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Baumschutzsatzung Wuppertal: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ja, in Wuppertal gibt es eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume, Eibe, Ginkgo und Obstbäume ab 100 cm Stammumfang und Baumgruppen ab 5 Bäumen mit gemeinsamer Krone ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.

Die Regel in Wuppertal auf einen Blick

Geschützt
Laubbäume, Eibe, Ginkgo und Obstbäume ab 100 cm Stammumfang
Baumgruppen ab 5 Bäumen mit gemeinsamer Krone ab 50 cm Stammumfang
Gemessen in
1,00 m Höhe über dem Boden
Auch geschützt
Baumgruppen und Ersatzpflanzungen
Mehrstämmige Bäume
Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens zwei Einzelstämme je mindestens 50 cm Umfang haben.
Ausgenommen
Nicht erfasst: Nadelbäume außer Eibe und Ginkgo (nicht in der Schutzliste); Wald; Baumschulen/Gärtnereien zu Erwerbszwecken; Kleingärten nach BKleingG; Bäume bis 150 cm Stammumfang, die weniger als 4 m von einem vorhandenen Gebäude entfernt stehen; Bäume, die nach B-Plan-Festsetzung zu erhalten sind.
Gilt
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) und Geltungsbereich der Bebauungspläne; nicht B-Plan-Flächen mit land-/forstwirtschaftlicher Nutzung oder Grünflächen, nicht Wald, nicht Flächen mit Schutzverordnungen, die den Baumbestand regeln.
Zuständig
Stadt Wuppertal (Untere Naturschutzbehörde/Baumschutz)
Gebühr
Verwaltungsgebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wuppertal (Betrag nicht geprüft)
Bearbeitungszeit
keine Angabe gefunden
Ersatzpflanzung
Pflicht bei genehmigter Beseitigung: bis 170 cm Stammumfang 1 Ersatzbaum (StU 20 cm), darüber je angefangene weitere 50 cm ein zusätzlicher Baum; standortgerechte Laubbäume auf demselben Grundstück.
Ausgleichszahlung
Wenn Ersatzpflanzung nicht (voll) möglich: Wert der Ersatzbäume zuzüglich 40 % Pflanz- und Pflegekostenpauschale.

Gilt das für meinen Baum?

  1. Ist der Baum ausgenommen? Nicht erfasst: Nadelbäume außer Eibe und Ginkgo (nicht in der Schutzliste); Wald; Baumschulen/Gärtnereien zu Erwerbszwecken; Kleingärten nach BKleingG; Bäume bis 150 cm Stammumfang, die weniger als 4 m von einem vorhandenen Gebäude entfernt stehen; Bäume, die nach B-Plan-Festsetzung zu erhalten sind.
  2. Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume, Eibe, Ginkgo und Obstbäume ab 100 cm Stammumfang und Baumgruppen ab 5 Bäumen mit gemeinsamer Krone ab 50 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens zwei Einzelstämme je mindestens 50 cm Umfang haben. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
  3. Steht der Baum im Geltungsbereich? Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) und Geltungsbereich der Bebauungspläne; nicht B-Plan-Flächen mit land-/forstwirtschaftlicher Nutzung oder Grünflächen, nicht Wald, nicht Flächen mit Schutzverordnungen, die den Baumbestand regeln.

Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.

So messen Sie den Stamm in Wuppertal

In Wuppertal zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.

  1. Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
  2. Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
  3. Liegt der Kronenansatz unter 1 m, ist der Stammumfang unmittelbar darunter maßgebend. Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens zwei Einzelstämme je mindestens 50 cm Umfang haben.

Faustregel: 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser, 50 cm Umfang sind etwa 16 cm Durchmesser.

Ausführlich: Stammumfang messen

1,00 mUmfang

So beantragen Sie die Fällung in Wuppertal

Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.

Wo
Stadt Wuppertal (Untere Naturschutzbehörde/Baumschutz)
Was es kostet
Verwaltungsgebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wuppertal (Betrag nicht geprüft)

Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.

Was zusätzlich gilt, auch in Wuppertal

Schonzeit: Fällen und starker Rückschnitt ruhen Fällen möglich, wenn die Regel Ihrer Gemeinde es erlaubt
Schonzeit, 1. März bis 30. September
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
Nester und Tiere, das ganze Jahr
Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
Die Regel Ihrer Gemeinde
Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.

Was wann erlaubt ist · Bundesrecht im Wortlaut

Häufige Fragen zu Wuppertal

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Wuppertal geschützt?

Laubbäume, Eibe, Ginkgo und Obstbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Baumgruppen ab 5 Bäumen mit gemeinsamer Krone ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens zwei Einzelstämme je mindestens 50 cm Umfang haben.

Welche Bäume sind in Wuppertal ausgenommen?

Nicht erfasst: Nadelbäume außer Eibe und Ginkgo (nicht in der Schutzliste); Wald; Baumschulen/Gärtnereien zu Erwerbszwecken; Kleingärten nach BKleingG; Bäume bis 150 cm Stammumfang, die weniger als 4 m von einem vorhandenen Gebäude entfernt stehen; Bäume, die nach B-Plan-Festsetzung zu erhalten sind.

Was kostet die Genehmigung in Wuppertal?

Verwaltungsgebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wuppertal (Betrag nicht geprüft)

Muss ich einen neuen Baum pflanzen?

Pflicht bei genehmigter Beseitigung: bis 170 cm Stammumfang 1 Ersatzbaum (StU 20 cm), darüber je angefangene weitere 50 cm ein zusätzlicher Baum; standortgerechte Laubbäume auf demselben Grundstück.

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Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzsatzung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Wuppertal (Untere Naturschutzbehörde/Baumschutz).