Baumschutzsatzung Recklinghausen: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Recklinghausen gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. „mehr als 80 cm“ – geschützt ab über 80 cm, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Recklinghausen auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. „mehr als 80 cm“ – geschützt ab über 80 cm
- Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Ersatzpflanzungen, im Bebauungsplan festgesetzte Bäume und mit öffentlichen Mitteln gepflanzte Bäume
- Mehrstämmige Bäume
- Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens zwei Einzelstämme in 1 m Höhe je mehr als 50 cm Umfang haben.
- Ausgenommen
- Keine Anwendung auf Wald, auf Bäume in gewerblicher Nutzung (Baumschulen, Gärtnereien, Land- und Forstwirtschaft) und auf Bäume auf Friedhöfen. Obstbäume sind nicht ausgenommen. Fachgerechte Baumpflege und unaufschiebbare Maßnahmen zur Verkehrssicherheit/Gefahrenabwehr sind erlaubt (Dokumentation und Anzeige binnen einer Woche, nachträglicher Antrag binnen eines Monats).
- Gilt
- Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne; nicht Wald, nicht gewerblich genutzte Bäume (Baumschulen, Gärtnereien, Land- und Forstwirtschaft), nicht Friedhöfe.
- Zuständig
- Stadt Recklinghausen, Fachbereich 68 – Mobilität, Stadtgrün und Straßenbau (FB 68.2.1 Stadtgrün, Baumschutz)
- Gebühr
- keine Angabe gefunden
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Bei Genehmigung als Nebenbestimmung: bis 1 m Stammumfang ein Baum mit mind. 16-18 cm Stammumfang (3x verpflanzt, Drahtballen; auf städtischen Grundstücken 20-25 cm), für jeden weiteren angefangenen Meter ein zusätzlicher Baum; Anzeige binnen eines Jahres.
- Ausgleichszahlung
- Wenn Ersatzpflanzung rechtlich oder tatsächlich nicht möglich: 1.200 € je Baum.
- Bußgeld
- bis 50.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Keine Anwendung auf Wald, auf Bäume in gewerblicher Nutzung (Baumschulen, Gärtnereien, Land- und Forstwirtschaft) und auf Bäume auf Friedhöfen. Obstbäume sind nicht ausgenommen. Fachgerechte Baumpflege und unaufschiebbare Maßnahmen zur Verkehrssicherheit/Gefahrenabwehr sind erlaubt (Dokumentation und Anzeige binnen einer Woche, nachträglicher Antrag binnen eines Monats).
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. „mehr als 80 cm“ – geschützt ab über 80 cm. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens zwei Einzelstämme in 1 m Höhe je mehr als 50 cm Umfang haben. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne; nicht Wald, nicht gewerblich genutzte Bäume (Baumschulen, Gärtnereien, Land- und Forstwirtschaft), nicht Friedhöfe.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Recklinghausen
In Recklinghausen zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens zwei Einzelstämme in 1 m Höhe je mehr als 50 cm Umfang haben.
Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Recklinghausen
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Stadt Recklinghausen, Fachbereich 68 – Mobilität, Stadtgrün und Straßenbau (FB 68.2.1 Stadtgrün, Baumschutz)
Zur Seite der Stadt
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Recklinghausen
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Recklinghausen
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Recklinghausen geschützt?
Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. „mehr als 80 cm“ – geschützt ab über 80 cm. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens zwei Einzelstämme in 1 m Höhe je mehr als 50 cm Umfang haben.
Welche Bäume sind in Recklinghausen ausgenommen?
Keine Anwendung auf Wald, auf Bäume in gewerblicher Nutzung (Baumschulen, Gärtnereien, Land- und Forstwirtschaft) und auf Bäume auf Friedhöfen. Obstbäume sind nicht ausgenommen. Fachgerechte Baumpflege und unaufschiebbare Maßnahmen zur Verkehrssicherheit/Gefahrenabwehr sind erlaubt (Dokumentation und Anzeige binnen einer Woche, nachträglicher Antrag binnen eines Monats).
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Bei Genehmigung als Nebenbestimmung: bis 1 m Stammumfang ein Baum mit mind. 16-18 cm Stammumfang (3x verpflanzt, Drahtballen; auf städtischen Grundstücken 20-25 cm), für jeden weiteren angefangenen Meter ein zusätzlicher Baum; Anzeige binnen eines Jahres.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Kreis Recklinghausen
Fachdienst Umwelt, untere Naturschutzbehörde (Teams 70.21 Landschaftsplanung und -gestaltung, 70.22 Naturschutzrecht) - Anschrift
- Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen
- Telefon
- 02361 53-0 (Zentrale)
- info@kreis-re.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Recklinghausen, Fachbereich 68 – Mobilität, Stadtgrün und Straßenbau (FB 68.2.1 Stadtgrün, Baumschutz).