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Baumschutzsatzung Neuss: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Neuss gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume, Eibe und Ginkgo ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Neuss auf einen Blick

Geschützt
Laubbäume, Eibe und Ginkgo ab 80 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen und im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzte Bäume
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge (in 100 cm Höhe) 120 cm erreicht oder mindestens ein Stamm 50 cm Umfang hat.
Ausgenommen
Nicht geschützt: Birken und Pappeln (außer heimische Zitter- und Schwarzpappeln), Nadelgehölze außer Eibe (Ginkgo ist geschützt). Obstbäume sind nicht ausgenommen. Nicht verboten: Pflege, Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grünflächen, Waldbewirtschaftung, unaufschiebbare Gefahrenabwehr (Anzeigepflicht). Ausnahme u. a., wenn Bäume weniger als 5 m vom Fenster stehen (nicht städtische/Straßenbäume).
Gilt
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne; nicht B-Pläne mit land-/forstwirtschaftlicher Nutzung, nicht Kleingartenanlagen (BKleingG) und Wald.
Zuständig
Stadt Neuss, Stadtgrün Neuss (Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima)
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Bei Ausnahme nach § 6 Abs. 1 lit. b oder f bzw. Abs. 2 lit. c: bis 120 cm Stammumfang (mehrstämmig bis 160 cm) ein Baum mit mindestens 18–20 cm Stammumfang, bei größerem Umfang zwei Bäume.
Ausgleichszahlung
Wenn Ersatzpflanzung unmöglich: Nettowert des Ersatzbaums (Durchschnitt der Katalogpreise von drei Markenbaumschulen) zzgl. 100 % Aufschlag für Lieferung, Pflanzung und Pflege.
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Birken und Pappeln (außer heimische Zitter- und Schwarzpappeln), Nadelgehölze außer Eibe (Ginkgo ist geschützt). Obstbäume sind nicht ausgenommen. Nicht verboten: Pflege, Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grünflächen, Waldbewirtschaftung, unaufschiebbare Gefahrenabwehr (Anzeigepflicht). Ausnahme u. a., wenn Bäume weniger als 5 m vom Fenster stehen (nicht städtische/Straßenbäume).
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume, Eibe und Ginkgo ab 80 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge (in 100 cm Höhe) 120 cm erreicht oder mindestens ein Stamm 50 cm Umfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne; nicht B-Pläne mit land-/forstwirtschaftlicher Nutzung, nicht Kleingartenanlagen (BKleingG) und Wald.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Neuss

In Neuss zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge (in 100 cm Höhe) 120 cm erreicht oder mindestens ein Stamm 50 cm Umfang hat.

Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Neuss

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadt Neuss, Stadtgrün Neuss (Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima)
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
02131 90-3301
E-Mail
stadtgruen@stadt.neuss.de

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Neuss

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Neuss

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Neuss geschützt?

Laubbäume, Eibe und Ginkgo ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge (in 100 cm Höhe) 120 cm erreicht oder mindestens ein Stamm 50 cm Umfang hat.

Welche Bäume sind in Neuss ausgenommen?

Nicht geschützt: Birken und Pappeln (außer heimische Zitter- und Schwarzpappeln), Nadelgehölze außer Eibe (Ginkgo ist geschützt). Obstbäume sind nicht ausgenommen. Nicht verboten: Pflege, Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grünflächen, Waldbewirtschaftung, unaufschiebbare Gefahrenabwehr (Anzeigepflicht). Ausnahme u. a., wenn Bäume weniger als 5 m vom Fenster stehen (nicht städtische/Straßenbäume).

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Bei Ausnahme nach § 6 Abs. 1 lit. b oder f bzw. Abs. 2 lit. c: bis 120 cm Stammumfang (mehrstämmig bis 160 cm) ein Baum mit mindestens 18–20 cm Stammumfang, bei größerem Umfang zwei Bäume.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Rhein-Kreis Neuss
Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde und Forst
Anschrift
Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich
Telefon
02181 601-6840
E-Mail
umweltschutz@rhein-kreis-neuss.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Neuss, Stadtgrün Neuss (Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima).