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Baumschutzsatzung Siegen: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Siegen gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Siegen auf einen Blick

Geschützt
Laubbäume ab 100 cm Stammumfang
Nadelbäume ab 120 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Ersatzpflanzungen und im Bebauungsplan festgesetzte Bäume
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 120 cm beträgt und mindestens ein Stamm 60 cm Umfang hat.
Ausgenommen
Nicht geschützt: Fichten sowie Obstbäume außer Walnuss (Esskastanie nicht genannt). Birken, Pappeln und veredelte Baumarten sind ausdrücklich geschützt. Nicht verboten u. a.: fachgerechtes Verpflanzen auf demselben Grundstück, Pflege nach ZTV-Baumpflege, Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grünflächen, Gefahrenabwehr (anzeigepflichtig).
Gilt
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne; nicht B-Plan-Flächen mit land-/forstwirtschaftlicher Nutzung oder Grünflächen im Landschaftsplan, nicht Wald.
Fällzeit
Entfernen geschützter Bäume vom 1. März bis 30. September verboten (Ausnahmen bei unaufschiebbaren Maßnahmen).
Zuständig
Stadt Siegen, Abteilung 4/7 Umwelt und Klima (Baumschutz)
Gebühr
keine Angabe gefunden
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Pflicht bei Ausnahme für eine zulässige Nutzung (§ 6 Abs. 1 b), sonst möglich: bis 150 cm Stammumfang ein standortgerechter einheimischer Laubbaum mit 16–18 cm Stammumfang; je weiteren angefangenen Meter ein zusätzlicher Baum; ersatzweise auch Laubsträucher.
Ausgleichszahlung
Wahlweise statt Ersatzpflanzung; Höhe nach marktüblichen Preisen für Lieferung und Pflanzung eines heimischen Laubbaums StU 16/18 cm (Markterkundung alle zwei Jahre).
Bußgeld
bis 50.000 €

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Fichten sowie Obstbäume außer Walnuss (Esskastanie nicht genannt). Birken, Pappeln und veredelte Baumarten sind ausdrücklich geschützt. Nicht verboten u. a.: fachgerechtes Verpflanzen auf demselben Grundstück, Pflege nach ZTV-Baumpflege, Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grünflächen, Gefahrenabwehr (anzeigepflichtig).
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume ab 100 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 120 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 120 cm beträgt und mindestens ein Stamm 60 cm Umfang hat. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Geltungsbereich der Bebauungspläne; nicht B-Plan-Flächen mit land-/forstwirtschaftlicher Nutzung oder Grünflächen im Landschaftsplan, nicht Wald.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Siegen

In Siegen zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 100 cm, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 120 cm beträgt und mindestens ein Stamm 60 cm Umfang hat.

Faustregel: 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser, 120 cm Umfang sind etwa 38 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Siegen

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadt Siegen, Abteilung 4/7 Umwelt und Klima (Baumschutz)
Zur Seite der Stadt
Telefon für Fragen
0271 404-0 (Zentrale)

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Siegen

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Siegen

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Siegen geschützt?

Laubbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Nadelbäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 120 cm beträgt und mindestens ein Stamm 60 cm Umfang hat.

Welche Bäume sind in Siegen ausgenommen?

Nicht geschützt: Fichten sowie Obstbäume außer Walnuss (Esskastanie nicht genannt). Birken, Pappeln und veredelte Baumarten sind ausdrücklich geschützt. Nicht verboten u. a.: fachgerechtes Verpflanzen auf demselben Grundstück, Pflege nach ZTV-Baumpflege, Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grünflächen, Gefahrenabwehr (anzeigepflichtig).

Wann darf ein geschützter Baum in Siegen gefällt werden?

Entfernen geschützter Bäume vom 1. März bis 30. September verboten (Ausnahmen bei unaufschiebbaren Maßnahmen).

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Pflicht bei Ausnahme für eine zulässige Nutzung (§ 6 Abs. 1 b), sonst möglich: bis 150 cm Stammumfang ein standortgerechter einheimischer Laubbaum mit 16–18 cm Stammumfang; je weiteren angefangenen Meter ein zusätzlicher Baum; ersatzweise auch Laubsträucher.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.

Untere Naturschutzbehörde

Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.

Behörde
Kreis Siegen-Wittgenstein
Amt für Natur und Landschaft
Anschrift
Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen
Telefon
0271 333-0 (Zentrale)
E-Mail
post@siegen-wittgenstein.de
Im Netz
Seite der Behörde

Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Siegen, Abteilung 4/7 Umwelt und Klima (Baumschutz).