauungsplan festgesetzte Bäume und Ersatzpflanzungen
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 80 cm beträgt.
Ausgenommen
Die Satzung 2025 enthält keine Ausnahme für Obstbäume (siehe offen).
Gilt
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne (§§ 30, 33, 34 BauGB); nicht Wald, Kleingartenparzellen, Erwerbsbaumschulen/-gärtnereien sowie B-Plan-Flächen mit land-/forstwirtschaftlicher oder kleingärtnerischer Festsetzung im Landschaftsplanbereich.
Fällzeit
Fällungen geschützter Bäume während der Schonzeit 1. März – 30. September verboten (außer zwingende Verkehrssicherungsmaßnahmen).
Zuständig
Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz (Untere Naturschutzbehörde)
Gebühr
abhängig von Anzahl der Bäume und Entscheidung; i. d. R. 67,00 Euro bei Genehmigung, 50,25 Euro bei Ablehnung
Bearbeitungszeit
im Normalfall zwei bis vier Wochen
Ersatzpflanzung
Für jeden entfernten geschützten Baum ein neuer Baum auf demselben Grundstück: Stammumfang 80–130 cm → StU 16–18 cm, 130–150 cm → 18–20 cm, über 180 cm → 20–25 cm (Obstbaum als Ersatz: 14–16/16–18/18–25 cm); 3-jährige Anwuchspflege.
Ausgleichszahlung
Wenn Ersatzpflanzung unmöglich oder nicht erfüllt: Wert des Ersatzbaumes zzgl. 30 % Pflanzkostenpauschale vom Nettoerwerbspreis.
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Die Satzung 2025 enthält keine Ausnahme für Obstbäume (siehe offen).
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 80 cm beträgt. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne (§§ 30, 33, 34 BauGB); nicht Wald, Kleingartenparzellen, Erwerbsbaumschulen/-gärtnereien sowie B-Plan-Flächen mit land-/forstwirtschaftlicher oder kleingärtnerischer Festsetzung im Landschaftsplanbereich.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Krefeld

In Krefeld zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 80 cm beträgt.

Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Krefeld

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz (Untere Naturschutzbehörde)
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
02151 86-0 (Zentrale)
E-Mail
baumschutz@krefeld.de
Was es kostet
abhängig von Anzahl der Bäume und Entscheidung; i. d. R. 67,00 Euro bei Genehmigung, 50,25 Euro bei Ablehnung
Wie lange
im Normalfall zwei bis vier Wochen Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Krefeld

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Krefeld

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Krefeld geschützt?

Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 80 cm beträgt.

Welche Bäume sind in Krefeld ausgenommen?

Die Satzung 2025 enthält keine Ausnahme für Obstbäume (siehe offen).

Wann darf ein geschützter Baum in Krefeld gefällt werden?

Fällungen geschützter Bäume während der Schonzeit 1. März – 30. September verboten (außer zwingende Verkehrssicherungsmaßnahmen).

Was kostet die Genehmigung in Krefeld?

abhängig von Anzahl der Bäume und Entscheidung; i. d. R. 67,00 Euro bei Genehmigung, 50,25 Euro bei Ablehnung

Wie lange dauert der Antrag?

im Normalfall zwei bis vier Wochen

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Für jeden entfernten geschützten Baum ein neuer Baum auf demselben Grundstück: Stammumfang 80–130 cm → StU 16–18 cm, 130–150 cm → 18–20 cm, über 180 cm → 20–25 cm (Obstbaum als Ersatz: 14–16/16–18/18–25 cm); 3-jährige Anwuchspflege.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadt Krefeld
Fachbereich 39 Umwelt und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz, Landschafts- und Grünordnung (392)
Anschrift
Uerdinger Straße 202, 47799 Krefeld
Telefon
02151 86-2401 (Amt)
E-Mail
FB39@krefeld.de
Im Netz
Seite der Behörde

Für Anträge nach der städtischen Baumschutzsatzung nennt das Serviceportal die Adresse baumschutz@krefeld.de.

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz (Untere Naturschutzbehörde).