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Baumschutzsatzung Oberhausen: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Oberhausen gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Oberhausen auf einen Blick

Geschützt
alle Bäume ab 80 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen, im Bebauungsplan festgesetzte Bäume und städtische Bäume
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und mindestens ein Stamm mindestens 30 cm Umfang hat.
Ausgenommen
Nadelbäume ausgenommen außer Eiben und Ginkgos. Abgestorbene Bäume nur mit Fotodokumentation auf Verlangen. Nicht geschützt sind außerdem Bäume auf privaten Grundstücken, deren Stamm (in 100 cm Höhe) näher als 300 cm an der Außenwand eines bestehenden Gebäudes mit Wohnungen oder gewerblichen Aufenthaltsräumen steht. Diese Ausnahmen gelten nicht für Alleebäume, im Bebauungsplan festgesetzte Bäume, Ersatzpflanzungen und städtische Bäume. Naturdenkmale/geschützte Landschaftsbestandteile fallen nicht unter die Satzung.
Gilt
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne, soweit diese keine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung oder Grünflächen festsetzen, auf die sich ein Landschaftsplan erstreckt; nicht Wald und Kleingärten.
Zuständig
SBO Servicebetriebe Oberhausen (Eigenbetrieb der Stadt), Abteilung Unterhaltung von Flächen und Einrichtungen, Baumschutz
Gebühr
Fällung: 60,00 Euro Grundgebühr für den ersten Baum + 15,00 Euro je weiteren Baum; bei Bauvorhaben 80,00 + 20,00 Euro; wesentliche Veränderung 25,00 + 8,00 Euro; Ablehnung 50 % der Gebühr.
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Bei Ausnahmegenehmigung je entferntem Baum Ersatzpflanzung: bis 150 cm Stammumfang ein Ersatzbaum mit mindestens 16 cm Stammumfang, je weitere angefangene 75 cm ein zusätzlicher Baum; Anzahl kann sich nach Restwert vermindern.
Ausgleichszahlung
450,00 Euro pro zu pflanzendem Ersatzbaum, wenn Ersatzpflanzung unzumutbar oder unmöglich ist.
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nadelbäume ausgenommen außer Eiben und Ginkgos. Abgestorbene Bäume nur mit Fotodokumentation auf Verlangen. Nicht geschützt sind außerdem Bäume auf privaten Grundstücken, deren Stamm (in 100 cm Höhe) näher als 300 cm an der Außenwand eines bestehenden Gebäudes mit Wohnungen oder gewerblichen Aufenthaltsräumen steht. Diese Ausnahmen gelten nicht für Alleebäume, im Bebauungsplan festgesetzte Bäume, Ersatzpflanzungen und städtische Bäume. Naturdenkmale/geschützte Landschaftsbestandteile fallen nicht unter die Satzung.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und mindestens ein Stamm mindestens 30 cm Umfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne, soweit diese keine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung oder Grünflächen festsetzen, auf die sich ein Landschaftsplan erstreckt; nicht Wald und Kleingärten.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Oberhausen

In Oberhausen zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und mindestens ein Stamm mindestens 30 cm Umfang hat.

Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Oberhausen

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
SBO Servicebetriebe Oberhausen (Eigenbetrieb der Stadt), Abteilung Unterhaltung von Flächen und Einrichtungen, Baumschutz
Zur Seite der Stadt
E-Mail
baumschutz@sbo.oberhausen.de
Was es kostet
Fällung: 60,00 Euro Grundgebühr für den ersten Baum + 15,00 Euro je weiteren Baum; bei Bauvorhaben 80,00 + 20,00 Euro; wesentliche Veränderung 25,00 + 8,00 Euro; Ablehnung 50 % der Gebühr.

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Oberhausen

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Oberhausen

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Oberhausen geschützt?

Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und mindestens ein Stamm mindestens 30 cm Umfang hat.

Welche Bäume sind in Oberhausen ausgenommen?

Nadelbäume ausgenommen außer Eiben und Ginkgos. Abgestorbene Bäume nur mit Fotodokumentation auf Verlangen. Nicht geschützt sind außerdem Bäume auf privaten Grundstücken, deren Stamm (in 100 cm Höhe) näher als 300 cm an der Außenwand eines bestehenden Gebäudes mit Wohnungen oder gewerblichen Aufenthaltsräumen steht. Diese Ausnahmen gelten nicht für Alleebäume, im Bebauungsplan festgesetzte Bäume, Ersatzpflanzungen und städtische Bäume. Naturdenkmale/geschützte Landschaftsbestandteile fallen nicht unter die Satzung.

Was kostet die Genehmigung in Oberhausen?

Fällung: 60,00 Euro Grundgebühr für den ersten Baum + 15,00 Euro je weiteren Baum; bei Bauvorhaben 80,00 + 20,00 Euro; wesentliche Veränderung 25,00 + 8,00 Euro; Ablehnung 50 % der Gebühr.

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Bei Ausnahmegenehmigung je entferntem Baum Ersatzpflanzung: bis 150 cm Stammumfang ein Ersatzbaum mit mindestens 16 cm Stammumfang, je weitere angefangene 75 cm ein zusätzlicher Baum; Anzahl kann sich nach Restwert vermindern.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt, Ökologische Planung/Untere Naturschutzbehörde
Anschrift
Technisches Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen
E-Mail
naturschutzbehoerde@oberhausen.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: SBO Servicebetriebe Oberhausen (Eigenbetrieb der Stadt), Abteilung Unterhaltung von Flächen und Einrichtungen, Baumschutz.