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Baumschutzsatzung Mönchengladbach: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Mönchengladbach gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume, Eibe, Ginkgo, Walnuss und Esskastanie ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Mönchengladbach auf einen Blick

Geschützt
Laubbäume, Eibe, Ginkgo, Walnuss und Esskastanie ab 80 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen und im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzte Bäume
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens ein Einzelstamm 80 cm Umfang erreicht.
Ausgenommen
Nicht erfasst: Nadelgehölze außer Eibe und Ginkgo; Obstbäume außer Esskastanie und Walnuss; Pappeln und Weiden; Bäume auf dem eigenen Grundstück mit weniger als 4 m Abstand zu bestehenden Wohn-, Geschäfts- oder Bürogebäuden (gemessen Stammachse–Fassade); Wald; Bäume in Kleingartenanlagen (außer im öffentlichen Teil). Nicht verboten: ordnungsgemäßer Baumschul-/Gärtnereibetrieb, fachgerechte Pflege, Pflege öffentlicher Grünanlagen, unaufschiebbare Gefahrenabwehr (binnen drei Tagen anzeigen).
Gilt
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne; nicht Wald, nicht B-Plan-Flächen mit land-/forstwirtschaftlicher Nutzung oder Grünflächen im Bereich eines Landschaftsplans, nicht bereits durch Schutzverordnungen geschützte Bäume.
Zuständig
Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach (zuständige Fachdienststelle auf den geladenen Seiten nicht benannt)
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Soll-Auflage bei Ausnahme wegen Bauvorhaben oder Befreiung (§ 4 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1, 2): je entferntem Baum ein Laubbaum mit 16–18 cm Stammumfang auf eigenem Grundstück; zwei solche können durch einen Baum mit 20–25 cm ersetzt werden. Bei ungenehmigter Fällung: je Baum ein Laubbaum 20–25 cm.
Ausgleichszahlung
Wenn Ersatzpflanzung nicht möglich: Wert eines Laubbaums 16–18 cm zuzüglich 30 % Pflanzkostenpauschale (Mittel aus fünf Laubbaumarten und drei Markenbaumschulen).
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht erfasst: Nadelgehölze außer Eibe und Ginkgo; Obstbäume außer Esskastanie und Walnuss; Pappeln und Weiden; Bäume auf dem eigenen Grundstück mit weniger als 4 m Abstand zu bestehenden Wohn-, Geschäfts- oder Bürogebäuden (gemessen Stammachse–Fassade); Wald; Bäume in Kleingartenanlagen (außer im öffentlichen Teil). Nicht verboten: ordnungsgemäßer Baumschul-/Gärtnereibetrieb, fachgerechte Pflege, Pflege öffentlicher Grünanlagen, unaufschiebbare Gefahrenabwehr (binnen drei Tagen anzeigen).
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume, Eibe, Ginkgo, Walnuss und Esskastanie ab 80 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens ein Einzelstamm 80 cm Umfang erreicht. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne; nicht Wald, nicht B-Plan-Flächen mit land-/forstwirtschaftlicher Nutzung oder Grünflächen im Bereich eines Landschaftsplans, nicht bereits durch Schutzverordnungen geschützte Bäume.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Mönchengladbach

In Mönchengladbach zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens ein Einzelstamm 80 cm Umfang erreicht.

Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Mönchengladbach

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach (zuständige Fachdienststelle auf den geladenen Seiten nicht benannt)

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Mönchengladbach

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Mönchengladbach

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Mönchengladbach geschützt?

Laubbäume, Eibe, Ginkgo, Walnuss und Esskastanie ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens ein Einzelstamm 80 cm Umfang erreicht.

Welche Bäume sind in Mönchengladbach ausgenommen?

Nicht erfasst: Nadelgehölze außer Eibe und Ginkgo; Obstbäume außer Esskastanie und Walnuss; Pappeln und Weiden; Bäume auf dem eigenen Grundstück mit weniger als 4 m Abstand zu bestehenden Wohn-, Geschäfts- oder Bürogebäuden (gemessen Stammachse–Fassade); Wald; Bäume in Kleingartenanlagen (außer im öffentlichen Teil). Nicht verboten: ordnungsgemäßer Baumschul-/Gärtnereibetrieb, fachgerechte Pflege, Pflege öffentlicher Grünanlagen, unaufschiebbare Gefahrenabwehr (binnen drei Tagen anzeigen).

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Soll-Auflage bei Ausnahme wegen Bauvorhaben oder Befreiung (§ 4 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1, 2): je entferntem Baum ein Laubbaum mit 16–18 cm Stammumfang auf eigenem Grundstück; zwei solche können durch einen Baum mit 20–25 cm ersetzt werden. Bei ungenehmigter Fällung: je Baum ein Laubbaum 20–25 cm.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadt Mönchengladbach
Fachbereich Umwelt (64), Abteilung Natur, Klima, Immissionen (64.30) – Untere Naturschutzbehörde
Anschrift
Rathaus Rheydt, Eingang G, Markt 11, 41236 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-0 (Zentrale)
E-Mail
umwelt@moenchengladbach.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach (zuständige Fachdienststelle auf den geladenen Seiten nicht benannt).