Baumschutzsatzung Solingen: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Solingen gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang und Obstbäume ab 80 cm Stammumfang (nur wenn der Kronenansatz mindestens 170 cm hoch liegt), gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Solingen auf einen Blick
- Geschützt
- alle Bäume ab 80 cm Stammumfang
Obstbäume ab 80 cm Stammumfang (nur wenn der Kronenansatz mindestens 170 cm hoch liegt) - Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Ersatzpflanzungen und im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzte Bäume
- Mehrstämmige Bäume
- Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens ein Stamm 40 cm Umfang hat und die Summe der Stammumfänge mindestens 80 cm beträgt.
- Ausgenommen
- Nicht erfasst: einreihige geschlossene Fichtenreihen ab drei Stück bis 120 cm Stammumfang; Bäume bis 120 cm Stammumfang, die weniger als 2,50 m von einem vorhandenen Gebäude stehen. Obstbäume nur geschützt bei Kronenansatz ab 170 cm. Nicht verboten: fachgerechte Pflege, Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grünflächen, unaufschiebbare Gefahrenabwehr (Anzeigepflicht).
- Gilt
- Im Zusammenhang bebaute Ortsteile, Geltungsbereich der Bebauungspläne und Geltungsbereich des Landschaftsplans außerhalb der besonders geschützten Teile von Natur und Landschaft; nicht innerhalb von Baugrenzen in B-Plänen ab 30.04.1993 (außer § 13a-Pläne), nicht Wald, nicht Dauerkleingärten.
- Zuständig
- Untere Naturschutzbehörde (67-42), Bonner Straße 100
- Gebühr
- keine Angabe gefunden
- Bearbeitungszeit
- Genehmigungsfiktion: ohne ablehnenden Bescheid binnen eines Monats nach vollständigem Antrag gilt die Genehmigung als erteilt (Verlängerung um einen bzw. zwei Monate möglich). Genehmigungen gelten 2 Jahre.
- Ersatzpflanzung
- Bei Ausnahme nach § 6 Abs. 1 lit. b und Befreiungen: bis 150 cm Stammumfang ein Baum (BdB-Qualität, 18–20 cm); über 150 bis 200 cm ein zusätzlicher Baum; über 200 cm je weitere 25 cm ein zusätzlicher Baum. Ersatzweise wertgleiche Hecke aus standortheimischen Gehölzen möglich.
- Ausgleichszahlung
- Wenn Ersatzpflanzung nicht (vollständig) möglich: Wert der Ersatzpflanzung zzgl. 30 % Pflanzkostenpauschale (vom Nettoerwerbspreis), zweckgebunden.
- Bußgeld
- bis 50.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Nicht erfasst: einreihige geschlossene Fichtenreihen ab drei Stück bis 120 cm Stammumfang; Bäume bis 120 cm Stammumfang, die weniger als 2,50 m von einem vorhandenen Gebäude stehen. Obstbäume nur geschützt bei Kronenansatz ab 170 cm. Nicht verboten: fachgerechte Pflege, Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grünflächen, unaufschiebbare Gefahrenabwehr (Anzeigepflicht).
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: alle Bäume ab 80 cm Stammumfang und Obstbäume ab 80 cm Stammumfang (nur wenn der Kronenansatz mindestens 170 cm hoch liegt). Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens ein Stamm 40 cm Umfang hat und die Summe der Stammumfänge mindestens 80 cm beträgt. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile, Geltungsbereich der Bebauungspläne und Geltungsbereich des Landschaftsplans außerhalb der besonders geschützten Teile von Natur und Landschaft; nicht innerhalb von Baugrenzen in B-Plänen ab 30.04.1993 (außer § 13a-Pläne), nicht Wald, nicht Dauerkleingärten.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Solingen
In Solingen zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Liegt der Kronenansatz unter 1 m, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens ein Stamm 40 cm Umfang hat und die Summe der Stammumfänge mindestens 80 cm beträgt.
Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser, 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Solingen
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Untere Naturschutzbehörde (67-42), Bonner Straße 100
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 0212 290-6549
- naturschutz@solingen.de
- Wie lange
- Genehmigungsfiktion: ohne ablehnenden Bescheid binnen eines Monats nach vollständigem Antrag gilt die Genehmigung als erteilt (Verlängerung um einen bzw. zwei Monate möglich). Genehmigungen gelten 2 Jahre. Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, dann sind die meisten Anträge unterwegs.
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Solingen
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Solingen
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Solingen geschützt?
Alle Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Obstbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe (nur wenn der Kronenansatz mindestens 170 cm hoch liegt). Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens ein Stamm 40 cm Umfang hat und die Summe der Stammumfänge mindestens 80 cm beträgt.
Welche Bäume sind in Solingen ausgenommen?
Nicht erfasst: einreihige geschlossene Fichtenreihen ab drei Stück bis 120 cm Stammumfang; Bäume bis 120 cm Stammumfang, die weniger als 2,50 m von einem vorhandenen Gebäude stehen. Obstbäume nur geschützt bei Kronenansatz ab 170 cm. Nicht verboten: fachgerechte Pflege, Betrieb von Baumschulen/Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grünflächen, unaufschiebbare Gefahrenabwehr (Anzeigepflicht).
Wie lange dauert der Antrag?
Genehmigungsfiktion: ohne ablehnenden Bescheid binnen eines Monats nach vollständigem Antrag gilt die Genehmigung als erteilt (Verlängerung um einen bzw. zwei Monate möglich). Genehmigungen gelten 2 Jahre.
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Bei Ausnahme nach § 6 Abs. 1 lit. b und Befreiungen: bis 150 cm Stammumfang ein Baum (BdB-Qualität, 18–20 cm); über 150 bis 200 cm ein zusätzlicher Baum; über 200 cm je weitere 25 cm ein zusätzlicher Baum. Ersatzweise wertgleiche Hecke aus standortheimischen Gehölzen möglich.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzsatzung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Solingen
67-42 Untere Naturschutzbehörde (67-4 Naturschutz, Stadtklima, Grün- und Umweltplanung) - Anschrift
- Verwaltungsgebäude, Bonner Straße 100, 42697 Solingen
- Telefon
- 0212 290-6549
- naturschutz@solingen.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Untere Naturschutzbehörde (67-42), Bonner Straße 100.