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Baumschutzsatzung Remscheid: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Remscheid gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume, Ginkgo und Eibe ab 120 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 270 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Remscheid auf einen Blick

Geschützt
Laubbäume, Ginkgo und Eibe ab 120 cm Stammumfang
Nadelbäume ab 270 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Im Bebauungsplan festgesetzte Bäume und Ersatzpflanzungen
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Laubbäume, Ginkgo-Bäume und Eiben sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge in 100 cm Höhe mindestens 120 cm beträgt und mindestens ein Stamm 50 cm Umfang hat.
Ausgenommen
Nicht geschützt: Scheinakazien, Birken, Pappeln, Fichten, Weiden (außer Salweiden) sowie Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie. Nicht verboten: Pflege, Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grünflächen, unaufschiebbare Gefahrenabwehr (anzeigepflichtig). Satzung gilt nicht in Dauerkleingartenanlagen und im Wald.
Gilt
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne; nicht B-Plan-Flächen mit land-/forstwirtschaftlicher Nutzung oder Grünflächen im Landschaftsplan, nicht Dauerkleingartenanlagen, nicht Wald.
Zuständig
Oberbürgermeister – Fachdienst Umwelt, 3.31.3 Naturschutz und Landschaftspflege
Gebühr
Nach Verwaltungsgebührensatzung, Tarifstelle 31; Höhe nach Zeitaufwand
Bearbeitungszeit
2–3 Wochen
Ersatzpflanzung
Bei Ausnahme für eine zulässige Nutzung (§ 6 Abs. 1 lit. b) und bei unerlaubter Fällung: bis 170 cm Stammumfang 1 Laubbaum mit mind. 20 cm Umfang, für jede weiteren angefangenen 50 cm ein zusätzlicher Baum; Pflanzung spätestens in der folgenden Pflanzperiode.
Ausgleichszahlung
Wenn die Ersatzpflanzung nicht erfolgt: Durchschnittskosten der Stadt für Pflanzung, Fertigstellungs- und dreijährige Entwicklungspflege zzgl. 30 % Personalkostenpauschale (jährlich neu berechnet).
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Scheinakazien, Birken, Pappeln, Fichten, Weiden (außer Salweiden) sowie Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie. Nicht verboten: Pflege, Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grünflächen, unaufschiebbare Gefahrenabwehr (anzeigepflichtig). Satzung gilt nicht in Dauerkleingartenanlagen und im Wald.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume, Ginkgo und Eibe ab 120 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 270 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Laubbäume, Ginkgo-Bäume und Eiben sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge in 100 cm Höhe mindestens 120 cm beträgt und mindestens ein Stamm 50 cm Umfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne; nicht B-Plan-Flächen mit land-/forstwirtschaftlicher Nutzung oder Grünflächen im Landschaftsplan, nicht Dauerkleingartenanlagen, nicht Wald.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Remscheid

In Remscheid zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Laubbäume, Ginkgo-Bäume und Eiben sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge in 100 cm Höhe mindestens 120 cm beträgt und mindestens ein Stamm 50 cm Umfang hat.

Faustregel: 120 cm Umfang sind etwa 38 cm Durchmesser, 270 cm Umfang sind etwa 86 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Remscheid

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Oberbürgermeister – Fachdienst Umwelt, 3.31.3 Naturschutz und Landschaftspflege
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
02191 162838
Was es kostet
Nach Verwaltungsgebührensatzung, Tarifstelle 31; Höhe nach Zeitaufwand
Wie lange
2–3 Wochen Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Remscheid

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Remscheid

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Remscheid geschützt?

Laubbäume, Ginkgo und Eibe ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Nadelbäume ab 270 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Laubbäume, Ginkgo-Bäume und Eiben sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge in 100 cm Höhe mindestens 120 cm beträgt und mindestens ein Stamm 50 cm Umfang hat.

Welche Bäume sind in Remscheid ausgenommen?

Nicht geschützt: Scheinakazien, Birken, Pappeln, Fichten, Weiden (außer Salweiden) sowie Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie. Nicht verboten: Pflege, Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grünflächen, unaufschiebbare Gefahrenabwehr (anzeigepflichtig). Satzung gilt nicht in Dauerkleingartenanlagen und im Wald.

Was kostet die Genehmigung in Remscheid?

Nach Verwaltungsgebührensatzung, Tarifstelle 31; Höhe nach Zeitaufwand

Wie lange dauert der Antrag?

2–3 Wochen

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Bei Ausnahme für eine zulässige Nutzung (§ 6 Abs. 1 lit. b) und bei unerlaubter Fällung: bis 170 cm Stammumfang 1 Laubbaum mit mind. 20 cm Umfang, für jede weiteren angefangenen 50 cm ein zusätzlicher Baum; Pflanzung spätestens in der folgenden Pflanzperiode.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Stadt Remscheid
3.31.3 Naturschutz und Landschaftspflege (Untere Naturschutzbehörde)
Anschrift
Verwaltungsgebäude Dienstleistungszentrum, Elberfelder Straße 36, 42853 Remscheid
Telefon
02191 16-2838
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Oberbürgermeister – Fachdienst Umwelt, 3.31.3 Naturschutz und Landschaftspflege.