Baumschutzsatzung Mülheim an der Ruhr: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Mülheim an der Ruhr gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume ab 60 cm Stammumfang und Obstbäume und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Mülheim an der Ruhr auf einen Blick
- Geschützt
- Laubbäume ab 60 cm Stammumfang
Obstbäume und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang - Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Ersatzpflanzungen und im Bebauungsplan festgesetzte Bäume
- Mehrstämmige Bäume
- Mehrstämmige Bäume (außer Obstbäumen und Nadelgehölzen) sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 60 cm beträgt und mindestens ein Stamm mindestens 30 cm Umfang hat.
- Ausgenommen
- Nicht für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und Gärten in Kleingartenanlagen. Nicht verboten: ordnungsgemäße Pflege, Maßnahmen zum Betrieb von Baumschulen oder Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grünflächen, Waldbewirtschaftung. Obstbäume sind ab 100 cm geschützt.
- Gilt
- Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne; nicht land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und Gärten in Kleingartenanlagen.
- Zuständig
- Oberbürgermeister – Amt für Umweltschutz (Untere Naturschutzbehörde)
- Gebühr
- Verwaltungsgebühr nach Tarifstelle 27 der Verwaltungsgebührensatzung (Betrag nicht geprüft)
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Für jeden entfernten geschützten Baum ein neuer Baum im Geltungsbereich; bei Stammumfang bis 150 cm ein Baum derselben oder gleichwertigen Art mit mindestens 20 cm Umfang, je weiteren angefangenen Meter Stammumfang ein zusätzlicher Baum.
- Ausgleichszahlung
- Pauschal 1.100 Euro pro Baum, wenn Ersatzpflanzung ganz oder teilweise unmöglich.
- Bußgeld
- bis 50.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Nicht für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und Gärten in Kleingartenanlagen. Nicht verboten: ordnungsgemäße Pflege, Maßnahmen zum Betrieb von Baumschulen oder Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grünflächen, Waldbewirtschaftung. Obstbäume sind ab 100 cm geschützt.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume ab 60 cm Stammumfang und Obstbäume und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume (außer Obstbäumen und Nadelgehölzen) sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 60 cm beträgt und mindestens ein Stamm mindestens 30 cm Umfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne; nicht land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und Gärten in Kleingartenanlagen.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Mülheim an der Ruhr
In Mülheim an der Ruhr zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume (außer Obstbäumen und Nadelgehölzen) sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 60 cm beträgt und mindestens ein Stamm mindestens 30 cm Umfang hat.
Faustregel: 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser, 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Mülheim an der Ruhr
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Oberbürgermeister – Amt für Umweltschutz (Untere Naturschutzbehörde)
Zur Seite der Stadt - baumschutz-unb@muelheim-ruhr.de
- Was es kostet
- Verwaltungsgebühr nach Tarifstelle 27 der Verwaltungsgebührensatzung (Betrag nicht geprüft)
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Mülheim an der Ruhr
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Mülheim an der Ruhr
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Mülheim an der Ruhr geschützt?
Laubbäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Obstbäume und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume (außer Obstbäumen und Nadelgehölzen) sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 60 cm beträgt und mindestens ein Stamm mindestens 30 cm Umfang hat.
Welche Bäume sind in Mülheim an der Ruhr ausgenommen?
Nicht für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und Gärten in Kleingartenanlagen. Nicht verboten: ordnungsgemäße Pflege, Maßnahmen zum Betrieb von Baumschulen oder Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grünflächen, Waldbewirtschaftung. Obstbäume sind ab 100 cm geschützt.
Was kostet die Genehmigung in Mülheim an der Ruhr?
Verwaltungsgebühr nach Tarifstelle 27 der Verwaltungsgebührensatzung (Betrag nicht geprüft)
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Für jeden entfernten geschützten Baum ein neuer Baum im Geltungsbereich; bei Stammumfang bis 150 cm ein Baum derselben oder gleichwertigen Art mit mindestens 20 cm Umfang, je weiteren angefangenen Meter Stammumfang ein zusätzlicher Baum.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Umweltschutz, Abteilung 70-2 Untere Naturschutzbehörde - Anschrift
- Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr
- Telefon
- 0208 455-0 (Zentrale)
- baumschutz-unb@muelheim-ruhr.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Oberbürgermeister – Amt für Umweltschutz (Untere Naturschutzbehörde).