Baumschutzsatzung Münster: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Münster gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang und Eibe ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Münster auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 100 cm Stammumfang
Eibe ab 60 cm Stammumfang - Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Gruppen von mindestens fünf Bäumen mit je mindestens 80 cm Stammumfang, deren Kronen sich berühren; Ersatzpflanzungen ab Pflanzung; im Bebauungsplan festgesetzte Bäume.
- Mehrstämmige Bäume
- Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn ein Stamm mindestens 80 cm und ein weiterer Stamm mindestens 30 cm Umfang hat; für die Ersatzpflanzung zählt die Summe der Stammumfänge.
- Ausgenommen
- Nicht erfasst: Obstbäume, wenn sie einer gewerblichen Nutzung dienen (private Obstbäume sind also geschützt); Wald; Bäume in Baumschulen und Gärtnereien bei gewerblicher Nutzung; Bäume in Botanischen Gärten.
- Gilt
- Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) und Gebiete innerhalb von Bebauungsplänen (§ 30 BauGB), soweit diese keine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung festsetzen.
- Zuständig
- Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (bei Bauvorhaben: Antrag mit dem Bauantrag beim Bauordnungsamt)
- Gebühr
- Gebührenpflichtig nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (kein Betrag genannt)
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Kann bei Ausnahme/Befreiung auferlegt werden: bis 150 cm Stammumfang (Eiben bis 110 cm) ein Ersatzbaum StU 18/20 cm; je weitere angefangene 50 cm Stammumfang ein zusätzlicher Baum. Pflanzung auf demselben Grundstück innerhalb eines Jahres. Keine Pflicht bei abgestorbenen oder sturmentwurzelten Bäumen und bei Ausnahmen nach § 5 Abs. 1 a, d, f.
- Ausgleichszahlung
- Ersatzgeld 1.300 € je Baum, wenn Ersatzpflanzung ganz oder teilweise unmöglich.
- Bußgeld
- bis 50.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Nicht erfasst: Obstbäume, wenn sie einer gewerblichen Nutzung dienen (private Obstbäume sind also geschützt); Wald; Bäume in Baumschulen und Gärtnereien bei gewerblicher Nutzung; Bäume in Botanischen Gärten.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 100 cm Stammumfang und Eibe ab 60 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn ein Stamm mindestens 80 cm und ein weiterer Stamm mindestens 30 cm Umfang hat; für die Ersatzpflanzung zählt die Summe der Stammumfänge. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) und Gebiete innerhalb von Bebauungsplänen (§ 30 BauGB), soweit diese keine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung festsetzen.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Münster
In Münster zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unmittelbar darunter maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn ein Stamm mindestens 80 cm und ein weiterer Stamm mindestens 30 cm Umfang hat; für die Ersatzpflanzung zählt die Summe der Stammumfänge.
Faustregel: 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser, 60 cm Umfang sind etwa 19 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Münster
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (bei Bauvorhaben: Antrag mit dem Bauantrag beim Bauordnungsamt)
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 0251 492-6704
- baumschutzsatzung@stadt-muenster.de
- Was es kostet
- Gebührenpflichtig nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (kein Betrag genannt)
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Münster
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Münster
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Münster geschützt?
Alle Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Eibe ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn ein Stamm mindestens 80 cm und ein weiterer Stamm mindestens 30 cm Umfang hat; für die Ersatzpflanzung zählt die Summe der Stammumfänge.
Welche Bäume sind in Münster ausgenommen?
Nicht erfasst: Obstbäume, wenn sie einer gewerblichen Nutzung dienen (private Obstbäume sind also geschützt); Wald; Bäume in Baumschulen und Gärtnereien bei gewerblicher Nutzung; Bäume in Botanischen Gärten.
Was kostet die Genehmigung in Münster?
Gebührenpflichtig nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (kein Betrag genannt)
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Kann bei Ausnahme/Befreiung auferlegt werden: bis 150 cm Stammumfang (Eiben bis 110 cm) ein Ersatzbaum StU 18/20 cm; je weitere angefangene 50 cm Stammumfang ein zusätzlicher Baum. Pflanzung auf demselben Grundstück innerhalb eines Jahres. Keine Pflicht bei abgestorbenen oder sturmentwurzelten Bäumen und bei Ausnahmen nach § 5 Abs. 1 a, d, f.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Münster
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Untere Naturschutzbehörde) - Anschrift
- Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, 48155 Münster
- Telefon
- 0251 492-6701 (Amt)
- umwelt@stadt-muenster.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (bei Bauvorhaben: Antrag mit dem Bauantrag beim Bauordnungsamt).