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Baumschutzsatzung Moers: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Moers gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang und Buchsbaum, Magnolie, Stechpalme, Weißdorn und Rotdorn ab 40 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Moers auf einen Blick

Geschützt
Laubbäume ab 80 cm Stammumfang
Buchsbaum, Magnolie, Stechpalme, Weißdorn und Rotdorn ab 40 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen und im Bebauungsplan festgesetzte Bäume
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und ein Stamm mindestens 35 cm Umfang hat.
Ausgenommen
Ausgenommen: Baumweide, Birke, Erle, Hybridpappel, sämtliche Nadelbäume, Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie. Auf bebauten, zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken bis 250 qm sind alle Bäume (außer Buchsbaum, Magnolie, Stechpalme, Weiß-/Rotdorn) ausgenommen. Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grünflächen und Waldbewirtschaftung fallen nicht unter die Verbote.
Gilt
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) und Geltungsbereiche von Bebauungsplänen (§ 30 BauGB); nicht B-Plan-Flächen mit land-/forstwirtschaftlicher Nutzung oder Grünflächen im Landschaftsplan, nicht Wald.
Zuständig
Stadt Moers, 06.2 Fachdienst Freiraum- und Umweltplanung
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Bei Ausnahme für Bauvorhaben (§ 6 Abs. 1 b) oder wegen Beschattung des Gartens (g): je entferntem Baum ein oder mehrere neue Bäume im Satzungsgebiet; Wert der Ersatzpflanzung 25 % des Wertes der entfernten Bäume (modifiziertes Sachwertverfahren nach Koch). Ausgenommene Arten zählen nicht als Ersatz.
Ausgleichszahlung
Wenn Ersatzpflanzung unmöglich: Ausgleichszahlung 25 % des Baumwertes; bei unerlaubter Fällung Ersatz in Höhe von 50 % des Wertes.

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Ausgenommen: Baumweide, Birke, Erle, Hybridpappel, sämtliche Nadelbäume, Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie. Auf bebauten, zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken bis 250 qm sind alle Bäume (außer Buchsbaum, Magnolie, Stechpalme, Weiß-/Rotdorn) ausgenommen. Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grünflächen und Waldbewirtschaftung fallen nicht unter die Verbote.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume ab 80 cm Stammumfang und Buchsbaum, Magnolie, Stechpalme, Weißdorn und Rotdorn ab 40 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und ein Stamm mindestens 35 cm Umfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) und Geltungsbereiche von Bebauungsplänen (§ 30 BauGB); nicht B-Plan-Flächen mit land-/forstwirtschaftlicher Nutzung oder Grünflächen im Landschaftsplan, nicht Wald.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Moers

In Moers zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und ein Stamm mindestens 35 cm Umfang hat.

Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser, 40 cm Umfang sind etwa 13 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Moers

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadt Moers, 06.2 Fachdienst Freiraum- und Umweltplanung
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
02841 201-590
E-Mail
Planung.Gruen@Moers.de

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Moers

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Moers

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Moers geschützt?

Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Buchsbaum, Magnolie, Stechpalme, Weißdorn und Rotdorn ab 40 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und ein Stamm mindestens 35 cm Umfang hat.

Welche Bäume sind in Moers ausgenommen?

Ausgenommen: Baumweide, Birke, Erle, Hybridpappel, sämtliche Nadelbäume, Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie. Auf bebauten, zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken bis 250 qm sind alle Bäume (außer Buchsbaum, Magnolie, Stechpalme, Weiß-/Rotdorn) ausgenommen. Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grünflächen und Waldbewirtschaftung fallen nicht unter die Verbote.

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Bei Ausnahme für Bauvorhaben (§ 6 Abs. 1 b) oder wegen Beschattung des Gartens (g): je entferntem Baum ein oder mehrere neue Bäume im Satzungsgebiet; Wert der Ersatzpflanzung 25 % des Wertes der entfernten Bäume (modifiziertes Sachwertverfahren nach Koch). Ausgenommene Arten zählen nicht als Ersatz.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Kreis Wesel
Anschrift
Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel
Telefon
0281 207-0 (Zentrale)
E-Mail
post@kreis-wesel.de
Im Netz
Seite der Behörde

Laut Kreisseite haben die Städte und Gemeinden Alpen, Dinslaken, Moers, Rheinberg, Wesel und Xanten eine Baumschutzsatzung für den Innenbereich erlassen. Im Geltungsbereich der Landschaftspläne des Kreises sind Bäume bestimmter Arten ab 1,20 m Stammumfang sowie alle Kopfbäume, Hecken und Obstwiesen geschützte Landschaftsbestandteile.

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Moers, 06.2 Fachdienst Freiraum- und Umweltplanung.